Im Rahmen der Hochschulwahlen werden die Gruppenvertreter/innen in der Erweiterten Universitätsleitung, in den Fakultätsräten und im Studentischen Konvent der Universität Augsburg gewählt. Während die Wahl der Vertreter/innen der Gruppe der Professoren und Professorinnen, der Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen und der Gruppe der sonstigen Mitarbeiter/innen alle zwei Jahre stattfindet (nächster Termin: Sommersemester 2023), wählen die Studierenden ihre Gruppenvertreter/innen jährlich aufs Neue.

 

I. Wahlausschreiben

Das Wahlausschreiben enthält alle wesentlichen Termine, Fristen und Hinweise, die die Hochschulwahlen betreffen und nicht näher auf dieser Seite erläutert sind.

 

Mit der aktuellen Bekanntmachung vom 01.04.2022 wurde der Ort zur Einsicht ins Wählerverzeichnis und zur persönlichen Abgabe von Wahlvorschlägen korrigiert. Der mit Bekanntmachung vom 31.03.2022 genannte Raum 1030 wird ersetzt durch den Raum 1041.


 

II. Stimmabgabe

Die Stimmabgabe während der Hochschulwahlen 2022 findet ausschließlich in Form einer Briefwahl statt. Die Briefwahlunterlagen werden allen Wahlberechtigten ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Wahlvorschläge (spätestens ab Dienstag 07.06.2022) an die jeweils in der Personaldatenbank bzw. im studentischen VIBS-Portal hinterlegten Korrespondenzadresse postalisch zugesandt. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens


Dienstag, den 28.06.2022, 15:00 Uhr
 

beim Wahlleiter eingegangen sein. Der Poststempel reicht zur Einhaltung der Frist nicht aus.

 

Eine Änderung der Korrespondenzadresse ist nur bis einschließlich Freitag, den 13.05.2022 möglich. Wahlberechtigte Studierenden können Änderungen selbstständig im VIBS-Portal vornehmen.

 

III. Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können in der Zeit vom 02.05.2022, 9:00 Uhr bis 16.05.2022, 15:00 Uhr

entweder durch Einwurf in den Hauptbriefkasten der Universität Augsburg (Gebäude A, links neben dem Haupteingang/Drehtür) eingereicht oder postalisch an folgende Adresse gesendet werden:

 

Universität Augsburg

z.H. Frau Schäfer, Ref. I/2

Universitätsstr. 2

86159 Augsburg

 

Später eingehende Wahlvorschläge können nicht mehr berücksichtigt werden (Ausschlussfrist). Maßgeblich ist der Zugang bei dieser Stelle. Der Poststempel reicht zur Einhaltung der Frist nicht aus.

 

Eine persönliche Abgabe der Wahlvorschläge ist in Gebäude A, Raum 1041, Universitätsstraße 2, 86159 Augsburg an folgenden Tagen möglich:

 

montags und mittwochs von 9:00 bis 15:00 Uhr und

freitags von 9:00 bis12:00 Uhr

 

Die Einreichung der Wahlvorschläge erfolgt durch folgende drei Formblätter, die als ausfüllbare PDF-Datei konzipiert sind. Bitte füllen Sie aus Gründen der Leserlichkeit die Formblätter, wenn möglich, mithilfe des Acrobat Readers am PC aus. Hierzu kann es u.U. erforderlich sein, zunächst das Symbol „Dokument speichern“ am rechten oberen Rand anzuklicken und dann „Öffnen mit Adobe Acrobat“ auszuwählen.:

 

1.  Formblatt für Wahlvorschläge

 

Die Angabe der Kontaktdaten der für den Wahlvorschlag verantwortlichen Person ist in dem dafür vorgesehenen Feld am Ende des Formulars unbedingt erforderlich.

 

2.  Einverständniserklärung

 

Für jede/n vorgeschlagene/n Bewerber/in eines Wahlvorschlags ist eine Einverständniserklärung einzureichen. Das ausgedruckte Formblatt muss eigenhändig unterschrieben werden.

 

3.  Unterstützererklärung

 

Jeder Wahlvorschlag muss mit einer ausreichenden Anzahl von Personen unterstützt werden. Die erforderliche Anzahl können Sie dem Wahlausschreiben oder dem Formblatt selbst entnehmen. Das ausgedruckte Formblatt muss eigenhändig unterschrieben werden.

 

Hinweis:

Alle drei Formblätter sind bevorzugt als Gesamtpaket einzureichen. Alternativ können die Formblätter auch separat eingereicht werden. Die Einverständniserklärungen und die Unterstützerunterschriften müssen jedoch bis zum Ende der Einreichungsfrist in jedem Fall vollständig vorliegen.

 

Die zugelassenen Wahlvorschläge können in nachstehender Bekanntmachung eingesehen werden:

 

Wahlvorschläge 2022

 

 

IV. Hinweise zur Stimmabgabe

Einen Überblick über die Formen der gültigen und ungültigen Stimmabgabe finden Sie hier:

 

Wahlen zu den Vertreter/innen der Studierenden

 


V. Hinweise zur Wahlberechtigung der Studierenden

Studierende, die mit mehr als 10 Wochenstunden pro Monat als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Augsburg beschäftigt sind, sind gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 BayHSchWO i.V.m. Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 , Art. 33 Abs. 1  Satz 2 BayHSchPG in der Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter wahlberechtigt. Ähnliches gilt für Studierende, die als studentische Mitarbeiter/innen in der Zentralverwaltung der Universität Augsburg beschäftigt sind. Diese sind bei einer Beschäftigung von über 10 Wochenstunden in der Gruppe der sonstigen Mitarbeiter/innen wahlberechtigt.

 

In beiden Fällen bedeutet das, dass diese Studierenden für die Wahlen der Studierendenvertreter/innen weder wahlberechtigt noch wählbar sind.

 

 

VI. Auszählung der Stimmen

Die Stimmauszählung ist öffentlich und findet getrennt an den Fakultäten an den nachfolgenden Orten statt. Zauschauer werden gebeten, die allgemeinen Hygiene- und Verhaltungsregeln zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus zu beachten. Hierunter gehören vor allem die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und der Beachtung der Nies- und Hustetikette.

 

Katholisch-Theologische Fakultät: Universitätsstr. 10, Geb. D, Raum Nr. 4144


Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät: Universitätsstr. 16, Geb. J, Raum 1207

 

Juristische Fakultät: Universitätsstr. 24, Geb. H, Raum Nr. 1015

 

Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät: Universitätsstr. 10, Geb. D, Raum Nr. 2108

 

Philologisch-Historische Fakultät: Universitätsstr. 10, Geb. D, Raum Nr. 4056

 

Mathematisch-Naturwissenschaftlich-Technische Fakultät: Universitätsstr. 1, Geb. R, Raum Nr. 242

 

Fakultät für Angewandte Informatik: Universitätsstr. 6a, Geb.N, Raum Nr. 1056 N und 1057 N

 

Medizinische Fakultät: Medizin-Campus, Stenglinstraße 2, Raum Nr. 1.7115 (ehemalige Kinderklinik)

 

 

VII. Wahlergebnis

Das Ergebnis der Hochschulwahlen 2022 steht fest und kann nachstehend eingesehen werden:

 

Wahlergebnis 2022

 

 

 

Ansprechpartner

Corina Schäfer
Leitung Referat I/2 - Angelegenheiten der Erweiterten Universitätsleitung, des Universitätsrats und der Ständigen Komissionen, Wahlamt
Zentrale Universitätsverwaltung

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