Studieninhalt

Der forschungsorientierte Masterstudiengang „Ibero-Romanische Kulturstudien“ (IRK) richtet sich an Studierende mit einem Interessensschwerpunkt auf (inter‑)kulturellen Themen, die vergleichend-transnationale Kompetenzen mit Bezug auf die Iberische Halbinsel und Lateinamerika erwerben wollen. Neben spanisch- und portugiesischsprachigen Medien und Soziokulturen werden auf philologischer Grundlage im Besonderen die transatlantischen Beziehungen zwischen Europa, Amerika sowie Afrika fokussiert, die sowohl aus historischer wie aktueller Perspektive unter Einbezug (post-)kolonialer wie (trans-)arealer Aspekte untersucht werden.

 

 

Berufsperspektiven:

  • Forschung u. Lehre
  • Intern. Zusammenarbeit
  • Kulturaustausch & Austauschdienste
  • Auslandsbeziehungen
  • Bildungswesen
  • Diversity- & Kulturmanagem.
  • Textmanagem. & Redaktion
  • Verlagswesen & Buchhandel
  • Archive & Bibliotheken
  • Tourismus
  • Öffentlichkeitsarbeit
Fakten zum Studiengang
Name: Ibero-Romanische Kulturstudien
Studienabschluss: Master of Arts (M.A.)
Studienform: Vollzeit
Unterrichtssprache: Deutsch Portugiesisch Spanisch
Studienbeginn: Wintersemester, Sommersemester
Regelstudienzeit: 4 Semester
Zulassungsmodus: Zulassungsfrei
Deutschkenntnisse (Mindestanforderungen): B 2
Hinweise: Zugangsvoraussetzungen gemäß § 4 der Prüfungsordnung. Einführungsveranstaltungen finden kurz vor Beginn der Vorlesungszeit statt: www.uni-augsburg.de…. Vorlesungsbeginn: https://www.uni-aug…
Bewerbungsschluss Sommersemester: 01. März
Bewerbungsschluss Wintersemester: 15. September

Bewerbungsunterlagen

 

  1. Bachelorzeugnis oder vergleichbarer Studienabschluss
    Einen überdurchschnittlichen ersten berufsqualifizierenden in- oder ausländischen Abschluss mit einem Anteil von mindestens 60 Leistungspunkten aus einer Philologie wie Ibero-Romanistik, Hispanistik, Lusitanistik, Lateinamerikanistik, Komparatistik etc., der Geschichte, insbesondere Iberische und Lateinamerikanische Geschichte, der Ethnologie, den Politikwissenschaften oder aus sonstigen Fächern wie beispielsweise Europa- und Lateinamerika-Studien oder (Trans-]Area-Studies, deren Inhalte mit den Vorstehenden vergleichbar sind.
    Ein überdurchschnittlicher Abschluss ist gegeben, wenn der Bewerber oder die Bewerberin mit der auf der Grundlage der Prüfungsordnung des grundständigen Studiums erzielten Gesamtnote zu den besten 50 von Hundert der Absolventen und Absolventinnen des jeweiligen Prüfungsjahrgangs gehört; der Nachweis erfolgt durch eine Bestätigung der zuständigen Prüfungsbehörde. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn die Gesamtnote 2,5 oder besser lautet.
  2. Falls das Zeugnis (Nr. 1) nicht vorliegt, ist ein Nachweis über die in diesem Studiengang erzielten Prüfungsergebnisse (mind. 140 Leistungspunkte/ECTS), die dabei erzielte Durchschnittsnote, die Anzahl der Leistungspunkte, die in die Berechnung der Durchschnittsnote eingehen, sowie die Anzahl der für den Abschluss des entsprechenden Studiums notwendigen Leistungspunkte beizufügen (Transcript of Records). Studierende der Universität Augsburg beantragen die Durchschnittsnotenbescheinigung bitte frühzeitig per E-Mail ssc@zv.uni-augsburg.de beim Studierendeninformationsbüro. Sie werden über Ihre studentische E-Mail-Adresse (abrufbar mit Ihrer RZ-Kennung und RZ-Passwort über https://webmail.uni-augsburg.de/) benachrichtigt, sobald die Bescheinigung abgeholt werden kann.
    Der Studienabschluss nach Nr. 1 muss bis zum Ende des auf die erstmalige Immatrikulation in den Masterstudiengang Ibero-Romanische Kulturstudien folgenden Semesters nachgewiesen werden.
  3. Nachweise Sprachkenntnisse: Spanisch (C1) und/oder Portugiesisch (C1).
    Der Nachweis von Spanisch- oder Portugiesisch-Kenntnissen muss auch bei Zweit- bzw. Muttersprachler*innen erfolgen, wenn diese sich mit einem deutschen Hochschulabschluss bzw. einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung bewerben, und kann über einen entsprechend einschlägigen (fremdsprachen)philologischen Studienabschluss – bspw. Ibero-Romanistik, Hispanistik, Lusitanistik im Hauptfach (bzw. als Nebenfach: mind. 60 LP in der jew. Sprache) – oder wenn ein Abschluss einer Hochschule aus dem jeweiligen Sprachraum vorliegt, nachgewiesen werden.


 

 

 

  1. Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss in beglaubigter Kopie bzw. vereidigter Übersetzung, wenn die Originale nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst sind (Ausnahme: China, Vietnam und Mongolei nur mit Original der APS-Bescheinigung)
    Einen überdurchschnittlichen ersten berufsqualifizierenden in- oder ausländischen Abschluss mit einem Anteil von mindestens 60 Leistungspunkten aus einer Philologie wie Ibero-Romanistik, Hispanistik, Lusitanistik, Lateinamerikanistik, Komparatistik etc., der Geschichte, insbesondere Iberische und Lateinamerikanische Geschichte, der Ethnologie, den Politikwissenschaften oder aus sonstigen Fächern wie beispielsweise Europa- und Lateinamerika-Studien oder (Trans-]Area-Studies, deren Inhalte mit den Vorstehenden vergleichbar sind.
    Ein überdurchschnittlicher Abschluss ist gegeben, wenn der Bewerber oder die Bewerberin mit der auf der Grundlage der Prüfungsordnung des grundständigen Studiums erzielten Gesamtnote zu den besten 50 von Hundert der Absolventen und Absolventinnen des jeweiligen Prüfungsjahrgangs gehört; der Nachweis erfolgt durch eine Bestätigung der zuständigen Prüfungsbehörde. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn die Gesamtnote 2,5 oder besser lautet.
  2. Falls das Zeugnis (Nr. 1) nicht vorliegt, ist ein Nachweis über die in diesem Studiengang erzielten Prüfungsergebnisse, die dabei erzielte Durchschnittsnote, die Anzahl der Leistungspunkte, die in die Berechnung der Durchschnittsnote eingehen, sowie die Anzahl der für den Abschluss des entsprechenden Studiums notwendigen Leistungspunkte beizufügen (Transcript of Records).
    Der Studienabschluss nach Nr. 1 muss bis zum Ende des auf die erstmalige Immatrikulation in den Masterstudiengang Ibero-Romanische Kulturstudien folgenden Semesters nachgewiesen werden.
  3. Auflistung aller erbrachten Studienleistungen ("Transcript of Records" in vereidigter Übersetzung, wenn die Originale nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch oder Italienisch verfasst sind).
  4. Nachweis über Deutschkenntnisse (DSH 2, TestDaF 4 bzw. gleichwertiges Zertifikat; Hinweise zur DSH-Prüfung an der Universität Augsburg). Der Nachweis über Deutschkenntnisse muss spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation vorliegen.
  5. Nachweis von Sprachkenntnissen: Spanisch (C1) und/oder Portugiesisch (C1).
    Der Nachweis von Spanisch- oder Portugiesisch-Kenntnissen muss auch bei Zweit- bzw. Muttersprachler*innen erfolgen, wenn diese sich mit einem deutschen Hochschulabschluss bzw. einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung bewerben, und kann über einen entsprechend einschlägigen (fremdsprachen)philologischen Studienabschluss – bspw. Ibero-Romanistik, Hispanistik, Lusitanistik im Hauptfach (bzw. als Nebenfach: mind. 60 LP in der jew. Sprache) – oder wenn ein Abschluss einer Hochschule aus dem jeweiligen Sprachraum vorliegt, nachgewiesen werden.

 

 

Die Bewerbungsunterlagen müssen als Upload bei der Online-Bewerbung eingereicht werden.

 

 

Zur Online-Bewerbung

 

 

Kontakt Fachstudienberatung

Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Romanische Literaturwissenschaft (Spanisch / Portugiesisch)

Kontakt Prüfungsamt

Kremena Stanev
Studiengänge der Phil.-Hist. Fakultät
Referat I/7 Zentrales Prüfungsamt C
Katarina Sertic
Studiengänge der Phil.-Hist. Fakultät
Referat I/7 Zentrales Prüfungsamt C

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