Internationale Bewerber
Über alle aktuellen Neuigkeiten in Zusammenhang mit Covid-19 informieren wir Sie auf der Internetseite: https://www.uni-augsburg.de/de/campusleben/corona/
Wer sich mit ausländischen Zeugnissen oder einem IB-Diploma bewirbt (Bildungsausländer), benötigt in jedem Fall vor der Einschreibung einen Zulassungsbescheid der Studentenkanzlei.
- Wer an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben ist und nur ein oder zwei Semester an der Universität Augsburg studieren will, erhält weitere Informationen unter: Erasmus+/WeltWeit/weitere Austauschprogramme/Freemover
- berufsbegleitende Studiengänge
- Musik (Bachelor/Master of Music)
- sonstige Masterstudiengänge
- Humanmedizin
Wer einen sonstigen Studiengang mit Abschluss Bachelor, Staatsexamen oder Promotion aufnehmen möchte, bewirbt sich in 3 Schritten (dies gilt auch, wenn zuvor eine Feststellungsprüfung des Studienkollegs notwendig oder bereits bestanden ist):
- Daten in das Online-Formular (siehe unten) eingeben
- PDF ausdrucken (bei NC-freien Studiengängen bitte auf "Antrag auf Einschreibung" klicken) und diesen "Antrag auf Zulassung" ausfüllen und unterschreiben
- Einreichen dieses
-> Zulassungsantrages (frist- und formgerecht –
Infoblatt
)
zusammen mit
-> den
Zeugnissen,
-> einem Bescheid über die
Vorprüfung dieser Zeugnisse,
-> dem notwendigen
Deutsch-Nachweis (gilt auch für deutsche Staatsangehörige)
-> eine Passkopie
-> und einem Lebenslauf
bei der Universität Augsburg, Studentenkanzlei
(Postadresse: 86135 Augsburg)
Nähere Informationen finden Sie auf dem
Infoblatt
.
- Der Antrag muss bis spätestens 15. Januar bei der Universität Augsburg eingegangen sein.
- Bei Studiengängen mit NC (Zulassungsbeschränkung) ist dies eine Ausschlussfrist. Bis dahin ist auch eine anerkannte deutsche Sprachprüfung auf dem notwendigen Niveau einzureichen!
- Bei Studiengängen mit Englisch ist ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) zu absolvieren. Zum Sommersemester 2021 ist dieses Eignungsfeststellungsverfahren jedoch ausgesetzt!
- Für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne EFV (Eignungsfeststellungsverfahren) können Sie sich bis Mitte März (SoSe) bewerben.