Wer sich mit ausländischen Zeugnissen oder einem IB-Diploma bewirbt (Bildungsausländer), benötigt in jedem Fall vor der Einschreibung einen Zulassungsbescheid der Studierendenkanzlei.

 

Besondere Informationen zur Bewerbung finden Sie für:
 

Wer einen sonstigen Studiengang mit Abschluss Bachelor, Staatsexamen oder Promotion aufnehmen möchte, bewirbt sich in 3 Schritten (dies gilt auch, wenn zuvor eine Feststellungsprüfung des Studienkollegs notwendig oder bereits bestanden ist):

 

  1. Daten in das Online-Formular (siehe unten) eingeben
  2. PDF ausdrucken (bei NC-freien Studiengängen bitte auf "Antrag auf Einschreibung" klicken) und diesen "Antrag auf Zulassung" ausfüllen und unterschreiben
  3. Einreichen dieses


-> Zulassungsantrages frist- und formgerecht (siehe  Infoblatt )
    zusammen mit

-> amtlich beglaubigten Kopien der Zeugnisse,

-> einem Bescheid über die Vorprüfung dieser Zeugnisse,

-> dem notwendigen Deutsch-Nachweis (gilt auch für deutsche Staatsangehörige!)

 

-> einer Passkopie

-> und einem Lebenslauf

bei der Universität Augsburg, Studierendenkanzlei, Universitätsstr. 2, 86159 Augsburg.
 

Nähere Informationen finden Sie auf dem  Infoblatt .

 

  • Bewerbungen für Studiengänge mit NC (mit Zulassungsbeschränkung) oder mit EFV (Eignungsfeststellungsverfahren) müssen komplett bis 15. Januar 2024 vorliegen.
  • Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne EFV (Eignungsfeststellungsverfahren) können auch nach dem 15. Januar 2024 bis spätestens Mitte März 2024 eingereicht werden, wenn Sie bis dahin eine anerkannte deutsche Sprachprüfung auf dem erforderlichen Niveau nachweisen und kein Studienkolleg benötigen.

 

 

 

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