Studieninhalt

Der forschungsorientierte Masterstudiengang „Ibero-Romanische Kulturstudien“ (IRK) richtet sich an Studierende mit einem Interessensschwerpunkt auf (inter‑)kulturellen Themen, die vergleichend-transnationale Kompetenzen mit Bezug auf die Iberische Halbinsel und Lateinamerika erwerben wollen. Neben spanisch- und portugiesischsprachigen Medien und Soziokulturen werden auf philologischer Grundlage im Besonderen die transatlantischen Beziehungen zwischen Europa, Amerika sowie Afrika fokussiert, die sowohl aus historischer wie aktueller Perspektive unter Einbezug (post-)kolonialer wie (trans-)arealer Aspekte untersucht werden.

 

 

Berufsperspektiven:

  • Forschung u. Lehre
  • Intern. Zusammenarbeit
  • Kulturaustausch & Austauschdienste
  • Auslandsbeziehungen
  • Bildungswesen
  • Diversity- & Kulturmanagem.
  • Textmanagem. & Redaktion
  • Verlagswesen & Buchhandel
  • Archive & Bibliotheken
  • Tourismus
  • Öffentlichkeitsarbeit
Fakten zum Studiengang
Name: Ibero-Romanische Kulturstudien
Studienabschluss: Master of Arts (M.A.)
Studienform: Vollzeit
Unterrichtssprache: Deutsch Portugiesisch Spanisch
Studienbeginn: Wintersemester, Sommersemester
Regelstudienzeit: 4 Semester
Zulassungsmodus: Zulassungsfrei
Deutschkenntnisse (Mindestanforderungen): B 2
Hinweise: Zugangsvoraussetzungen gemäß § 4 der Prüfungsordnung. Einführungsveranstaltungen finden kurz vor Beginn der Vorlesungszeit statt: www.uni-augsburg.de…. Vorlesungsbeginn: https://www.uni-aug…
Bewerbungsschluss Sommersemester: 01. März
Bewerbungsschluss Wintersemester: 15. September

Bewerbungsunterlagen

 

  1. Bachelorzeugnis oder vergleichbarer Studienabschluss
    Einen überdurchschnittlichen ersten berufsqualifizierenden in- oder ausländischen Abschluss mit einem Anteil von mindestens 60 Leistungspunkten aus einer Philologie wie Ibero-Romanistik, Hispanistik, Lusitanistik, Lateinamerikanistik, Komparatistik etc., der Geschichte, insbesondere Iberische und Lateinamerikanische Geschichte, der Ethnologie, den Politikwissenschaften oder aus sonstigen Fächern wie beispielsweise Europa- und Lateinamerika-Studien oder (Trans-]Area-Studies, deren Inhalte mit den Vorstehenden vergleichbar sind.
    Ein überdurchschnittlicher Abschluss ist gegeben, wenn der Bewerber oder die Bewerberin mit der auf der Grundlage der Prüfungsordnung des grundständigen Studiums erzielten Gesamtnote zu den besten 50 von Hundert der Absolventen und Absolventinnen des jeweiligen Prüfungsjahrgangs gehört; der Nachweis erfolgt durch eine Bestätigung der zuständigen Prüfungsbehörde. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn die Gesamtnote 2,5 oder besser lautet.
  2. Nachweise Sprachkenntnisse: Spanisch (C1) und/oder Portugiesisch (C1).
    Der Nachweis von Spanisch- oder Portugiesisch-Kenntnissen muss auch bei Zweit- bzw. Muttersprachler*innen erfolgen, wenn diese sich mit einem deutschen Hochschulabschluss bzw. einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung bewerben, und kann über einen entsprechend einschlägigen (fremdsprachen)philologischen Studienabschluss – bspw. Ibero-Romanistik, Hispanistik, Lusitanistik im Hauptfach (bzw. als Nebenfach: mind. 60 LP in der jew. Sprache) – oder wenn ein Abschluss einer Hochschule aus dem jeweiligen Sprachraum vorliegt, nachgewiesen werden.


Das Studienabschlusszeugnis oder einer der Sprachnachweise kann nachgereicht werden, i.d.R. spätestens bei der Einschreibung. Bewerber*innen, die im laufenden Semester einen Bachelor- oder einen anderen gleichwertigen Hochschulabschluss erwerben, können sich mit ihrem "Transcript of Records" bzw. von der Universität gestempelten Übersicht über Studienleistungen/Studienmodule mit Berechnung der Durchschnittsnote bewerben, wenn sie bereits mindestens 140 Leistungspunkte erfolgreich erworben haben. Sie werden unter der Bedingung vorläufig zugelassen, dass sie den Abschluss eines Studiengangs bis zum Ende des ersten Semesters nachweisen, das auf ihre Immatrikulation in den Masterstudiengang „Ibero-Romanische Kulturstudien“ folgt.

 

 

  1. Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss in beglaubigter Kopie bzw. vereidigter Übersetzung, wenn die Originale nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst sind (Ausnahme: China, Vietnam und Mongolei nur mit Original der APS-Bescheinigung)
    Einen überdurchschnittlichen ersten berufsqualifizierenden in- oder ausländischen Abschluss mit einem Anteil von mindestens 60 Leistungspunkten aus einer Philologie wie Ibero-Romanistik, Hispanistik, Lusitanistik, Lateinamerikanistik, Komparatistik etc., der Geschichte, insbesondere Iberische und Lateinamerikanische Geschichte, der Ethnologie, den Politikwissenschaften oder aus sonstigen Fächern wie beispielsweise Europa- und Lateinamerika-Studien oder (Trans-]Area-Studies, deren Inhalte mit den Vorstehenden vergleichbar sind.
    Ein überdurchschnittlicher Abschluss ist gegeben, wenn der Bewerber oder die Bewerberin mit der auf der Grundlage der Prüfungsordnung des grundständigen Studiums erzielten Gesamtnote zu den besten 50 von Hundert der Absolventen und Absolventinnen des jeweiligen Prüfungsjahrgangs gehört; der Nachweis erfolgt durch eine Bestätigung der zuständigen Prüfungsbehörde. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn die Gesamtnote 2,5 oder besser lautet.
     
  2. Auflistung aller erbrachten Studienleistungen ("Transcript of Records" in vereidigter Übersetzung, wenn die Originale nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch oder Italienisch verfasst sind)
  3. Nachweis über Deutschkenntnisse (DSH 2, TestDaF 4 bzw. gleichwertiges Zertifikat; Hinweise zur DSH-Prüfung an der Universität Augsburg)
  4. Nachweis von Sprachkenntnissen: Spanisch (C1) und/oder Portugiesisch (C1).
    Der Nachweis von Spanisch- oder Portugiesisch-Kenntnissen muss auch bei Zweit- bzw. Muttersprachler*innen erfolgen, wenn diese sich mit einem deutschen Hochschulabschluss bzw. einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung bewerben, und kann über einen entsprechend einschlägigen (fremdsprachen)philologischen Studienabschluss – bspw. Ibero-Romanistik, Hispanistik, Lusitanistik im Hauptfach (bzw. als Nebenfach: mind. 60 LP in der jew. Sprache) – oder wenn ein Abschluss einer Hochschule aus dem jeweiligen Sprachraum vorliegt, nachgewiesen werden.
  5. Der Nachweis über Deutschkenntnisse (vgl. Nummer 4) muss spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation vorliegen.

Der Nachweis über Deutschkenntnisse (vgl. Nummer 3) muss spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation vorliegen.

 

Das Studienabschlusszeugnis kann nachgereicht werden.

Die Bewerbungsunterlagen müssen als Upload bei der Online-Bewerbung eingereicht werden.

 

 

Zur Online-Bewerbung

 

 

Kontakt Fachstudienberatung

Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Romanische Literaturwissenschaft (Spanisch / Portugiesisch)

Kontakt Prüfungsamt

Kremena Stanev
Studiengänge der Phil.-Hist. Fakultät
Referat I/7 Zentrales Prüfungsamt C
Katarina Sertic
Studiengänge der Phil.-Hist. Fakultät
Referat I/7 Zentrales Prüfungsamt C

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