Prüfungen an der KThF

Prüfungstermine für das Sommersemester 2024

Alle Termine und Hinweise zu den Prüfungen im Sommersemester finden Sie auf dieser Seite:

 

 

Bitte beachten Sie, dass es immer zu Änderungen im Prüfungsplan kommen kann. Die Termine für die mündlichen Prüfungen im Sommersemester folgen in Kürze.

 

Wie gewohnt haben Sie auch in diesem Sommersemester die Möglichkeit, Einsicht in Ihre schriftlichen Arbeiten zu nehmen. Dies wird in der Woche vom 03. Juni - 07. Juni stattfinden. Sollten Sie Interesse haben, melden Sie sich rechtzeitig vorher im jeweiligen Sekretariat und vereinbaren einen Termin.

 

 

 

 

 

 

Modulprüfungen an der KThF

Hinweise zu schriftlichen Arbeiten an der KThF (Beachten Sie die Formulare zum Download unten)

 

Anmeldung in STUDIS

Bitte melden Sie sich innerhalb der zentralen Anmeldephase der Universität für ihre Seminar- und Portfoliomodule selbstständig an.

Achten Sie darauf, dass Sie alle zum Abschluss eines Moduls erforderlichen (Teil-)Leistungen bereits erbracht haben bzw. im aktuellen Semester erbringen. Ohne diese erfolgreiche Anmeldung zu den Prüfungen ist die Teilnahme daran nicht möglich!

 

Abgabetermine

  • 15. März für Arbeiten aus dem Wintersemester
  • 15. September für Arbeiten aus dem Sommersemester

Sofern der Abgabetermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, kann die Arbeit am darauffolgenden Werktag bis 12 Uhr im zuständigen Sekretariat abgegeben werden. Die Abgabe von Haus-/Seminararbeiten und Portfolios erfolgt digital. Die digitale Abgabe ist verpflichtend. Sollten Lehrende darüber hinaus ein gedrucktes Exemplar benötigen, teilen sie dies den Studierenden explizit mit.

 

Jeder wissenschaftlichen Arbeit an der KThF ist die vorgesehene Erklärung (s.u.) beizugeben, die Arbeit eigenständig und unter Angabe aller verwendeten Quellen bzw. Hilfsmittel verfasst zu haben.

 

Achtung: Folgende Ausführungen zu Portfolio-Modulen betreffen NICHT die Studierenden des Master Umweltethik!

 

Portfolio-Regelung

Die einzelnen Modulleistungen werden bei den für die jeweiligen Veranstaltungen zuständigen Dozenten abgegeben. Nach deren Korrektur werden die Leistungen an das Sekretariat des Modulbeauftragten gemeldet und dort nach und nach eingetragen. Für die Abgabe der Leistung erhalten Sie als Studierende eine Unterschrift auf einem Formblatt, das Ihnen rein zur Selbstkontrolle dient. Dies ist kein Laufzettel!

Die neue Portfolio-Regelung und die Formblätter finden Sie weiter unten unter den Downloads.

 

Wiederholung und Fristverlängerung - 2 Semesterregel

Für alle schriftlichen Arbeiten an der KThF gilt eine 2 Semesterregelung. Das heisst, ein Portfolio-Modul muss nicht zwingend im selben Semester abgeschlossen werden, in dem die letzte dafür erforderliche Veranstaltung besucht wurde. Studierende müssen die Leistung entweder im Semester der Belegung der letzten Lehrveranstaltung oder dem Folgesemester erbringen. Nur in begründeten Ausnahmen können Lehrende diese Frist verlängern. Über etwaige Fristverlängerungen sind die Modulbeauftragten von den Studierenden selbst zu informieren.

 

Seminararbeiten können maximal einmal wiederholt werden. Dabei darf die Abgabe maximal ein Semester nach Besuch des Seminars erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein erneuter Veranstaltungsbesuch erforderlich. Nur in begründeten Ausnahmen können Lehrende diese Frist verlängern. Über etwaige Fristverlängerungen sind die Modulbeauftragten von den Studierenden selbst zu informieren.

 

Ein Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe eines Portfolios oder einer Seminararbeit kann nur in begründeten Ausnahmefällen den jeweils Lehrenden gestellt werden.

 

 

 

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