Welche Studiengänge sind betroffen?

Anglistik/Amerikanistik als Haupt- und Nebenfach

Anglistik/Amerikanistik als Haupt- und Nebenfach im Mehrfach-Bachelorstudiengang der Philologisch-Historischen Fakultät

Anglistik/Amerikanistik als Nebenfach

Anglistik/Amerikanistik als Nebenfach im Bachelorstudiengang Philosophie oder Bachelorstudiengang Kunstpädagogik

Englisch als Unterrichtsfach

Englisch als Unterrichtsfach in den Studiengängen Lehramt Grund-, Mittel- und Realschulen sowie Gymnasien (Hinweis: Für Lehramt an Grund- und Mittelschulen mit Englisch als Didaktikfach ist kein EFV notwendig)

Englisch als Fach in den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen

Englisch als Fach in den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen der Universität Augsburg (Hinweis: Für Lehramt an Grund- und Mittelschulen mit Englisch als Didaktikfach ist kein EFV notwendig)

Anwendungsorientierte Interkulturelle Sprachwissenschaft

Bachelor Anwendungsorientierte Interkulturelle Sprachwissenschaft (BacANIS)

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie für einen anglistisch/amerikanistischen Studiengang geeignet sind, können Sie gerne den Studienorientierungstest  „Is English for Me?“ durchführen.  Dieser zeigt eine Auswertung Ihrer Angaben, die Ihnen bei der Selbsteinschätzung helfen soll. Um Zugang zu dem Test zu erhalten, ist eine Registrierung nötig.

WIE BEWERBE ICH MICH?

1) Bewerbung an der Universität

Bewerben Sie sich online an der Universität Augsburg, wenn Sie nicht bereits immatrikuliert sind.

 

Bewerben
 

 

2) Anmeldung für das EFV

  • Studienanfänger*innen: Bitte verwenden Sie die Bewerbernummer aus Ihrer Online-Bewerbung

  • Bereits an der Universität Augsburg immatrikulierte Studierende: Bitte verwenden Sie Ihre Matrikelnummer als Bewerbernummer

  • Laden Sie die Kopie des vollständigen Abiturzeugnisses in leserlicher Form im PDF-Format hoch.

  • Beachten Sie: Beim EFV handelt es sich um ein Verfahren, dass mithilfe mehrerer Möglichkeiten durchlaufen und bestanden werden kann (durch Teilnahme am Test, durch den Abiturschnitt in Englisch, oder mithilfe einer alternativen Sprachqualifikation; s. Informationen unten). Eine vorherige Anmeldung zu dem Verfahren ist jedoch in jedem Fall notwendig!

  • EFV zum Studienbeginn im Sommersemester 2025: Ausschlussfrist für die Anmeldung zum EFV ist der 15. Januar 2025, 24 Uhr

Hinweise zum Datenschutz

 

 

 

 

Anmeldung zum EFV
Studienanfänger*innen: Bitte verwenden Sie die Bewerbernummer aus Ihrer Online-Bewerbung. Bereits an der Universität Augsburg immatrikulierte Studierende: Bitte verwenden Sie Ihre Matrikelnummer als Bewerbernummer.
Ich habe eines der unten genannten alternativen Sprachzeugnisse erworben.
Ich habe schon einmal am Eignungsfeststellungsverfahren Englisch der Universität Augsburg teilgenommen.
Ich bin mit der in den Hinweisen zum Datenschutz (https://www.uni-augsburg.de/de/fakultaet/philhist/studium/anglistik-amerikanistik-studieren/eignungsfeststellungsverfahren/datenschutz-efv bzw. siehe Link unter "Anmeldung für das EFV - Hinweise zum Datenschutz") näher beschriebenen Nutzung meiner Daten einverstanden.
Bitte diese Auswahlbox NICHT anhaken, falls Sie ein Mensch sind.

 

3) Bestätigung Ihrer Anmeldung

Wenn Ihre Unterlagen erfolgreich eingegangen sind, wird Ihnen dies direkt nach Absenden des Formulars angezeigt. Falls Ihnen kein Hinweis angezeigt wird, sind Ihre Daten nicht bei uns eingegangen und wir bitten Sie das Verfahren zu wiederholen. Sie erhalten nach der erfolgreichen Anmeldung eine Bestätigungsmail von uns. Sollten Sie keine Mail erhalten, so ist Ihre Anmeldung nicht bei uns eingegangen. Bitte versuchen Sie es in diesem Fall erneut.

 

 

 

4) Möglichkeiten zum erfolgreichen Durchlaufen des EFV

  1. Abiturleistungen:
    • Bewerberinnen und Bewerber, deren in dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife eines Gymnasiums ausgewiesenen Punktwerte für die vier letzten Halbjahresleistungen in der fortgeführten Fremdsprache Englisch einen Durchschnittswert von mindestens 12 ergeben,
    • oder falls dieser Durchschnittswert um maximal 2 Punkte unterschritten wird, in der Abiturprüfung im Fach Englisch schriftlich eine Note von mindestens 12 Punkte erreichen, oder ein entsprechendes Ergebnis in einem Zeugnis einer anderen zur allgemeinen Hochschulreife führenden Schulart nachweisen, werden von der Teilnahme am schriftlichen Leistungstest befreit. Art. 86 Abs. 2 gilt entsprechend.
    • Für Berwerberinnen und Bewerber aus FOS, BOS, etc. gilt dementsprechend, dass sowohl das vollständige Zeugnis der 12. Klasse und der 13. Klasse hochgeladen werden muss, damit die letzten vier Halbjahre im Fach Englisch ersichtlich sind und der Durchschnittswert errechnet werden kann. Unvollständige Zeugnisse bzw. nur das Zeugnis der Abschlussklasse 13 können für die Berechnung nicht berücksichtigt werden und führen zu einer automatischen Anmeldung zum schriftlichen EFV-Test.
    • Bewerberinnen und Bewerber erhalten über die Befreiung einen Bescheid entsprechend § 5 Abs. 3 und 4. (Siehe EFO Anglistik, §3a).
    • Eine fristgerechte Anmeldung zum EFV bleibt dennoch notwendig!
  2. Alternative Sprachqualifikation:
    • Bei Nachweis einer als ausreichend definierten alternativen Sprachqualifikation gilt das EFV als bestanden. (Siehe "Alternative Sprachqualifikation")
    • Sollte eine alternative Sprachqualifikation vorliegen, so müssen Sie sich dennoch fristgerecht für das EFV anmelden.
  3. Eignungstest: 
    • In allen anderen Fällen ist nach erfolgter Anmeldung die Teilnahme am Eignungstest erforderlich. (Siehe "Testablauf und Ergebnisse")
 
Bitte beachten Sie, dass die Bescheide über ein erfolgreich bestandenes EFV erst nach Abschluss der Tests erstellt und im Anschluss zentral an alle Teilnehmenden verschickt werden, unabhängig davon, ob das EFV durch den Test, die Abiturleistungen, oder eine alternative Sprachqualifikation bestanden worden ist. Eine vorgezogene Ausstellung der Bescheide ist nicht vorgesehen.
 
 

Minderjährige Bewerber*innen

 

Als minderjährige Bewerber*in bringen Sie bitte die unterschriebene Einwilligung zum Einstufungstest mit.

 

Einwilligung der gesetzlichen Vertreter

Falls es bei Ihnen Probleme mit dem Anzeigen oder Absenden des Webformulars gibt, senden Sie einen Screenshot des ausgefüllten Formulars sowie einen Scan Ihres Abiturzeugnisses und ggfs. Ihres alternativen Sprachzertifikats mit dem Betreff „manuelles Verfahren“ an  efv.englisch@philhist.uni-augsburg.de.

Wenn Sie bereits Englisch als Unterrichtsfach oder als Bachelor an der Universität Augsburg studieren UND das Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich absolviert haben und nun in einen anderen anglistischen Studiengang wechseln möchten, ist beim Fachwechsel lediglich eine (Wieder)vorlage des Eignungsbescheides bei der Studentenkanzlei notwendig.

 

Andernfalls gelten für Sie die im Abschnitt „Wie bewerbe ich mich?“ beschriebenen Regeln und Fristen.

 

Bitte halten Sie sich außerdem an die Fristen und Termine der Studentenkanzlei für Fachwechsler*innen.

 

Informationen zum Fachwechsel

  • Sprechzeiten: Telefonisch: Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr, Persönlich: Mittwoch bis Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr
  • Telefon: +49 (0)821 / 598-1111

Wenn Sie aus anglistischen oder nicht-anglistischen Studiengängen einer anderen Universität in die oben aufgeführten Studiengänge wechseln möchten, gelten für Sie die im Abschnitt „Wie bewerbe ich mich?“ beschriebenen Regeln und Fristen.

 

Bitte halten Sie sich zusätzlich an die Fristen und Termine der Studentenkanzlei für Hochschulwechsler*innen.

 

Informationen zum Hochschulwechsel

  • Sprechzeiten: Telefonisch: Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr, Persönlich: Mittwoch bis Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr
  • Telefon: +49 (0)821 / 598-1111

Ausländische Vorbildungsnachweise

 

Bewerber*innen mit ausländischen Vorbildungsnachweisen wenden sich bitte an die Studentenkanzlei.

  • Sprechzeiten: Telefonisch: Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr, Persönlich: Mittwoch bis Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr
  • Telefon: +49 (0)821 / 598-1111

Sie müssen nicht am Eignungstest teilnehmen, wenn Sie eine der folgenden Qualifikationen vorweisen können.

 

Sprachzertifikat Ergebnis
EFV der Universitäten München, Regensburg und Erlangen bestanden
Oxford Online Placement Test (OOPT) * 60 Punkte oder mehr
Test of English for International Communication (TOEIC) 785 Punkte oder mehr
Test of English as a Foreign Language (TOEFL-iBT) 87 Punkte oder mehr
Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) Level B2 oder höher
International English Language Testing System (IELTS) 5.5 oder höher

 


 * der OOPT kann an mehreren Terminen an der  VHS-Augsburg abgelegt werden.

Anmeldung zum Eignungsfeststellungsverfahren

Eine fristgerechte Anmeldung zum EFV ist dennoch Voraussetzung für die Anrechnung Ihrer Qualifikation. Der Bewerbungsschluss ist ebenfalls der 15. Juli 2024, 24 Uhr.

 

 

Wer nicht zum Test erscheint, gilt als nicht geeignet! In begründeten Ausnahmefällen kann der Eignungstest jedoch an einem Alternativtermin absolviert werden. Die Teilnahme am Alternativtermin muss gesondert per E-Mail ( efv.englisch@philhist.uni-augsburg.de) vereinbart werden. Sie können nicht ohne Rücksprache eigenmächtig entscheiden, ob in Ihrem Fall eine begründete Ausnahme vorliegt.

 

TESTABLAUF UND ERGEBNISSE

Wann und wo findet der schriftliche Test für das SoSe 2025 statt?

 

Datum

 

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Ort

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Zeiten

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  • Der Eignungstest wird am Computer durchgeführt und dauert ca. 25 Minuten
  • Bei dem schriftlichen Test muss in drei Texten bei bestimmten Wörtern, die in unregelmäßigen Abständen über den Text verteilt sind, jeweils die zweite Worthälfte ergänzt werden.
  • Vorausgesetzt werden solide Kenntnisse von Grammatik, Wortschatz, Idiomatik und kulturellem Hintergrund
  • Das EFV berücksichtigt zu 40% das Ergebnis des Eignungstests und zu 60% die Abiturdurchschnittsnote
  • Bestanden hat, wer die Gesamtnote 3,0 erreicht hat, wobei bei der Berechnung der Note auf die zweite Dezimalstelle gerundet wird
  • Die Ergebnisse des EFV werden innerhalb von 14 Tagen per Post versandt
  • Bei Interesse an einem anschließenden Beratungstermin wenden Sie sich bitte an  efv.englisch@philhist.uni-augsburg.de.
  • Die Einsicht in den Test wird an einem Sammeltermin ermöglicht. Darüber werden die Teilnehmenden im Nachgang an den Eignungstest per E-Mail informiert.
  • Eine Wiederholung ist nur einmalig möglich

Bitte beachten Sie, dass Sie nur am Eignungstest teilnehmen dürfen, wenn Sie sich vorher fristgerecht angemeldet haben! Wenn Sie am Testtag erscheinen und nicht angemeldet sind, werden Sie auch nicht zum Test zugelassen!

Ansprechpartner

Bei Fragen wenden Sie sich an:

 

 

Fachsprecher Anglistik

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