Ab dem Sommersemester 2024 erfolgt die Beantragung eines Doppel-/ oder Mehrfachstudiums von zwei oder mehreren Studiengängen an der Universität Augsburg über VIBS.

 

Bitte loggen Sie sich dafür in Ihren Studierendenaccount ein und fügen Sie für den gewünschten Studiengang einen Bewerbungsantrag hinzu. Ggf. müssen Sie oben rechts noch Ihre Rolle auf "Student/-in" ändern. Wählen Sie dann bei der Online-Immatrikulation bitte aus, dass Sie ein Doppel- oder Mehrfachstudium beantragen möchten. Bitte reichen Sie den nach Abschluss der Online-Immatrikulation generierten Antrag auf Doppelstudium (PDF) bei der Studierendenkanzlei ein. Beachten Sie dabei bitte die Frist in Ihrem Zulassungsbescheid bzw. die Einschreibefrist für das jeweilige Semester und legen Sie ggf. Ihren Zulassungsbescheid bzw. die für Ihren gewünschten Studiengang nötige Bestätigung bei.

 

Besonderheit: Für die Hinzunahme des lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs (Bachelor of Education) oder eines Erweiterungsfachs im Lehramt ist keine Online-Beantragung möglich. Bitte verwenden Sie in diesen Fällen das unten bereitgestellte Formular.

 

Sollte der gewünschte Studiengang in VIBS nicht auswählbar sein, wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei:  bewerbung-studium@zv.uni-augsburg.de

 

Achtung: Sollten Sie Studiengänge beenden wollen, die Sie bereits studieren, beantragen Sie bitte eine Umschreibung und geben Sie in VIBS die Studiengänge an, die ersetzt werden sollen.

 

Das Studium zweier Studiengänge (Doppelstudium) an der Universität Augsburg ist grundsätzlich möglich, allerdings ist für die Immatrikulation eine vorherige Genehmigung der Studierendenkanzlei erforderlich.

 

Den Antragsteller/-innen sollte bewusst sein, welche eventuellen Folgen sich aus der Doppelbelastung für den Einzelnen ergeben. Sie sollten in der Lage sein, die gewählten Studiengänge ordnungsgemäß zu studieren. Ordnungsgemäß heißt, dass die Lehrveranstaltungen beider Studiengänge ohne zeitliche Überschneidungen besucht werden können und keine Verzögerung des Studienverlaufes zu erwarten ist. Da eventuell entstehende Nachteile von der Studierenden/dem Studierenden selbst zu vertreten sind, ist es vor dem Beginn eines Doppelstudiums unbedingt erforderlich, sich ausführlich bei der Fachstudienberatung zu informieren.

 

Nach Art. 87 Abs. 1 S. 3  Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) ist die Immatrikulation in zwei oder mehreren zulassungsbeschränkten Studiengängen nur zulässig, wenn ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den zulassungsbeschränkten Studiengängen besteht.

 

  • Ist der neu hinzuzunehmende Studiengang ein zulassungsbeschränkter grundständiger Studiengang [vgl. Studienangebot der Universität Augsburg] oder ein Masterstudiengang, bedarf es einer vorherigen Bewerbung und Zulassung. Ebenso ist die Hinzunahme von Studiengängen/-fächern, deren Aufnahme ein Eignungsverfahren voraussetzt, nur nach bestandenem Eignungsverfahren möglich. Der Antrag auf Doppelstudium ist in dem im Zulassungsbescheid benannten Zeitraum zu stellen.
     
  • Die Aufnahme eines Doppelstudiums in zulassungsfreien grundständigen Studiengängen innerhalb der Universität Augsburg setzt voraus, dass mindestens 90 Leistungspunkte (LP) im bisherigen Studiengang erbracht wurden. Bitte fügen Sie deshalb dem Antrag auf Doppelstudium eine Notenbescheinigung mit Ausweis der LP [Ausdruck aus STUDIS] bei, aus der ersichtlich ist, dass 90 LP erbracht wurden. Fehlen Ihnen LP oder wird das Doppelstudium vor dem vierten Fachsemester beantragt, ist die Zustimmung von zwei Professoren/Professorinnen oder Fachstudienberatern/Fachstudienberaterinnen der gewünschten Studiengänge nachzuweisen.

    Die Hinzunahme des lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs (Bachelor of Education) kann ab dem 5. Semester des korrespondierenden Lehramtsstudiengangs erfolgen. Zulassungsvoraussetzung sind mindestens 110 auf den Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang anrechnungsfähige Leistungspunkte. Um eine entsprechende Bestätigung einzuholen, muss der Antrag auf Doppelstudium zunächst beim Prüfungsamt eingereicht werden. Das Antragsformular wird dann an die Studierendenkanzlei weitergeleitet.
     
  • Antrag auf Doppelstudium (PDF)

    Die Frist für den Antrag auf Doppelstudium entnehmen Sie bitte der Seite Fristen und Termine.
    Falls für die Zulassung zu einem zulassungsfreien Studiengang das Bestehen eines Eignungsverfahrens notwendig ist, ist dies bei der Immatrikulation nachzuweisen. Dabei sind die entsprechenden Fristen für die Anmeldung zum Eignungsverfahren zu beachten. 

 

Die Immatrikulation an zwei verschiedenen Universitäten ist ebenfalls möglich. Klären Sie zuerst mit der weiteren Hochschule ab, wie Sie verfahren sollen. Danach wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Grob.


Anträge auf Doppelstudium sind im 
Immatrikulationszeitraum bei der Studierendenkanzlei einzureichen.

 

 

Ansprechpartnerin

Stellvertretende Leitung, Zulassungsangelegenheiten für zulassungsbeschränkte Studiengänge außer Humanmedizin, Promovierendenstatistik
Studierendenkanzlei

Suche