Bewerbungsvoraussetzungen & -unterlagen

  1. Bewerbungsschreiben (ein Motivationsschreiben und Lebenslauf),
  2. Ausgefüllter " Antrag auf Zulassung zum Magisterstudiengang für im Ausland Graduierte ",
  3. Nachweis der allgemeinen Hochschulreife,
  4. Nachweis des erfolgreichen Abschlusses eines dem deutschen Hochschulstudium vergleichbaren und gleichwertigen juristischen Studiums an einer ausländischen Universität
    (Bitte weisen Sie zum Beispiel durch Vorlage eines Zeugnisses mit der Endnote oder mit Einzelnoten nach, dass Sie ein überdurchschnittliches Examen abgelegt haben. Das Magisterstudium ist nicht leicht; Sie können es nur dann mit Erfolg durchlaufen, wenn Sie schon an Ihrer Heimatuniversität zur Spitzengruppe der Studenten gehört haben),
  5. Nachweis der für das Magisterstudium und die Magisterprüfung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache auf C1-Niveau
    • dieser kann erbracht werden durch ein Zertifikat der Universität Augsburg oder durch eine an einer anderen deutschen Hochschule bestandene DSH-Prüfung oder einer im Niveau vergleichbaren Sprachprüfung eines Goethe-Instituts oder einer anderen anerkannten Einrichtung; weitere Informationen zum Thema "Deutschkenntnisse" finden Sie hier.
    • Wenn Sie noch keine solche Sprachprüfung abgelegt haben, genügt vorerst für die Bewerbung bis 15. Januar bzw. 15. Juli ein  Nachweis, dass Sie die Stufe B2 abgeschlossen haben. Sie erhalten dann einen bedingten Zulassungsbescheid mit Einladung zu der DSH-Prüfung an der Universität Augsburg. 
    • Vor der Einschreibung muss aber eine dieser oben aufgeführten C1-Prüfungen erfolgreich abgelegt worden sein.

Nachweise müssen als amtlich beglaubigte Abschriften eingereicht werden. Falls die Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, muss eine Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer im Original oder als amtlich beglaubigte Abschrift beigelegt werden.

Beachten Sie bitte, dass der Antrag für die Bewerbung zum Wintersemester bis zum 15. Juli, der Antrag für die Bewerbung zum Sommersemester bis zum 15. Januar des jeweiligen Jahres bei der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg eingehen muss.

 

Formalia

Das Bewerbungsverfahren erfolgt schriftlich (in papierform) und ausschließlich über die Fakultät. Über das Vorliegen der Qualifikation für den Magisterstudiengang entscheidet der Magisterprüfungsausschuss der Juristischen Fakultät.

 

Form der Bewerbungsunterlagen:

Nachweise müssen als amtlich beglaubigte Abschriften eingereicht werden.

 

Falls die Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, muss eine Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer im Original oder als amtlich beglaubigte Abschrift beigelegt werden.

 

Bitte beachten Sie hierzu auch unser Merkblatt zur amtlichen und notariellen Beglaubigung.

 

 

Adresse für Bewerbungen zum Magisterstudium oder schriftlichen Voranfragen:

Dekan der Juristischen Fakultät
der Universität Augsburg
Universitätsstr. 24
D-86159 Augsburg
Tel.: +49 821 598 - 4500

 

 

Bewerbungsfristen

Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen! Bis zu folgenden Terminen müssen die Bewerbungsunterlagen eingegangen sein (Ausschlussfrist!):

 

  • Bei Bewerbungen für einen Studienstart im Wintersemester: 15. Juli
  • Bei Bewerbungen für einen Studienstart im Sommersemester: 15. Januar

Bis zu diesen Terminen müssen alle notwendigen Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen.

Zulassungsentscheidungen sind, sofern die Unterlagen nicht vollständig sind nicht - auch nicht bedingt - möglich.

 

 

Voranfragen und Bewerbungen zum Magisterstudium sind zu richten an den

 

Dekan der Juristischen Fakultät
der Universität Augsburg
Universitätsstr. 24
D-86159 Augsburg

Bewerbungsablauf

Über die Entscheidung des Magisterausschusses über die Zulassung zum Studiengang werden die Bewerber*innen per Post durch die Fakultät informiert.

 

Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument im Falle einer Zulassung nicht endgültig und nicht verbindlich ist. Alle zugelassenen Bewerber*innen erhalten ihren verbindlichen Zulassungsbescheid einige Tage später durch die Studentenkanzlei.

 

Bitte beachten Sie, dass wir über eine eingeschränkte Anzahl an Studienplätzen verfügen und dass die Bearbeitung der Bewerbungen nach der Reihenfolge der eingereichten Bewerbungsanträge erfolgt.

 

Fragen über den Status Ihrer Bewerbung können Sie an Frau Hannelore Brüggemann richten.

Immatrikulation

Bitte beachten Sie:

 

Für die Aufnahme in den Magisterstudiengang ist zusätzlich zu dieser Zulassung die Immatrikulation an der Universität Augsburg erforderlich.

 

Alle notwendigen Informationen zur Immatrikulation erhalten Sie durch Ihren Zulassungsbescheid.

 

Sollten Sie dennoch Fragen zur Immatrikulation haben, wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei und die dortigen Mitarbeitenden.

Kontakt

Dekanat | Studienberatung LL.M. | Erasmus-Betreuer
Juristische Fakultät

Homepage:

E-Mail:

Maurice Salm
Wissenschaftlicher Mitarbeiter | Dekanat | Internationales | LL.M.-Studiengangs- und Erasmus-Betreuung
Juristische Fakultät

E-Mail:

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