Eine zentrale und zwingend notwendige Bedingung für Erfolge bei der Einwerbung hochkarätiger Drittmittelprojekte sind überzeugende fachlich einschlägige und hochrangig publizierte Vorarbeiten – sie demonstrieren die fachliche Expertise der Antragstellerinnen und Antragsteller und reduzieren die aus Sicht der Geldgeber bestehenden Risiken für den Projekterfolg. Dies gilt durchgehend für alle Förderformate bei den für die Universität wichtigen Förderern, d. h. sowohl für die Einzelförderung (z.B. DFG-Sachbeihilfen, ERC Grants) als auch für koordinierte Projekte (insb. Graduiertenkollegs, Forschungsgruppen, Sonderforschungsbereiche).

Zweck des vorliegenden universitätsinternen Förderverfahrens ist deshalb – ausschließlich! – die Förderung von publizierten Vorarbeiten, die für umfangreichere Drittmittelanträge erforderlich sind (insb. internationale Publikationen in Organen mit „peer review“), sowie die Förderung der Erstellung von Drittmittelanträgen.

Das Programm ist thematisch offen angelegt. Antragsberechtigt sind nicht entpflichtete Professorinnen und Professoren sowie promovierte Mitglieder des akademischen Mittelbaus. Das Vergabeverfahren ist strikt qualitäts- und wissenschaftsorientiert. Die Durchführung des Verfahrens obliegt einem Auswahlausschuss im Zusammenwirken mit Fakultäten. Einbezogen werden externe, anonyme Gutachterinnen und Gutachter. Vorzulegen ist ein schriftlicher Antrag, der sich am DFG-Format orientiert. Details sind in der nachfolgenden Ausschreibung dargelegt.

Die Einreichungsfrist für die Ausschreibung 2022 endete am 28. Februar 2023. Derzeit werden die eingegangenen Anträge durch externe Expertinnen und Experten begutachtet sowie die Förderentscheidungen vorbereitet. Die nächste Ausschreibungsrunde wird im Laufe des Jahres 2023 aufgelegt.

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