Anglistik/Amerikanistik bei Hauptsprache Englisch

Nachstehendes Zeugnis oder Abschluss berechtigt zur Aufnahme der oben genannten Studienfächer an der Universität Augsburg: Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Ergänzungsprüfung in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie mit Ausbildungsrichtung Übersetzen und Dolmetschen (vormals Fremdsprachenberufe) bei einer Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ in jedem der beiden Zeugnisse.

Betriebswirtschaftslehre

Nachstehende Zeugnisse oder Abschlüsse berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaftslehre an der Universität Augsburg:

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder außerhalb Bayerns in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung oder Internationale Wirtschaft.

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Leistungspunkten (ECTS) in einem nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), bestätigt durch Vorlage einer Bescheinigung des Prüfungsamtes der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre betrifft dies den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft.

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Ergänzungsprüfung in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie mit Ausbildungsrichtung Augenoptik, Brau- und Getränketechnologie, Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Landwirtschaft – Fachrichtung Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Wirtschaft bei einer Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ in jedem der beiden Zeugnisse.

  • Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung im Sinn des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 Leistungslaufbahngesetz im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene genannten Fachlaufbahnen bzw. fachlichen Schwerpunkte im Bereich: Verwaltung und Finanzen.

Data Science

Nachstehende Zeugnisse oder Abschlüsse berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Data Science an der Universität Augsburg:

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder außerhalb Bayerns in der Ausbildungsrichtung Technik.

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Leistungspunkten (ECTS) in einem nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), bestätigt durch Vorlage einer Bescheinigung des Prüfungsamtes der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Für den Studiengang Data Science betrifft dies die Bachelorstudiengänge: Informatik, Mathematik, Data Science.

Erziehungswissenschaft

Nachstehende Zeugnisse oder Abschlüsse berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg:

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder außerhalb Bayerns in der Ausbildungsrichtung: Sozialwesen.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Leistungspunkten (ECTS) in einem nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), bestätigt durch Vorlage einer Bescheinigung des Prüfungsamtes der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft betrifft dies folgende Bachelorstudiengänge: Musik- und bewegungsorientierte Soziale Arbeit, Religionspädagogik und kirchliche Bildungsarbeit, Soziale Arbeit und Soziale Arbeit/Soziale Dienste an Schulen.
  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Ergänzungsprüfung in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie mit Ausbildungsrichtung: Gemeindepastoral, Heilpädagogik oder Sozialpädagogik bei einer Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ in jedem der beiden Zeugnisse.
  • Zeugnis über die pädagogisch-didaktische Abschlussprüfung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (Abteilung I bis V) zusammen mit einer Urkunde des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß § 38 der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (FISO) vom 9. August 2005 (GVBl S. 436, ber. S. 516,) in der jeweils geltenden Fassung.
  • Zeugnis über die Abschlussprüfung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern zusammen mit einer Urkunde des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß § 24 der Studienordnung für das Staatsinstituts für die Ausbildung von Förderlehrern vom 24. Juni 2008 (GVBL S. 399) in der jeweils geltenden Fassung.

Franko-Romanistik

Nachstehendes Zeugnis oder Abschluss berechtigt zur Aufnahme der oben genannten Studienfächer an der Universität Augsburg:

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Ergänzungsprüfung in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie mit Ausbildungsrichtung Übersetzen und Dolmetschen (vormals Fremdsprachenberufe) bei einer Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ in jedem der beiden Zeugnisse.

Geographie

Nachstehende Zeugnisse oder Abschlüsse berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Geographie an der Universität Augsburg:

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder außerhalb Bayerns in den Ausbildungsrichtungen:
    Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie, Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Internationale Wirtschaft.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Leistungspunkten (ECTS) in einem nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), bestätigt durch Vorlage einer Bescheinigung des Prüfungsamtes der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.

    Für den Bachelorstudiengang Geographie betrifft dies folgenden Bachelorstudiengang: 
    Kartographie und Geomedientechnik.

 

Geoinformatik

Nachstehende Zeugnisse oder Abschlüsse berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Geoinformatik an der Universität Augsburg:

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Leistungspunkten (ECTS) in einem nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), bestätigt durch Vorlage einer Bescheinigung des Prüfungsamtes der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.
    Für den Bachelorstudiengang Geoinformatik betrifft dies folgende Bachelorstudiengänge:
    Kartographie und Geomedientechnik, Vermessung und Geoinformatik.

Global Business Management

Nachstehende Zeugnisse oder Abschlüsse berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Global Business Management an der Universität Augsburg:

 

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder außerhalb Bayerns in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung oder Internationale Wirtschaft.

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Ergänzungsprüfung in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie mit Ausbildungsrichtung Wirtschaft bei einer Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ in jedem der beiden Zeugnisse.
  • Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung im Sinn des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 Leistungslaufbahngesetz im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene genannten Fachlaufbahnen bzw. fachlichen Schwerpunkte im Bereich: Verwaltung und Finanzen.

Hebammenwissenschaft

Nachstehende Zeugnisse oder Abschlüsse berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Hebammenwissenschaft an der Universität Augsburg:

 

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder außerhalb Bayerns in der Ausbildungsrichtung Sozialwesen oder Gesundheit.

Humanmedizin (Modellstudiengang)

Nachstehende Zeugnisse oder Abschlüsse berechtigen zur Aufnahme des Studiengangs Humanmedizin an der Universität Augsburg:

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder außerhalb Bayerns in der Ausbildungsrichtung Gesundheit.

Ibero-Romanistik bei Hauptsprache Spanisch

Nachstehende Zeugnisse oder Abschluss berechtigt zur Aufnahme der oben genannten Studienfächer an der Universität Augsburg:

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Ergänzungsprüfung in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie mit Ausbildungsrichtung Übersetzen und Dolmetschen (vormals Fremdsprachenberufe) bei einer Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ in jedem der beiden Zeugnisse.

Informatik

Nachstehende Zeugnisse oder Abschlüsse berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Informatik an der Universität Augsburg:

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder außerhalb Bayerns in den Ausbildungsrichtungen Technik oder Wirtschaft und Verwaltung oder Internationale Wirtschaft.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Leistungspunkten (ECTS) in einem nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), bestätigt durch Vorlage einer Bescheinigung des Prüfungsamtes der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Für den Studiengang Informatik betrifft dies folgende Bachelorstudiengänge: Informatik, Mathematik.
  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Ergänzungsprüfung in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie mit Ausbildungsrichtung Medizintechnik oder Wirtschaft bei einer Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ in jedem der beiden Zeugnisse.

  • Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung im Sinn des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 Leistungslaufbahngesetz im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene genannten Fachlaufbahnen bzw. fachlichen Schwerpunkte im Bereich Naturwissenschaft und Technik mit fachlichem Schwerpunkt Verwaltungsinformatik.

Ingenieurinformatik

Nachstehende Zeugnisse oder Abschlüsse berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Ingenieurinformatik an der Universität Augsburg:

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder außerhalb Bayerns in der Ausbildungsrichtung Technik.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Leistungspunkten (ECTS) in einem nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), bestätigt durch Vorlage einer Bescheinigung des Prüfungsamtes der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Für den Studiengang Ingenieurinformatik betrifft dies folgende Bachelorstudiengänge: Informatik und Mathematik.

Italo-Romanistik bei Hauptsprache Italienisch

Nachstehendes Zeugnis oder Abschluss berechtigt zur Aufnahme der oben genannten Studienfächer an der Universität Augsburg:

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Ergänzungsprüfung in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie mit Ausbildungsrichtung Übersetzen und Dolmetschen (vormals Fremdsprachenberufe) bei einer Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ in jedem der beiden Zeugnisse.

Katholische Theologie

Nachstehendes Zeugnis oder Abschluss berechtigt zur Aufnahme des Magisterstudiengangs Katholische Theologie an der Universität Augsburg:

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Ergänzungsprüfung in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie mit Ausbildungsrichtung Gemeindepastoral bei einer Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ in jedem der beiden Zeugnisse.

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Leistungspunkten (ECTS) in einem nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), bestätigt durch Vorlage einer Bescheinigung des Prüfungsamtes der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Für den Magisterstudiengang Katholische Theologie betrifft dies folgenden Bachelorstudiengang: Religionspädagogik und kirchliche Bildungsarbeit.

Kunstpädagogik

Nachstehende Zeugnisse oder Abschlüsse berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Kunstpädagogik an der Universität Augsburg:

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder außerhalb Bayerns in der Ausbildungsrichtung Gestaltung.
  • Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung im Sinn des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 Leistungslaufbahngesetz im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene genannten Fachlaufbahnen bzw. fachlichen Schwerpunkte im Bereich Bildung und Wissenschaft, fachlicher Schwerpunkt Archiv- und Bibliothekswesen.

Kunst- und Kulturgeschichte

Nachstehende Zeugnisse oder Abschlüsse berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Kunst- und Kulturgeschichte an der Universität Augsburg:

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder außerhalb Bayerns in der Ausbildungsrichtung Gestaltung.
  • Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung im Sinn des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 Leistungslaufbahngesetz im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene genannten Fachlaufbahnen bzw. fachlichen Schwerpunkte im Bereich Bildung und Wissenschaft, fachlicher Schwerpunkt Archiv- und Bibliothekswesen.

Lehramt an Grund- und Mittelschulen

Nachstehende Zeugnisse oder Abschlüsse berechtigen zur Aufnahme der Studiengänge Lehramt an Grund- und Mittelschulen an der Universität Augsburg:

 

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder außerhalb Bayerns in den Ausbildungsrichtungen Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie, Gestaltung, Gesundheit, Sozialwesen, Technik, Wirtschaft.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Leistungspunkten (ECTS) in einem nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), bestätigt durch Vorlage einer Bescheinigung des Prüfungsamtes der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Für die Studiengänge Lehramt an Grund- und Mittelschulen betrifft dies folgende Bachelorstudiengänge: Bildung und Erziehung im Kindesalter, Musik- und bewegungsorientierte Soziale Arbeit, Soziale Arbeit, Soziale Arbeit/Soziale Dienste an Schulen. Bei dem Fachhochschulstudiengang Religionspädagogik und kirchliche Bildungsarbeit kann der Lehramtsstudiengang in einer Fächerverbindung mit Religionslehre aufgenommen werden.
  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Ergänzungsprüfung in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie mit Ausbildungsrichtung Gemeindepastoral, Heilpädagogik und Sozialpädagogik bei einer Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ in jedem der beiden Zeugnisse.
  • Zeugnis über die pädagogisch-didaktische Abschlussprüfung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (Abteilung I, II, III und V) zusammen mit einer Urkunde des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß § 38 der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehren (FISO) vom 9. August 2005 (GVBl S. 436) in der jeweils geltenden Fassung.
  • Zeugnis über die Abschlussprüfung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern zusammen mit einer Urkunde des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß § 24 der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern vom 24. Juni 2008 (GVBL S. 399) in der jeweils geltenden Fassung.

Lehramt an Realschulen und Gymnasien in der Fächerverbindung Mathematik/Physik

Nachstehende Zeugnisse oder Abschlüsse berechtigen zur Aufnahme des Studiengangs Lehramt an Realschulen und Gymnasien an der Universität Augsburg in der Fächerverbindung Mathematik/Physik:

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder außerhalb Bayerns in der Ausbildungsrichtung Technik.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Leistungspunkten (ECTS) in einem nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), bestätigt durch Vorlage einer Bescheinigung des Prüfungsamtes der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Für den Studiengang Lehramt an Realschulen und Gymnasien in der o. g. Fächerverbindung betrifft dies folgenden Bachelorstudiengang: Physikalische Technik.

Materials Science and Engineering

Nachstehende Zeugnisse oder Abschlüsse berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Materials Science and Engineering an der Universität Augsburg:

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder außerhalb Bayerns in der Ausbildungsrichtung Technik.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Leistungspunkten (ECTS) in einem nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), bestätigt durch Vorlage einer Bescheinigung des Prüfungsamtes der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Für den Bachelorstudiengang Materials Science and Engineering betrifft dies folgende Bachelorstudiengänge: Feinwerk- und Mikrotechniko Mikrosystemtechnik und Physikalische Technik.
  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Ergänzungsprüfung in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie mit Ausbildungsrichtung Augenoptik oder Medizintechnik bei einer Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ in jedem der beiden Zeugnisse.

 

Mathematik

Nachstehende Zeugnisse oder Abschlüsse berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Mathematik an der Universität Augsburg:

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder außerhalb Bayerns in den Ausbildungsrichtungen Technik.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Leistungspunkten (ECTS) in einem nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), bestätigt durch Vorlage einer Bescheinigung des Prüfungsamtes der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Für den Bachelorstudiengang Mathematik betrifft dies folgende Bachelorstudiengänge: Informatik, Mathematik, Technische Informatik.

Mathematik und Informatik

Nachstehende Zeugnisse oder Abschlüsse berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Mathematik und Informatik an der Universität Augsburg:

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder außerhalb Bayerns in der Ausbildungsrichtung Technik.

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Leistungspunkten (ECTS) in einem nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), bestätigt durch Vorlage einer Bescheinigung des Prüfungsamtes der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Für den Studiengang Mathematik und Informatik betrifft dies die Bachelorstudiengänge: Informatik, Mathematik, Technische Informatik.

Medien und Kommunikationswissenschaft

Nachstehende Zeugnisse berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Medien und Kommunikationswissenschaft an der Universität Augsburg:

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder außerhalb Bayerns in der Ausbildungsrichtung Gestaltung.

Medizinische Informatik

Nachstehende Zeugnisse oder Abschlüsse berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Medizinische Informatik an der Universität Augsburg:

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder außerhalb Bayerns in der Ausbildungsrichtung Technik.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Leistungspunkten (ECTS) in einem nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), bestätigt durch Vorlage einer Bescheinigung des Prüfungsamtes der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Für den Studiengang Medizinische Informatik betrifft dies folgende Bachelorstudiengänge: Informatik, Mathematik.

Physik

Nachstehende Zeugnisse oder Abschlüsse berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Physik an der Universität Augsburg:

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder außerhalb Bayerns in der Ausbildungsrichtung Technik.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Leistungspunkten (ECTS) in einem nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), bestätigt durch Vorlage einer Bescheinigung des Prüfungsamtes der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Für den Studiengang Physik betrifft dies folgende Bachelorstudiengänge: Feinwerk- und Mikrotechnik, Mikrosystemtechnik, Physikalische Technik.
  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Ergänzungsprüfung in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie mit Ausbildungsrichtung Augenoptik oder Medizintechnik bei einer Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ in jedem der beiden Zeugnisse.

Rechtswissenschaft

Nachstehende Zeugnisse oder Abschlüsse berechtigen zur Aufnahme des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Universität Augsburg:

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder außerhalb Bayerns in der Ausbildungsrichtung:
    Wirtschaft und Verwaltung, Internationale Wirtschaft.

  • Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 Leistungslaufbahngesetz im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene genannten Fachlaufbahnen bzw. fachlichen Schwerpunkte im Bereich Verwaltung und Finanzen, Justiz, Polizei und Verfassungsschutz mit fachlichem Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst.

Rechts- und Wirtschaftswissenschaften

Nachstehende Zeugnisse oder Abschlüsse berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Augsburg:

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder außerhalb Bayerns in der Ausbildungsrichtung:
    Wirtschaft und Verwaltung, Internationale Wirtschaft.

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Leistungspunkten (ECTS) in einem nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), bestätigt durch Vorlage einer Bescheinigung des Prüfungsamtes der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Für den Studiengang Rechts- und Wirtschaftswissenschaft betrifft dies folgenden Bachelorstudiengang: Betriebswirtschaft.

  • Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung im Sinn des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 Leistungslaufbahngesetz im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene genannten Fachlaufbahnen bzw. fachlichen Schwerpunkte im Bereich Verwaltung und Finanzen.

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Ergänzungsprüfung in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie mit Ausbildungsrichtung Wirtschaft bei einer Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ in jedem der beiden Zeugnisse.

Sozialwissenschaften

Nachstehende Zeugnisse oder Abschlüsse berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Sozialwissenschaften an der Universität Augsburg:

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder außerhalb Bayerns in den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Wirtschaft und Verwaltung oder Internationale Wirtschaft.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Leistungspunkten (ECTS) in einem nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), bestätigt durch Vorlage einer Bescheinigung des Prüfungsamtes der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Für den Studiengang Sozialwissenschaften betrifft dies folgende Bachelorstudiengänge: Sozialwirtschaft, Soziale Arbeit, Musik- und bewegungsorientierte Soziale Arbeit, Soziale Arbeit/Soziale Dienste an Schulen.
  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Ergänzungsprüfung in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie mit Ausbildungsrichtung Gemeindepastoral, Heilpädagogik, Sozialpädagogik, Wirtschaft bei einer Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ in jedem der beiden Zeugnisse.

Volkswirtschaftslehre

Nachstehende Zeugnisse oder Abschlüsse berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Volkswirtschaftslehre an der Universität Augsburg:

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder außerhalb Bayerns in der Ausbildungsrichtung:
    Wirtschaft und Verwaltung, Internationale Wirtschaft.

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Leistungspunkten (ECTS) in einem nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), bestätigt durch Vorlage einer Bescheinigung des Prüfungsamtes der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Für den Studiengang Volkswirtschaftslehre betrifft dies folgenden Bachelorstudiengang: Betriebswirtschaft.

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Ergänzungsprüfung in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie mit Ausbildungsrichtung Wirtschaft bei einer Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ in jedem der beiden Zeugnisse.

  • Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung im Sinn des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 Leistungslaufbahngesetz im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene genannten Fachlaufbahnen bzw. fachlichen Schwerpunkte im Bereich: Verwaltung und Finanzen.

Wirtschaftsinformatik

Nachstehende Zeugnisse oder Abschlüsse berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsinformatik an der Universität Augsburg:

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder außerhalb Bayerns in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft.

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Leistungspunkten (ECTS) in einem nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), bestätigt durch Vorlage einer Bescheinigung des Prüfungsamtes der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Für den Studiengang Wirtschaftsinformatik betrifft dies die folgenden Bachelorstudiengänge: Informatik, Wirtschaftsinformatik.

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Ergänzungsprüfung in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie mit Ausbildungsrichtung Wirtschaft bei einer Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ in jedem der beiden Zeugnisse.

Wirtschaftsingenieurwesen

Nachstehende Zeugnisse oder Abschlüsse berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen an der Universität Augsburg:

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder außerhalb Bayerns in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft.

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Leistungspunkten (ECTS) in einem nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), bestätigt durch Vorlage einer Bescheinigung des Prüfungsamtes der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen betrifft dies folgenden Bachelorstudiengang: Wirtschaftsingenieurwesen.

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Ergänzungsprüfung in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie mit Ausbildungsrichtung Augenoptik, Medizintechnik, Wirtschaft bei einer Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ in jedem der beiden Zeugnisse.

 

Wirtschaftsmathematik

Nachstehende Zeugnisse oder Abschlüsse berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsmathematik an der Universität Augsburg:

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder außerhalb Bayerns in den Ausbildungsrichtungen TechnikWirtschaft.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Leistungspunkten (ECTS) in einem nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), bestätigt durch Vorlage einer Bescheinigung des Prüfungsamtes der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Für den Studiengang Wirtschaftsmathematik betrifft dies folgenden Bachelorstudiengang: Mathematik.
  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Ergänzungsprüfung in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie mit Ausbildungsrichtung Wirtschaft bei einer Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ in jedem der beiden Zeugnisse.

 

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