Die Zulassung zum Studiengang Humanmedizin an der Medizinischen Fakultät Augsburg erfolgt einmal jährlich zum Wintersemester. Studienstart war das Wintersemester 2019/2020. In den ersten vier Jahren (2019 bis 2022) standen jeweils 84 Studienplätze zur Verfügung. In den Folgejahren wird die Anzahl der Studienplätze zunächst auf 168 bis zur endgültigen Anzahl von 252 Studienplätzen sukzessive gesteigert.

Zentrales Vergabeverfahren

Da bundesweit die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber für den Studiengang Medizin die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze deutlich übersteigt, werden die Studienplätze in einem zentralen Vergabeverfahren durch die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben.

Örtliches Vergabeverfahren

Informationen über das örtliche Vergabeverfahren für ausländische Studieninteressierte, welche nicht den EU-Staaten angehören.

Bewerbung in höhere Fachsemester

Der Wechsel in höhere Fachsemester ist grundsätzlich möglich, aufgrund der Aufbausituation gelten in Augsburg jedoch besondere Regeln.

Landarztquote Bayern

Erstmals zum Wintersemester 2020/2021 können Studierende über die Landarztquote zum Studiengang Humanmedizin an bayerischen Universitäten zugelassen werden. Das Bewerbungsverfahren für die Landarztquote endet immer am 28. Februar eines Jahres.

Beruflich Qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber

Beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung haben ebenfalls die Möglichkeit, sich für ein Medizinstudium zu bewerben. Hierfür müssen sie zunächst ein Beratungsgespräch und ggfs. eine Hochschulzugangsprüfung absolvieren.

Ansprechpartner

Bei weiteren Fragen zum Zulassungsverfahren können Sie sich gerne an die Studentenkanzlei der Universität Augsburg wenden. Bitte prüfen Sie jedoch zunächst unsere Zusammenstellung häufig gestellter Fragen:

 

FAQ

Zulassungsangelegenheiten für die Medizinische Fakultät
Studierendenkanzlei

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