Der Studienstart der ersten Studierendenkohorte ist zum WS 2019/2020 erfolgt. Einschreibungen sind jeweils zum Wintersemester möglich.

Die Studienplätze werden zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Auch die Bewerbung für einen Studienplatz in Augsburg erfolgt über die Stiftung für Hochschulzulassung.

Die Universität Augsburg berücksichtig in ihrem Auswahlverfahren neben der Abiturnote weitere Kriterien, die eine umfassende Einschätzung der Eignung für das Medizinstudium ermöglichen. Dies sind zum einen der Test für Medizinische Studiengänge (TMS), zum anderen eine abgeschlossene medizinnahe Berufsausbildung sowie die Ableistung von Freiwilligendiensten (z.B. FSJ), die ein besonderes Engagement der Studierenden erkennen lässt. Die Auswahl dieser Kriterien erfolgte auf der Basis wissenschaftlicher Untersuchungen und soll sicherstellen, dass an der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg die geeignetsten Kandidatinnen und Kandidaten einen Studienplatz erhalten.

Informationen zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für ein Medizinstudium finden Sie auf der Seite der Stiftung Hochschulstart.

 

Bewerberinnen und Bewerber mit einem vorhandenen Studienabschluss können sich auf der Seite der Stiftung Hochschulstart über die Zulassung zu einem Medizinstudium informieren.

Zunächst ist ein Einstieg in höhere Semester nicht möglich, da das Studienangebot in Augsburg schrittweise aufgebaut wird, beginnend mit den Lehrveranstaltungen des ersten Semesters. Die Zulassung zu einem höheren Fachsemester kann erst erfolgen, soweit ein Studienangebot für das betreffende Fachsemester vorhanden ist, die für die Einstufung in das Fachsemester erforderlichen Prüfungs- und Studienleistungen angerechnet werden können und Studienplätze zur Verfügung stehen.

Eine Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen regelt die Prüfungsordnung des Studiengangs. Allgemeine Regelungen zur Anerkennung von Studienleistungen trifft die Ärztliche Approbationsordnung in §12.

Eine Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen regelt die Prüfungsordnung des Studiengangs. Allgemeine Regelungen zur Anerkennung von Studienleistungen trifft die Ärztliche Approbationsordnung in §12.

Grundsätzlich bestehen Wechselmöglichkeiten zwischen Fakultäten nur, wenn es freie Studienplätze gibt bzw. ein Tauschpartner vorhanden ist. Bei einem Wechsel ist außerdem der stufenweise Aufbau des Studiengangs in Augsburg ab WS 2019/2020 zu berücksichtigen. Des Weiteren muss sichergestellt sein, dass entsprechend der Vorgaben der Prüfungsordnung die für eine Einstufung in ein höheres Semester erforderlichen Studienleistungen erfüllt sind. 

 

Die Kriterien zur Ableistung Krankenpflegedienstes (Pflegepraktikum) sind in der Ärztlichen Approbationsordnung unter §6 geregelt.

Ansprechpartner

Zulassungsangelegenheiten für die Medizinische Fakultät
Studierendenkanzlei

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