Im Rahmen der Hochschulwahlen werden die Gruppenvertreter/innen in der Erweiterten Universitätsleitung, in den Fakultätsräten und im Studentischen Konvent der Universität Augsburg gewählt. Während die Wahl der Vertreter/innen der Gruppe der Hochschullehrer/innen, der Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen und Promovierenden sowie der Gruppe der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiter/innen alle zwei Jahre stattfindet (nächster Termin: Sommersemester 2025), wählen die Studierenden ihre Gruppenvertreter/innen jährlich aufs Neue.

 

I. Wahlausschreiben

Das Wahlausschreiben enthält alle wesentlichen Termine, Fristen und Hinweise, die die Hochschulwahlen betreffen und nicht näher auf dieser Seite erläutert sind.

 

II. Elektronische Stimmabgabe/Wahlbenachrichtigung

Die Stimmabgabe während den Hochschulwahlen 2024 ist von

 

Montag, 24.06.2024, 12:00 Uhr bis

Freitag, 28.06.2024, 12:00 Uhr

 

in dem laut Wahlbenachrichtigung angegebenen elektronischen Wahlportal möglich. Studierende können Ihre Wahlbenachrichtigung ab Mitte Mai im VIBS-Portal einsehen.

 

 

III. Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können in der Zeit vom 29.04.2024, 9:00 Uhr bis 13.05.2024, 15:00 Uhr

entweder durch Einwurf in den Hauptbriefkasten der Universität Augsburg (Gebäude A, links neben dem Haupteingang/Drehtür) eingereicht oder postalisch an folgende Adresse gesendet werden:

 

Universität Augsburg

z.H. Frau Schäfer, Ref. I/2

Universitätsstr. 2

86159 Augsburg

 

Später eingehende Wahlvorschläge können nicht mehr berücksichtigt werden (Ausschlussfrist). Maßgeblich ist der Zugang bei dieser Stelle. Der Poststempel reicht zur Einhaltung der Frist nicht aus.

 

Eine persönliche Abgabe der Wahlvorschläge ist in Gebäude A, Raum 2085A oder Raum 2081, Universitätsstraße 2, 86159 Augsburg möglich.

 

Die Einreichung der Wahlvorschläge erfolgt durch folgende drei Formblätter, die als ausfüllbare PDF-Datei konzipiert sind. Bitte füllen Sie aus Gründen der Leserlichkeit die Formblätter, wenn möglich, mithilfe des Acrobat Readers am PC aus. Hierzu kann es u.U. erforderlich sein, zunächst das Symbol „Dokument speichern“ am rechten oberen Rand anzuklicken und dann „Öffnen mit Adobe Acrobat“ auszuwählen:

 

1.  Formblatt für Wahlvorschläge

 

Die Angabe der Kontaktdaten der für den Wahlvorschlag verantwortlichen Person ist in dem dafür vorgesehenen Feld am Ende des Formulars unbedingt erforderlich.

 

2.  Einverständniserklärung

 

Für jede/n vorgeschlagene/n Bewerber/in eines Wahlvorschlags ist eine Einverständniserklärung einzureichen. Das ausgedruckte Formblatt muss eigenhändig unterschrieben werden.

 

3.  Unterstützererklärung

 

Jeder Wahlvorschlag muss mit einer ausreichenden Anzahl von Personen unterstützt werden. Die erforderliche Anzahl können Sie dem Wahlausschreiben oder dem Formblatt selbst entnehmen. Das ausgedruckte Formblatt muss eigenhändig unterschrieben werden.

 

Hinweis:

Alle drei Formblätter sind bevorzugt als Gesamtpaket einzureichen. Alternativ können die Formblätter auch separat eingereicht werden. Die Einverständniserklärungen und die Unterstützerunterschriften müssen jedoch bis zum Ende der Einreichungsfrist in jedem Fall vollständig vorliegen.

 

Die Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Hochschulwahlen 2024 wird zu gegebener Zeit an dieser Stelle veröffentlicht.

 

IV. Hinweise zur Stimmabgabe

Einen Überblick über die Formen der gültigen und ungültigen Stimmabgabe finden Sie hier:

 

Wahlen zu den Vertreter/innen der Studierenden

 

V. Wahlergebnis

Das Ergebnis der Hochschulwahlen 2024 wird zu gegebener Zeit an dieser Stelle veröffentlicht.

 

 

 

 

 

Ansprechpartner

Corina Schäfer
Leitung Referat I/2 - Angelegenheiten der Erweiterten Universitätsleitung, des Universitätsrats und der Ständigen Komissionen, Wahlamt
Zentrale Universitätsverwaltung

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