Angebote für Gasthörer
Ein Studium Generale verfolgen? Bestimmte Interessensgebiete vertiefen oder Themen aus einem früheren Studium wieder aufgreifen? Das Gasthörer-Studium der Universität Augsburg macht es möglich und bietet ein umfangreiches Themenangebot verschiedenster Disziplinen.
Sie möchten sich in bestimmten Themen oder Fächern weiterbilden, aber keine Prüfungen absolvieren? Dann können Sie als Gasthörer/in einzelne, ausgewählte Lehrveranstaltungen – zumeist Vorlesungen – an der Universität Augsburg besuchen, die Sie interessieren. Voraussetzung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen ist dabei die allgemeine Hochschulreife (z. B. Abitur) oder die Mittlere Reife. Das Gaststudium ist gebührenpflichtig.
- Gaststudierende entrichten keinen Studentenwerksbeitrag und erhalten kein Semesterticket.
- In nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen können Gaststudierende an allen Lehrveranstaltungen teilnehmen, sofern die Teilnehmerzahl nicht begrenzt ist.
- Die Teilnahme an Sprachkursen des Sprachenzentrums für Gasthörer ist nicht möglich.
- Eine Anrechnung von Studienleistungen auf ein späteres Vollstudium ist nicht möglich.
- Prüfungsleistungen können Gaststudierende rechtswirksam ebenfalls nicht erbringen.
Voraussetzungen
Gaststudierende unterliegen den gleichen Voraussetzungen wie Studierende, d. h. es muss Abitur bzw. fachgebundene Hochschulreife nachgewiesen werden. In Ausnahmefällen genügt auch die Mittlere Reife. Auskunft hierüber erteilt die Studentenkanzlei.
Gebühren
Folgende Gebühren gelten für ein Gaststudium (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Hochschulgebührenverordnung):
- weniger als 5 Semesterwochenstunden: Euro 100,-
- 5 bis 8 Semesterwochenstunden: Euro 200,-
- mehr als 8 Semesterwochenstunden: Euro 300,-
Gaststudierende zahlen keinen Studentenwerksbeitrag.
- Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr
- Telefon: +49 (0)821 / 598-1111
Einschreibung als Gasthörer/in
Den Antrag auf Immatrikulation als Gaststudierende(r) reichen Sie bitte innerhalb der Immatrikulationsfrist zusammen mit dem Qualifikationsnachweis und dem Einzahlungsbeleg schriftlich oder persönlich oder durch eine mit einfacher Vollmachtserklärung bevollmächtige Person in der Studentenkanzlei ein.
Nach der Immatrikulation erhalten Sie den "Ausweis für Gaststudierende", der zur Teilnahme an den eingetragenen Veranstaltungen berechtigt.
Bitte entrichten Sie die festgesetzte Gebühr möglichst durch Überweisung/Bareinzahlung bei einem Geldinstitut auf das folgende Konto:
Empfänger: Staatsoberkasse Bayern
Geldinstitut: Bayerischen Landesbank München
BIC: BYLADEMMXXX
IBAN: DE74700500000001279282
Verwendungszweck: UniAug/1523/111 02‑4/Gaststudium/Name des/der Gaststudierenden
In Ausnahmefällen auch durch Bareinzahlung bei der Geldannahmestelle der Universität Augsburg, Universitätsstraße 2, Präsidiumsgebäude, 2. Stock, Zimmer 3013 (nach vorheriger Antragstellung in der Studentenkanzlei).
Als Nachweis gilt nur entweder Stempel und Unterschrift des Geldinstitutes auf der Einzahler-Quittung bzw. Vorlage des Kontoauszuges oder der Bestätigungsvermerk der Geldannahmestelle der Universität Augsburg auf diesem Schreiben.
Anmeldung zu Lehrveranstaltungen
Die Anmeldung für Lehrveranstaltung erfolgt über Digicampus. Hierfür benötigen Sie eine Rechenzentrumskennung. Diese erhalten Sie nach Einschreibung im Zebra, bitte legen Sie hierzu den Ausweis für Gaststudierende vor.