Zugangsvoraussetzungen
Um an der Universität Augsburg studieren können, muss der Bewerber oder die Bewerberin eine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen können.
Die Qualifikation für ein Studium an einer Universität, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt (an der Universität Augsburg sind dies die folgenden Studiengänge: Bachelor- und Lehramtsstudiengänge, Magisterstudiengang Kath. Theologie, Humanmedizin -Modellstudiengang- und Rechtswissenschaft), wird für Universitätsstudiengänge durch eine deutsche oder ausländische Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nachgewiesen. Die Hochschulreife wird als allgemeine oder als fachgebundene Hochschulreife erworben. Einen fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulzugang können auch beruflich Qualifizierte erwerben. Wichtig: Die Fachhochschulreife berechtigt nicht zu einem Studium an der Universität Augsburg.
Nachweis einer Deutschen HZB:
- Deutsche Staatsangehörige mit einer in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung ( allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife).
- Studiengänge, die mit fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung studiert werden können
- Ausländische und staatenlose Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben (Bildungsinländer).
Seit dem Wintersemester 2009/10 wird unter bestimmten Voraussetzungen gemäß Art. 45 Bayerisches Hochschulgesetz in Verbindung mit den §§ 29 bis 33 der Qualifikationsverordnung der Zugang zum Hochschulstudium für beruflich Qualifizierte ermöglicht, wenn Sie weder Abitur noch eine sonstige Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Dabei wird zwischen dem allgemeinen Hochschulzugang für Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen Fortbildungsprüfung (z. B. Meister, Techniker) und dem fachgebundenen Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige unterschieden.
Detallierte Informationen zur Bewerbung für beruflich Qualifizierte
Ansprechpartner
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