Fachschulen

Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung, deren Bildungsgänge in der Regel an eine berufliche Erstausbildung und Berufserfahrung anschließen (Berufsfachschulen zählen daher nicht zu den Fachschulen). Der Abschluss der Fachschule muss zudem der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (  Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 in der jeweils gültigen Fassung) entsprechen. Absolventinnen und Absolventen, die im Bewerbungsjahr die Fachschule abschließen, setzen sich bitte mit der Ansprechpartnerin in der Studierendenkanzlei (siehe unten) in Verbindung.

 

Fachakademien

Eine berufliche Fortbildung an einer Fachakademie dauert zwei bis drei Schuljahre und bereitet auf eine gehobene Berufslaufbahn vor. Mit zusätzlich zur staatlichen Abschlussprüfung bestandener Ergänzungsprüfung wird die Fachhochschulreife, bei sehr guter Gesamtnote in beiden Zeugnissen die fachgebundene Hochschulreife erworben.

 

Achtung: Absolventinnen und Absolventen einer Fachakademie für Sozialpädagogik mit Ausbildungsbeginn vor dem 01.08.2017 haben auch die Urkunde über die staatliche Anerkennung zum/zur „Staatlich anerkannten Erzieher/-in“ vorzulegen. Sollten Sie diese noch nicht erhalten haben, reichen Sie bitte eine gesonderte Bescheinigung über das Bestehen des Berufspraktikums ein.

 

Absolventinnen und Absolventen einer Fachakademie für Sozialpädagogik mit Ausbildungsbeginn nach dem 01.08.2017 wird von ihrer Fachakademie auf Antrag ein Abschlusszeugnis mit dem Vermerk „Ausschließlich zur Vorlage bei der Hochschule bestimmt“ ausgehändigt.

 

Bitte setzen Sie sich in beiden Fällen mit Ihrer Schulleitung in Verbindung, um bis spätestens zum Ende der vollen dritten Juniwoche des jeweiligen Jahres eine gesonderte Bescheinigung bzw. ein Abschlusszeugnis mit dem genannten Vermerk zu erhalten.

Ansprechpartnerin

Stellvertretende Leitung, Zulassungsangelegenheiten für zulassungsbeschränkte Studiengänge außer Humanmedizin, Promovierendenstatistik
Studierendenkanzlei

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