Bewerbung mit internationalen Zeugnissen
Herzlich willkommen auf unserer Seite für internationale Studienbewerberinnen und -bewerber!
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an unserer Universität interessieren und unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg zu uns. Die folgenden Informationen sind relevant, wenn Sie sich mit
> ausländischen Schul- oder Hochschulzeugnissen,
> einem International Baccalaureate (IB) Diploma,
> dem Deutschen Internationalen Abitur oder
> für das Studienkolleg (Aufnahmetest) bzw. nach bestandener Feststellungsprüfung am Studienkolleg bewerben möchten.
Um Ihre Bewerbung erfolgreich einzureichen, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise zu den notwendigen Dokumenten, Sprachkenntnissen sowie zur Anerkennung Ihrer Abschlüsse. Unser Team steht Ihnen für weitere Fragen jederzeit zur Verfügung und begleitet Sie gerne durch das Bewerbungsverfahren.
Wenn Sie sich für die folgenden Studiengänge bzw. Programme bewerben, finden Sie alle Informationen unter den entsprechenden Links:
- Erasmus+/WeltWeit/weitere Austauschprogramme (Wenn Sie an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben sind und nur ein oder zwei Semester an der Universität Augsburg studieren möchten.)
- Berufsbegleitende Studiengänge
- Musik (Bachelor/Master of Music)
- Masterstudiengänge
- Humanmedizin
- Hebammenwissenschaft
- Magisterstudiengang für im Ausland graduierte Juristen (Aufbaustudiengang) LL.M.
- Recht der Internationalen Wirtschaft (Aufbaustudiengang) LL.M.
- Promotion mit internationalen Zeugnissen
Wenn Sie einen sonstigen Studiengang mit Abschluss Bachelor, Staatsexamen oder Mag.theol. aufnehmen möchten, beachten Sie die folgenden Bewerbungsschritte und Hinweise:
- amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse
- Vorprüfungsdokumentation (VPD) für die Universität Augsburg (frühzeitig beantragen, da 6-8 Wochen Bearbeitungszeit bei uni-assist!!)
- APS-Bescheinigung (nur bei Zeugnissen aus Indien, China und Vietnam)
- notwendiger Deutsch-Nachweis (gilt auch für deutsche Staatsangehörige!)
- Passkopie
- Lebenslauf
- Bewerbungen für Studiengänge mit NC (mit Zulassungsbeschränkung, nur höheres Fachsemester im Sommersemester auswählbar) oder mit EFV ( Eignungsfeststellungsverfahren) müssen komplett bis 15. Januar 2026 vorliegen.
- Für NC-Studiengänge müssen Sie sich erst bei HOCHSCHULSTART registrieren, bevor Sie in unserem Portal die Online-Bewerbung abgeben können.
- Wenn Sie das Studienkolleg brauchen, bewerben Sie sich bis 15. Januar für den Studiengang, den Sie danach studieren wollen und reichen Sie einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf Niveau B2 GER ein. Geflüchtete können sich für einen Vorkurs bewerben.
- Wenn Sie an der DSH-Prüfung teilnehmen wollen, bewerben Sie sich bis spätestens 15. Januar für den Studiengang, den Sie danach studieren wollen und reichen Sie je nach für den Studiengang erforderlichen Sprachkenntnissen einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf Niveau B1 GER (Niveau B2 GER erforderlich) oder B2 GER (Niveau C1 GER erforderlich) ein. Im Fall einer Zulassung melden Sie sich innerhalb der im Bescheid angegebenen Frist für die DSH-Prüfung an.
- Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne EFV ( Eignungsfeststellungsverfahren) können auch nach dem 15. Januar 2026 bis spätestens Mitte März 2026 eingereicht werden, wenn Sie bis dahin eine anerkannte deutsche Sprachprüfung auf dem erforderlichen Niveau nachweisen und kein Studienkolleg benötigen.
Bei Fragen senden Sie uns bitte eine Nachricht über das Kontaktformular.
Ansprechpartner
- Telefon: +49 821 598-1111