Studiengang- bzw. Studienfachwechsel zum kommenden Sommersemester 2024


Für einen Studiengang- oder Studienfachwechsel zum kommenden Sommersemester 2024 reichen Sie bitte die Antragsunterlagen (siehe unten) bei uns ein.

Bei einem Wechsel in einen zulassungsfreien Studiengang müssen die Unterlagen spätestens bis 31.03.2024 (Datum des Posteingangs der vollständigen Einschreibeunterlagen an der Universität Augsburg) bei uns eingehen.

 

Für einen zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) oder Masterstudiengang entnehmen Sie die Frist bitte Ihrem Zulassungsbescheid.

 

Bitte beachten Sie, dass erste Informations- und Einführungsveranstaltungen bereits ab Mitte September stattfinden können. Reichen Sie die Unterlagen daher bitte rechtzeitig ein.

Informationen zum Studiengang- bzw. Studienfachwechsel

 

Bei der Immatrikulation wählen Sie einen Studiengang oder im Rahmen eines Doppelstudiums zwei Studiengänge. Sobald Sie hinsichtlich dieser Studiengangwahl etwas ändern möchten (z. B. Wechsel des Studiengangs oder Wechsel des Haupt- oder Nebenfaches im Rahmen eines Mehrfachbachelorstudiengangs der Phil.-Hist. Fakultät oder eines Faches bzw. der Dritteldidaktikkombination im Rahmen der Lehramtsstudiengänge sowie die Hinzunahme eines Erweiterungsfaches etc.), handelt es sich um einen Studiengang- oder Studienfachwechsel.

 

 

Bei einer Umschreibung nach erfolgreichem Abschluss eines Studiengangs in einen anderen Studiengang (z. B. in einen Masterstudiengang oder zum Zweck einer Promotion) sowie bei einer Umschreibung zur Ablegung einer Abschlussprüfung zur Notenverbesserung (Rechtswissenschaft oder Lehramtsstudiengänge) handelt es sich um einen Studiengangwechsel.

 

 

  • Hinweis zum Wechsel in einen zulassungsfreien grundständigen Studiengang bzw. ein -fach:

Bei einem angestrebten Wechsel in einen zulassungsfreien grundständigen Studiengang bzw. -fach  [vgl. Studienangebot der Universität Augsburg] ist zuerst die  Rückmeldung für den bisher studierten Studiengang durchzuführen. Der Wechsel kann dann im oben benannten Zeitraum erfolgen. Reichen Sie bitte innerhalb der Frist den ausgefüllten  Antrag auf Umschreibung bei der Studierendenkanzlei ein. Falls für die Einschreibung in einen zulassungsfreien grundständigen Studiengang ein Eignungsverfahren notwendig ist, ist ein entsprechender Nachweis den Immatrikulationsunterlagen beizufügen. Die entsprechenden Fristen für die Anmeldung zum Eignungsverfahren sind zu beachten.

 

  • Hinweis zum Wechsel in einen zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang oder Masterstudiengang:

Auch bei einem angestrebten Wechsel in einen zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang  [vgl. Studienangebot der Universität Augsburg] oder dem Wechsel in einen Masterstudiengang melden Sie sich bitte im  Rückmeldezeitraum für den bisher studierten Studiengang zurück.

Für das Studium eines zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengangs ist bei einem Wechsel zunächst eine Bewerbung (bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen)   durchzuführen. Erfolgt eine Zulassung in den gewünschten Studiengang, kann der Wechsel innnerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist in der Studierendenkanzlei mit dem ausgefüllten  Antrag auf Umschreibung vollzogen werden.
Falls für die Einschreibung in einen zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang ein Eignungsverfahren notwendig ist, ist ein entsprechender Nachweis den Immatrikulationsunterlagen beizufügen. Die entsprechenden Fristen für die Anmeldung zum Eignungsverfahren sind zu beachten.

 

Für das Studium eines Masterstudiengangs ist bei einem Wechsel auch zunächst eine Bewerbung durchzuführen. Erfolgt eine Zulassung in den gewünschten Studiengang, kann der Wechsel innnerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist in der Studierendenkanzlei mit dem ausgefüllten  Antrag auf Umschreibung vollzogen werden.

 

 

 

Die benannten Wechsel setzen ausnahmslos voraus, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung an der Universität Augsburg eingeschrieben sind und, falls nicht eine Erst- oder Neuimmatrikulation vorliegt, die Rückmeldung für das Folgesemester vollzogen ist (d. h., Ihre Semesterbeiträge - bitte bei der Überweisung Ihre Matrikelnummer, nicht die Bewerbernummer angeben - sind auf dem Konto der Universität Augsburg eingegangen und es liegen keine weiteren Rückmeldehindernisse, z. B. ein fehlender Krankenversicherungsnachweis vor). Ob Ihre Rückmeldung vollzogen wurde, können Sie im VIBS-Portal in Ihrem Beitragskonto einsehen.

 

Studierende, deren Studienfächer zwei oder mehr Fakultäten zugeordnet sind, haben sich gemäß Art. 37 Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz für die Mitgliedschaft in einer dieser Fakultäten zu entscheiden (Angabe im Antrag auf Umschreibung).

 

 

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