Eignungsfeststellungsverfahren
Welche Studiengänge sind betroffen?
Anglistik/Amerikanistik als Haupt- und Nebenfach
Anglistik/Amerikanistik als Haupt- und Nebenfach im Mehrfach-Bachelorstudiengang der Philologisch-Historischen Fakultät
Anglistik/Amerikanistik als Nebenfach
Anglistik/Amerikanistik als Nebenfach im Bachelorstudiengang Philosophie oder Bachelorstudiengang Kunstpädagogik
Englisch als Unterrichtsfach
Englisch als Unterrichtsfach in den Studiengängen Lehramt Grund-, Mittel- und Realschulen sowie Gymnasien (Hinweis: Für Lehramt an Grund- und Mittelschulen mit Englisch als Didaktikfach ist kein EFV notwendig)
Englisch als Fach in den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen
Englisch als Fach in den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen der Universität Augsburg (Hinweis: Für Lehramt an Grund- und Mittelschulen mit Englisch als Didaktikfach ist kein EFV notwendig)
Anwendungsorientierte Interkulturelle Sprachwissenschaft
Bachelor Anwendungsorientierte Interkulturelle Sprachwissenschaft (BacANIS)
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie für einen anglistisch/amerikanistischen Studiengang geeignet sind, können Sie gerne den Studienorientierungstest „Is English for Me?“ durchführen. Dieser zeigt eine Auswertung Ihrer Angaben, die Ihnen bei der Selbsteinschätzung helfen soll. Um Zugang zu dem Test zu erhalten, ist eine Registrierung nötig.
WIE BEWERBE ICH MICH?
1) Bewerbung an der Universität
Bewerben Sie sich online an der Universität Augsburg, wenn Sie nicht bereits immatrikuliert sind.
Bewerben
2) Anmeldung für das EFV
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Studienanfänger*innen: Bitte verwenden Sie die Bewerbernummer aus Ihrer Online-Bewerbung
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Bereits an der Universität Augsburg immatrikulierte Studierende: Bitte verwenden Sie Ihre Matrikelnummer als Bewerbernummer
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Laden Sie die Kopie des vollständigen Abiturzeugnisses in leserlicher Form im PDF-Format hoch.
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Beachten Sie: Beim EFV handelt es sich um ein Verfahren, dass mithilfe mehrerer Möglichkeiten durchlaufen und bestanden werden kann (durch Teilnahme am Test, durch den Abiturschnitt in Englisch, oder mithilfe einer alternativen Sprachqualifikation; s. Informationen unten). Eine vorherige Anmeldung zu dem Verfahren ist jedoch in jedem Fall notwendig!
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EFV zum Studienbeginn im Sommersemester 2025: Ausschlussfrist für die Anmeldung zum EFV ist der 15. Januar 2025, 24 Uhr
Anmeldung zum EFV
3) Bestätigung Ihrer Anmeldung
Wenn Ihre Unterlagen erfolgreich eingegangen sind, wird Ihnen dies direkt nach Absenden des Formulars angezeigt. Falls Ihnen kein Hinweis angezeigt wird, sind Ihre Daten nicht bei uns eingegangen und wir bitten Sie das Verfahren zu wiederholen. Sie erhalten nach der erfolgreichen Anmeldung eine Bestätigungsmail von uns. Sollten Sie keine Mail erhalten, so ist Ihre Anmeldung nicht bei uns eingegangen. Bitte versuchen Sie es in diesem Fall erneut.
4) Möglichkeiten zum erfolgreichen Durchlaufen des EFV
- Abiturleistungen:
- Bewerberinnen und Bewerber, deren in dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife eines Gymnasiums ausgewiesenen Punktwerte für die vier letzten Halbjahresleistungen in der fortgeführten Fremdsprache Englisch einen Durchschnittswert von mindestens 12 ergeben,
- oder falls dieser Durchschnittswert um maximal 2 Punkte unterschritten wird, in der Abiturprüfung im Fach Englisch schriftlich eine Note von mindestens 12 Punkte erreichen, oder ein entsprechendes Ergebnis in einem Zeugnis einer anderen zur allgemeinen Hochschulreife führenden Schulart nachweisen, werden von der Teilnahme am schriftlichen Leistungstest befreit. Art. 86 Abs. 2 gilt entsprechend.
- Für Berwerberinnen und Bewerber aus FOS, BOS, etc. gilt dementsprechend, dass sowohl das vollständige Zeugnis der 12. Klasse und der 13. Klasse hochgeladen werden muss, damit die letzten vier Halbjahre im Fach Englisch ersichtlich sind und der Durchschnittswert errechnet werden kann. Unvollständige Zeugnisse bzw. nur das Zeugnis der Abschlussklasse 13 können für die Berechnung nicht berücksichtigt werden und führen zu einer automatischen Anmeldung zum schriftlichen EFV-Test.
- Bewerberinnen und Bewerber erhalten über die Befreiung einen Bescheid entsprechend § 5 Abs. 3 und 4. (Siehe EFO Anglistik, §3a).
- Eine fristgerechte Anmeldung zum EFV bleibt dennoch notwendig!
- Alternative Sprachqualifikation:
- Bei Nachweis einer als ausreichend definierten alternativen Sprachqualifikation gilt das EFV als bestanden. (Siehe "Alternative Sprachqualifikation")
- Sollte eine alternative Sprachqualifikation vorliegen, so müssen Sie sich dennoch fristgerecht für das EFV anmelden.
- Eignungstest:
- In allen anderen Fällen ist nach erfolgter Anmeldung die Teilnahme am Eignungstest erforderlich. (Siehe "Testablauf und Ergebnisse")
Minderjährige Bewerber*innen
Als minderjährige Bewerber*in bringen Sie bitte die unterschriebene Einwilligung zum Einstufungstest mit.
Falls es bei Ihnen Probleme mit dem Anzeigen oder Absenden des Webformulars gibt, senden Sie einen Screenshot des ausgefüllten Formulars sowie einen Scan Ihres Abiturzeugnisses und ggfs. Ihres alternativen Sprachzertifikats mit dem Betreff „manuelles Verfahren“ an efv.englisch@philhist.uni-augsburg.de.
Wenn Sie bereits Englisch als Unterrichtsfach oder als Bachelor an der Universität Augsburg studieren UND das Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich absolviert haben und nun in einen anderen anglistischen Studiengang wechseln möchten, ist beim Fachwechsel lediglich eine (Wieder)vorlage des Eignungsbescheides bei der Studentenkanzlei notwendig.
Andernfalls gelten für Sie die im Abschnitt „Wie bewerbe ich mich?“ beschriebenen Regeln und Fristen.
Bitte halten Sie sich außerdem an die Fristen und Termine der Studentenkanzlei für Fachwechsler*innen.
- Sprechzeiten: Telefonisch: Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr, Persönlich: Mittwoch bis Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr
- Telefon: +49 (0)821 / 598-1111
Wenn Sie aus anglistischen oder nicht-anglistischen Studiengängen einer anderen Universität in die oben aufgeführten Studiengänge wechseln möchten, gelten für Sie die im Abschnitt „Wie bewerbe ich mich?“ beschriebenen Regeln und Fristen.
Bitte halten Sie sich zusätzlich an die Fristen und Termine der Studentenkanzlei für Hochschulwechsler*innen.
- Sprechzeiten: Telefonisch: Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr, Persönlich: Mittwoch bis Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr
- Telefon: +49 (0)821 / 598-1111
Ausländische Vorbildungsnachweise
Bewerber*innen mit ausländischen Vorbildungsnachweisen wenden sich bitte an die Studentenkanzlei.
- Sprechzeiten: Telefonisch: Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr, Persönlich: Mittwoch bis Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr
- Telefon: +49 (0)821 / 598-1111
Sie müssen nicht am Eignungstest teilnehmen, wenn Sie eine der folgenden Qualifikationen vorweisen können.
Sprachzertifikat | Ergebnis |
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EFV der Universitäten München, Regensburg und Erlangen | bestanden |
Oxford Online Placement Test (OOPT) * | 60 Punkte oder mehr |
Test of English for International Communication (TOEIC) | 785 Punkte oder mehr |
Test of English as a Foreign Language (TOEFL-iBT) | 87 Punkte oder mehr |
Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) | Level B2 oder höher |
International English Language Testing System (IELTS) | 5.5 oder höher |
* der OOPT kann an mehreren Terminen an der
VHS-Augsburg abgelegt werden.
Anmeldung zum Eignungsfeststellungsverfahren
Eine fristgerechte Anmeldung zum EFV ist dennoch Voraussetzung für die Anrechnung Ihrer Qualifikation. Der Bewerbungsschluss ist ebenfalls der 15. Juli 2024, 24 Uhr.
Wer nicht zum Test erscheint, gilt als nicht geeignet! In begründeten Ausnahmefällen kann der Eignungstest jedoch an einem Alternativtermin absolviert werden. Die Teilnahme am Alternativtermin muss gesondert per E-Mail ( efv.englisch@philhist.uni-augsburg.de) vereinbart werden. Sie können nicht ohne Rücksprache eigenmächtig entscheiden, ob in Ihrem Fall eine begründete Ausnahme vorliegt.
TESTABLAUF UND ERGEBNISSE
Wann und wo findet der schriftliche Test für das SoSe 2025 statt?
Datum
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Ort
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Zeiten
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- Der Eignungstest wird am Computer durchgeführt und dauert ca. 25 Minuten
- Bei dem schriftlichen Test muss in drei Texten bei bestimmten Wörtern, die in unregelmäßigen Abständen über den Text verteilt sind, jeweils die zweite Worthälfte ergänzt werden.
- Vorausgesetzt werden solide Kenntnisse von Grammatik, Wortschatz, Idiomatik und kulturellem Hintergrund
- Das EFV berücksichtigt zu 40% das Ergebnis des Eignungstests und zu 60% die Abiturdurchschnittsnote
- Bestanden hat, wer die Gesamtnote 3,0 erreicht hat, wobei bei der Berechnung der Note auf die zweite Dezimalstelle gerundet wird
- Die Ergebnisse des EFV werden innerhalb von 14 Tagen per Post versandt
- Bei Interesse an einem anschließenden Beratungstermin wenden Sie sich bitte an efv.englisch@philhist.uni-augsburg.de.
- Die Einsicht in den Test wird an einem Sammeltermin ermöglicht. Darüber werden die Teilnehmenden im Nachgang an den Eignungstest per E-Mail informiert.
- Eine Wiederholung ist nur einmalig möglich