Bewerbung mit internationalen Zeugnissen
Wer sich mit ausländischen Zeugnissen, IB-Diploma oder deutschem internationalen Abitur bewirbt, benötigt in jedem Fall vor der Einschreibung einen Zulassungsbescheid der Studierendenkanzlei.
Besondere Informationen zur Bewerbung finden Sie für:
- Erasmus+/WeltWeit/weitere Austauschprogramme (Wenn Sie an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben sind und nur ein oder zwei Semester an der Universität Augsburg studieren möchten.)
- Berufsbegleitende Studiengänge
- Musik (Bachelor/Master of Music)
- Masterstudiengänge
- Humanmedizin
- Hebammenwissenschaft
- Magisterstudiengang für im Ausland graduierte Juristen (Aufbaustudiengang) LL.M.
- Recht der Internationalen Wirtschaft (Aufbaustudiengang) LL.M.
Wer einen sonstigen Studiengang mit Abschluss Bachelor, Staatsexamen, Mag.theol. oder Promotion aufnehmen möchte, bewirbt sich in 3 Schritten (dies gilt auch, wenn zuvor eine Feststellungsprüfung des Studienkollegs notwendig oder bereits bestanden ist):
- Online-Bewerbung im VIBS-Portal durchführen (siehe unten) - für das SoSe 2025 voraussichtlich ab Ende November 2024 geöffnet
- PDF ausdrucken und diesen "Antrag auf Zulassung" ausfüllen und unterschreiben
- Frist- und formgerechtes (siehe Infoblatt ) Einreichen der folgenden Unterlagen bei der Universität Augsburg, Studierendenkanzlei, Universitätsstr. 2, 86159 Augsburg:
-> unterschriebener Zulassungsantrag (Download im VIBS-Portal)
->
amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse (in Papierform!),
-> Bescheid über die
Vorprüfung dieser Zeugnisse (Achtung: 6-8 Wochen Bearbeitungszeit bei uni-assist!!)
-> APS-Bescheinigung (nur bei Zeugnissen aus Indien, China und Vietnam)
-> notwendiger
Deutsch-Nachweis (gilt auch für deutsche Staatsangehörige!)
-> Passkopie
-> Lebenslauf
bei der Universität Augsburg, Studierendenkanzlei, Universitätsstr. 2, 86159 Augsburg.
Nähere Informationen finden Sie auf dem Infoblatt .
- Bewerbungen für Studiengänge mit NC (mit Zulassungsbeschränkung) oder mit EFV ( Eignungsfeststellungsverfahren) müssen komplett bis 15. Januar 2025 vorliegen.
- Für NC-Studiengänge müssen Sie sich erst bei HOCHSCHULSTART registrieren, bevor Sie in unserem Portal die Online-Bewerbung abgeben können.
- Wenn Sie das Studienkolleg brauchen, bewerben Sie sich bis 15. Januar für den Studiengang, den Sie danach studieren wollen und reichen Sie einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf Niveau B2 GER ein. Geflüchtete können sich für einen der Vorkurse bewerben.
- Wenn Sie an der DSH-Prüfung teilnehmen wollen, bewerben Sie sich bis spätestens 15. Januar für den Studiengang, den Sie danach studieren wollen und reichen Sie je nach für den Studiengang erforderlichen Sprachkenntnissen einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf Niveau B1 GER (Niveau B2 GER erforderlich) oder B2 GER (Niveau C1 GER erforderlich) ein. Im Fall einer Zulassung melden Sie sich innerhalb der im Bescheid angegebenen Frist für die DSH-Prüfung an.
- Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne EFV ( Eignungsfeststellungsverfahren) können auch nach dem 15. Januar 2025 bis spätestens Mitte März 2025 eingereicht werden, wenn Sie bis dahin eine anerkannte deutsche Sprachprüfung auf dem erforderlichen Niveau nachweisen und kein Studienkolleg benötigen.
Bei Fragen senden Sie uns bitte eine Nachricht über das Kontaktformular.
Weitere Infos finden Sie unter https://www.uni-assist.de/bewerben/bewerbung-planen/vpd. Hinweise zu Ihrem spezifischen Land finden Sie unter: https://www.uni-assist.de/tools/laenderhinweise