Leitungen von Fakultäten und fakultären Instituten sowie alle nicht entpflichteten Professorinnen und Professoren können Mittel für vorbereitende und flankierende Maßnahmen und Veranstaltungen beantragen, die der Einwerbung von Drittmitteln bei kompetitiven, hochrangigen Geldgebern (DFG, EU, BMBF, ausgewählte Stiftungen) und der Stärkung der Wissenschaftskultur dienen. Dies zielt auf die Unterstützung bei der Anbahnung von inter- und inneruniversitären Forschungskooperationen, auf eine Unterstützung bei der konkreten Erstellung von Forschungsanträgen und die Stärkung von Forschungsorientierung und Wissenschaftskultur.

 

Förderfähig sind Kosten, die zur Durchführung von Veranstaltungen, zur Einbindung von universitätsexternen Expertinnen und Experten sowie für weitere Maßnahmen nötig sind (insb. Reisekosten, Honorare, Raummieten, Mittel für studentische Hilfskräfte, Sachmittel).

 

Die Beantragung ist laufend möglich und nicht an eine bestimmte Frist gebunden. Details entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Ausschreibung. Für den Antrag soll das ebenfalls downloadbare Formular verwendet werden.

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