An der Universität Augsburg besteht ein Mutterschutzfonds, der aus zentralen Mitteln der Universität, Mitteln der Fakultäten und der Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst gespeist wird.

Er dient dazu, den Wegfall der Tätigkeiten von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen im Mutterschutz zu kompensieren, indem Lehraufträge oder Werkverträge erteilt oder eine wissenschaftliche Hilfskraft finanziert werden können. Die maximale Fördersumme beträgt 3.000€ und hängt von dem vorhandenen Etat des Mutterschutzfonds ab.

Die Anträge werden von dem*der Inhaber*in des Lehrstuhls / der Professur an das Büro für Chancengleichheit gerichtet. Bei Rückfragen können Sie sich ebenfalls gerne an das Büro wenden. Kontakt: buero@chancengleichheit.uni-augsburg.de

 

Das Antragsformular finden Sie hier Antrag Mutterschutzfonds .

 

 

Bei weiteren Fragen und Beratungsbedarf zum Thema Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit an der Universität Augsburg, können Sie sich außerdem sehr gerne direkt an den Familienservice wenden.

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