Admission requirements
In order to study at the University of Augsburg, the applicant must be able to demonstrate a higher education entrance qualification. Another possibility is application without school qualifications but with professional qualifications. On this page you will find all the necessary information about the different higher education entrance qualifications.
The qualification for a course of study at a university leading to a first professional qualification is proven for university degree programmes by a German or foreign higher education entrance qualification (HEEQ).
More information for international students
This site will be available in English soon.
Bewerben mit Deutscher Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Nachweis einer Deutschen HZB:
- Deutsche Staatsangehörige mit einer in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung ( oder fachgebundene Hochschulreife).
- Studiengänge, die mit fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung studiert werden können
- Ausländische und staatenlose Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben (Bildungsinländer).
Bewerben mit Ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Nachweis einer ausländischen HZB:
- Deutsche Staatsangehörige mit einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung,
- Deutsche Staatsangehörige, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer Internationalen Schule in Deutschland erworben haben.
- Ausländische und staatenlose Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsausländer).
Informationen für eine Bewerbung mit ausländischen/internationalen Zeugnissen
Die Adresse bei wiederholten Bewerbungen, mit Staatsangehörigkeit oder Zeugnissen aus EU-(EWR-) Staaten, sowie mit Anerkennungsbescheid oder APS-Zertifikat und für Promovierende ist: Universität Augsburg, 86135 Augsburg
Bewerbung für beruflich Qualifizierte ohne Abitur
Seit dem Wintersemester 2009/10 wird unter bestimmten Voraussetzungen gemäß Art. 45 Bayerisches Hochschulgesetz in Verbindung mit den §§ 29 bis 33 der Qualifikationsverordnung der Zugang zum Hochschulstudium für beruflich Qualifizierte ermöglicht, wenn Sie weder Abitur noch eine sonstige Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Dabei wird zwischen dem allgemeinen Hochschulzugang für Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen Fortbildungsprüfung (z. B. Meister, Techniker) und dem fachgebundenen Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige unterschieden.
Detallierte Informationen zur Bewerbung für beruflich Qualifizierte
Ansprechpartner
- Phone: +49 (0)821 / 598-1111
- Email:
-
Room 1032 (Building A2)
Universitätsstraße 2, 86159 Augsburg