In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist ein Hochschulwechsel an die gewünschte Hochschule wegen fehlender freier Studienplätze oftmals schwierig. Um dennoch eine Möglichkeit anzubieten, wurde neben dem formalen Zulassungsverfahren an den Universitäten der sogenannte Studienplatztausch eingerichtet.

 

Folgende Punkte sind zu beachten:

 

  • Beide Tauschpartner müssen im gleichen Studiengang und Fachsemester an einer deutschen Universität immatrikuliert sein.
  • Die Studien- und Prüfungsleistungen der Tauschpartner müssen übereinstimmen.
  • Anträge auf Studienplatztausch sind an der Universität Augsburg spätestens bis zum Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters zu stellen. Dabei ist zu beachten, dass jeder Tauschpartner an seiner Hochschule den Tauschantrag stellt.
  • Ein Ringtausch, an dem mehr als zwei Hochschulen beteiligt sind, ist möglich.
  • Erst wenn alle beteiligten Hochschulen dem Tausch zugestimmt haben, kann dieser durchgeführt werden.
Sollte nach der Tauschgenehmigung durch die beteiligten Hochschulen nur einer der Tauschpartner den getauschten Studienplatz annehmen und sich einschreiben, der andere Tauschpartner jedoch auf seine Einschreibung verzichten oder diese nach kurzer Zeit wieder zurücknehmen, handelt es sich um einen sogenannten fingierten Tausch. In diesem Falle wird der gesamte Tausch nachträglich unwirksam, was zur Folge hat, dass der bereits eingeschriebene Tauschpartner von Amts wegen exmatrikuliert wird.
 

Ihr Ansprechpartner zum Thema Studienplatztausch ist die Studierendenkanzlei. Den  Antrag auf Studienplatztausch erhalten Sie hier.

 
Hilfe beim Suchen eines Tauschpartners:

 

  • Online-Tauschbörsen
  • Schwarze Bretter der Universitäten
  • Überregionale Tageszeitungen

 

 

 

Ansprechpartner

  • Sprechzeiten: Telefonisch: Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr, Persönlich: Mittwoch bis Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr
  • Telefon: +49 (0)821 / 598-1111

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