Um vielen Menschen unsere digitalen Angebote zugänglich zu machen, sind wir bemüht, unsere Webseiten so weit wie möglich barrierefrei zu gestalten. Sollte Ihnen dennoch eine Seite mit Barrieren auffallen, werden wir versuchen, Ihnen die für Sie nötigen Inhalte individuell bereitzustellen oder den benannten Bereich noch barrierefreier zu gestalten. Melden Sie die nicht-barrierefreien Inhalte an die genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

 

Die Universität Augsburg ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Angebot auf www.uni-augsburg.de.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (BayEGovV) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Es können Fehler in der Überschriftenhierarchie vorliegen oder Linkbeschreibungen nicht selbstsprechend sein.

  • Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei zugänglich.

  • Es stehen nicht in allen eingebundenen Videos vollständige Audiodeskriptionen, Volltext-Alternativen oder Untertitel zur Verfügung.

  • Bei Text-Vergrößerung gehen Inhalte und Funktionalität unter Umständen teilweise verloren.  

  • Zusätzliche Inhalte, die mittels Zeiger- oder Tastaturfokussierung eingeblendet werden, bleiben unter Umständen nicht immer bedienbar. 

  • Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind nicht ausgezeichnet.

  • Inhalte liegen nicht in leichter Sprache oder Gebärdensprache vor.

Begründung für nicht zugängliche Inhalte

Die Universität Augsburg verfügt über einen sehr umfangreichen Webauftritt von mindestens mehreren hundert Webseiten. Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung sind die Internetseiten jedoch noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet. Die technische Umsetzung wird sukzessive durchgeführt. PDF-Dokumente wurden teilweisen vor dem 23. September 2018 erstellt und entsprechen daher nicht dem aktuellen Stand der Barrierefreiheit.
 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde zuletzt am 12. April 2021 aktualisiert.
Methodik: Selbstbewertung


 

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen der Barrierefreiheit können Sie uns mitteilen. Auch Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie einholen. Zuständig für  die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist die

 

Stabsstelle Kommunikation & Marketing
E-Mail: info@presse.uni-augsburg.de
Telefon: +49 (0)821 698-2094

 

 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen oder sich anderweitig an die Durchsetzungsstelle zu wenden:

 

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

 

Telefon: +49 89 2129-1111
Telefax: +49 89 2129-1113
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

 

Weitere Hilfs- und Unterstützungsangebote:

Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, die sowohl auf unserem Internetangebot wie in ihrem Studium auf auf Barrieren stoßen, wenden sich für individuelle Unterstützung an:

 

Beauftragter für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung: Prof. Dr. Bernd Oberdorfer

 

 

Beschäftigte der Universität Augsburg können sich an die Schwerbehindertenvertretung wenden.

 

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