Hochschulwechsel
Eine Fortführung Ihres bisherigen Studiums ist bei einem Hochschulwechsel an die Universität Augsburg nicht ohne Weiteres möglich, da auf Grund der Konzeption der Prüfungsordnungen nicht unbedingt eine Gleichwertigkeit der Studiengänge/-fächer besteht. Sie müssen sich daher zunächst für das erste Fachsemester bewerben. Eine Anhebung in ein höheres Fachsemester erfolgt bei Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen auf Antrag nach der Immatrikulation durch das Prüfungsamt.
Ausnahme: Zulassungsbeschränkte Studiengänge sowie die Studiengänge Rechtswissenschaft und Lehramt mit Abschluss Staatsexamen, sofern die Schulart und die Studienfächer beibehalten werden. Hier werden die Fachsemester fortgeschrieben; d.h. eine Bewerbung erfolgt hier für das entsprechend höhere Fachsemester.
Es ist ratsam, sich vor der Immatrikulation mit der jeweiligen Fachstudienberatung in Verbindung zu setzen.
Bitte informieren Sie sich vor dem Wechsel zu folgenden Themen:
- Wird mein gewünschter Studiengang und der Abschluss zum geplanten Studienbeginn an der Universität Augsburg angeboten? [vgl. Studienangebot der Universität Augsburg]
- Für welche Studiengänge und Studienfächer ist das Bestehen einer Eignunsgprüfung oder eines Eignungsverfahrens nachzuweisen?
- Besteht eine Zulassungsbeschränkung [vgl. Studienangebot der Universität Augsburg] für den gewünschten Studiengang/das gewünschte Studienfach an der Universität Augsburg?
- Welche Zugangsvoraussetzungen (z. B. Hochschulzugangsberechtigung, Sprachkenntnisse, usw.) müssen erfüllt werden?
- Welche Termine zur Bewerbung und Einschreibung sind zu beachten?
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Wie kann ich mir bisher erbrachte Studienleistungen anrechnen lassen?
Ein Antrag auf Anrechnung kann grundsätzlich nach der Einschreibung beim zuständigen Prüfungsamt (Link: https://www.uni-augsburg.de/de/organisation/einrichtungen/pruefungsamt/team/) gestellt werden. Auch bei einer nicht bestandenen Prüfung an einer anderen Hochschule kann in der Regel eine erneute Aufnahme des Studiums beantragt werden (nicht bei Staatsexamensstudiengängen).
Wann erfolgt die Exmatrikulation an der alten Hochschule?
- Grundsätzlich sollten Sie sich an der alten Hochschule erst dann exmatrikulieren, wenn Sie sicher sein können, dass Sie an der neuen Hochschule einen Studienplatz erhalten.
- Ist für den gewünschten Studiengang keine Zulassung erforderlich und bringen Sie die erforderlichen Voraussetzungen mit, so können Sie die Exmatrikulation an der bisherigen Hochschule in der Regel auch schon vor Semesterende (an der Universität Augsburg ab Mitte Juli bzw. Mitte Februar) beantragen.
- Zur Einschreibung an der Universität Augsburg muss der komplette Studienverlauf Ihres bisherigen Studiums in Deutschland nachgewiesen werden (Studienverlaufsbescheinigung[en] der bisherigen Hochschule[n]). Eine Exmatrikulationsbescheinigung ist nur bei Fortsetzung des Studiums in einem Staatsexamensstudiengang (Rechtswissenschaften, Humanmedizin, Lehramt) erforderlich.
Wenn Sie von der Universität Augsburg an eine andere Hochschule wechseln möchten, sollten Sie sich an der zukünftigen Hochschule informieren, was Sie dort zur Bewerbung, Einschreibung und ggf. Anrechnung von Studienleistungen beachten müssen. Die Exmatrikulation an der Universität Augsburg wegen Hochschulwechsels kann nach Lehrveranstaltungsende (ab Mitte Februar im Wintersemester bzw. ab Mitte Juli im Sommersemester) beantragt werden und erfolgt dann zum Ende des Semesters (31.03. bzw. 30.09.).
Falls Sie eine sofortige Exmatrikulation wünschen, geben Sie bitte "sonstige Gründe" als Exmatrikulationsgrund an, dann wird die Exmatrikulation zum Eingangsdatum Ihres Exmatrikulationsantrags vorgenommen.
Eine Studienzeitbescheinigung mit Angabe des Studienverlaufs und des Tags der Immatrikulation und Exmatrikulation erhalten Sie in jedem Fall (auch bei Exmatrikulation zum Semesterende) sofort ausgestellt. Diese Bescheinigung wird in der Regel zur Einschreibung an der anderen Hochschule verlangt.
Wie erhalte ich die Semesterbeiträge rückerstattet?
Wer nach bereits erfolgter Rückmeldung zum nächsten Semester an eine andere Hochschule wechseln möchte, kann mit der Exmatrikulation bis spätestens 30.04. im Sommersemester bzw. bis 31.10. im Wintersemester einen Antrag auf Rückerstattung der Semesterbeiträge stellen. Die Rückerstattung ist nur möglich bei Rückgabe der Campus Card Augsburg bis spätestens zwei Wochen nach erfolgter Exmatrikulation. Informationen und Antrag zur Rückerstattung von Beiträgen finden Sie hier.
Kontakt
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