Ein großer Teil der Vorbereitung Ihres Forschungsaufenthaltes ist die Wohnungssuche.

 

Bitte informieren Sie sich frühzeitig!

Der Wohnungsmarkt in Augsburg ist aufgrund der hohen Studierendenzahlen und der unmittelbaren Nähe zu München sehr angespannt. Insbesondere möblierter Wohnraum ist oft schwer zu bekommen und ist schnell wieder vom Markt. Es ist deshalb empfehlenswert sich möglichst frühzeitig um eine Unterkunft zu bemühen.

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Unser Service

Wir bieten in erster Linie anfängliche Lösungen an. Vermittelt wird ausschließlich möblierter Wohnraum, der für den Beginn des Aufenthalts in Augsburg gedacht ist. Dies kann je nach persönlichen Präferenzen mit einigen Kompromissen in Bezug auf Größe, Ausstattung oder Lage der Unterkunft einhergehen.

Ihre Wohnungssuche

Für Forschende, die sich kürzer als ca. 8 Wochen in Augsburg aufhalten, kann i.d.R. keine Vermittlung übernommen werden. Auch die Bearbeitung von sehr kurzfristigen Anfragen (ca. 4 Wochen vor geplanter Anreise) ist uns i.d.R. nicht möglich. In diesen Fällen können wir jedoch hilfreiche Informationen und Tipps für die selbstständige Suche zur Verfügung stellen.

Gästewohnungen

Es gibt einige wenige Wohnungen auf dem Campus für Forschende, die weder einen Arbeitsvertrag mit der UniA haben, noch hier eingeschrieben sind. Anfragen sowie Buchungen erfolgen ausschließlich über Ihren gastgebenden Lehrstuhl. Weitere Infos und den Kontakt findet Ihr Lehrstuhl hier:

Studierendenwohnheime

Lediglich an der UniA immatrikulierte Promovierende können sich semesterweise für Wohnheimplätze bewerben, insofern ihr monatliches Einkommen den §13 BAföG-Höchstsatz (seit WS 22/23: 934,- EUR) nicht übersteigt. Hier geht es zur Bewerbung:

Mietkosten in Augsburg

Erfahrungsgemäß werden in Augsburg für möblierten Wohnraum folgende Mieten/Monat veranschlagt:
Ab 450 EUR – WG-Zimmer
Ab 650 EUR – Studio (1 Zimmer)
Ab 1000 EUR – 2 Zimmer (getrennter Schlafbereich)
Ab 1400 EUR – 3 Zimmer (2 Schlafzimmer)

Mietverträge

Ein Mietvertrag wird direkt mit dem Wohnungsanbieter abgeschlossen. Sie sind hierbei selbst für die Überprüfung auf Richtigkeit verantwortlich. Auch die rechtzeitige Beendigung des Mietvertrags liegt in Ihrer Verantwortung. Bei Unsicherheiten oder Unklarheiten können Sie jederzeit unsere Einschätzung einholen.

Finanzierung und Seriosität

Sobald ein Mietvertrag zustande kommt, müssen i.d.R. vor Ankunft eine Kaution und die erste Monatsmiete überwiesen werden. Vorsicht vor Betrug: Insbesondere bei Angeboten von Privatpersonen, sollte ohne rechtlich bindenden Vertrag kein Geldtransfer vorgenommen werden.

Wohnungsgeberbestätigung

Bei Aufenthalten ab 3 Monaten ist dieses Dokument für die Anmeldung bei der Stadt innerhalb von 2 Wochen nach Ankunft erforderlich. Das sollte bei der Buchung von einer Unterkunft entsprechend berücksichtigt werden, da nicht alle Wohnungsanbieter diese Bestätigung ausstellen können (Hotels, Ferienwohnung etc.)

Visum und Aufenthaltsrecht

Nicht-EU-Staatsangehörige:
Eine Wohnung kann erst vermittelt werden, sobald ein gültiges Visum vorliegt.
Für eine Aufenthaltsgenehmigung muss Wohnraum von mind. 12m²/Person nachgewiesen werden.

Formular und Kommunikation

Bitte halten Sie uns stets auf dem Laufenden, was Ihre Wohnungssuche betrifft. Bei möglichen Angeboten ist eine schnelle Entscheidungs- und Kommunikationsbereitschaft erforderlich, da Angebote i.d.R. nicht exklusiv reserviert werden können und somit schnell wieder verfallen.

Besuch von Gästen

Nicht in jeder Mietwohnung sind Besuche von Gästen erlaubt, da dies, je nach Dauer des Besuchs, Auswirkungen auf Verbrauchskosten haben kann.
Falls nicht im Mietvertrag festgelegt, sollten geplante Besuche in jedem Fall mit dem Wohnungsanbieter abgesprochen sein.

Ankunft und Schlüsselübergabe

Die Schlüsselübergabe wird individuell mit dem Wohnungsanbieter direkt vereinbart; die Ankunft sollte dementsprechend geplant werden.
Der Welcome Service steht aus rechtlichen Gründen nicht für die Schlüsselübergabe zur Verfügung.

Antragsformular zur Unterstützung bei der Wohnungssuche

Informationen für Vermieter*innen

Der Welcome Service der Universität Augsburg sucht stets möblierten Wohnraum für international mobile Forschende, die an der Universität Augsburg einen Aufenthalt planen. Wir arbeiten dafür eng mit Vermieter*innen zusammen und bauen unser Netzwerk ständig weiter aus.

 

Falls Sie an einer Zusammenarbeit mit dem Welcome Service in der Wohnraumvermittlung für internationale Wissenschaftler*innen interessiert sind, senden Sie uns bitte eine Nachricht ( welcome@aaa.uni-augsburg.de); Gerne stellen wir Ihnen unseren Service dann näher vor.

 

Wir freuen uns von Ihnen zu hören!

Allgemeine Informationen zum Wohnen in Augsburg

Hier können Sie eine Liste der gängigen Abkürzungen auf dem Wohnungsmarkt einsehen.

Bitte denken Sie daran, dass in der Regel eine Mietsicherheit/Kaution von bis zu drei Kaltmieten für den Zeitraum des Mietverhältnisses hinterlegt werden muss.

 

Vorausgesetzt Sie hinterlassen die Wohnung, wie bei der Wohnungsübergabe bzw. im Mietvertrag vereinbart, erhalten Sie die volle Kaution nach Auszug wieder zurück.

 

Bitte beachten Sie, dass bei von Ihnen verursachten Mängeln und/oder starken Abnutzungsspuren, Teile der Kaution durch den*die Vermieter*in einbehalten werden können, um aufgekommene Schäden zu beheben.

Wer seine Wohnung in Deutschland anmeldet, muss eine "Wohnungsgeberbestätigung" vorlegen. "Wohnungsgeber" ist zum Beispiel Ihr Vermieter, eine vom Vermieter beauftragte Person oder der Hauptmieter der Wohnung, wenn Sie Untermieter sind.

 

Bitte bringen Sie Ihren Reisepass und die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung mit, wenn Sie sich an- oder ummelden möchten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass in Augsburg der Müll getrennt wird. Hier können Sie einen Abfallratgeber herunterladen. Weitere Informationen zur Entsorgung von Abfällen in Augsburg finden Sie hier.

Bei der Vermittlung einer Mietwohnung ist die Erhebung von Maklerprovisionen in Deutschland üblich. Hierbei gilt das sogenannte Bestellerprinzip; Der Makler oder die Maklerin wird von dem*rjenigen bezahlt, der*die seine Dienste bestellt hat.

 

Im Regelfall steht dem Makler oder der Maklerin eine Provision zu, wenn er*sie mit der Vermietung einer Wohnung beauftragt wurde, dem Vermieter oder der Vermieterin einen Mietinteressenten präsentiert und es dann zum Abschluss eines Mietvertrags kommt.

In Deutschland wird ein Rundfunkbeitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie Radio, Fernsehen und Internet, erhoben.

 

Die aktuellen Gebühren können über die jeweilige Beitragsanpassung eingesehen werden (letzter Stand vom August 2021: 18,36 EUR).

 

Die Gebühr wird monatlich für jeden Haushalt unabhängig von der Anzahl der Personen und Anzahl der Geräte im Haushalt erhoben.

 

Wenn Sie nach Deutschland ziehen, müssen Sie sich im Internet oder per Post registrieren. Falls Sie sich nicht selbstständig anmelden und falls nicht bereits vom Vermieter gemeldet, erhalten Sie automatisch eine Zahlungsbescheid nach Ihrer Anmeldung bei der Stadt.

 

Einen Flyer zum Rundfunkbeitrag finden Sie hier. Weitere Informationen können Sie hier finden.

Augsburg ist in verschiedene Stadtviertel aufgeteilt. Zur besseren Orientierung können Sie sich hier  eine Karte mit Beschreibung der Stadtteile herunterladen.

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