Allgemeine Informationen

Da bundesweit die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber für den Studiengang Medizin die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze deutlich übersteigt, werden die Studienplätze in einem zentralen Vergabeverfahren durch die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Deutsche und Deutschen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber bewerben sich daher nicht an den Universitäten, sondern bei der Stiftung für Hochschulzulassung um einen Medizinstudienplatz. Falls Bewerberinnen und Bewerber aber keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, müssen bis zur Einschreibung an der Universität Augsburg ein Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle für Bayern und ein anerkannter Deutschnachweis aus dem Niveau C1 vorgelegt werden.

 

Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die ihre Hochschulzulassungsberechtigung (HZB) im Jahr der Bewerbung erhalten, ist die Bewerbungsfrist am 15. Juli desselben Jahres.

Für sogenannte „Alt-Abiturienten", die ihre HBZ vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben, endet die Bewerbungsfrist Ende Mai.

 

Für die Bewerbung im zentralen Vergabeverfahren ist im ersten Schritt eine Registrierung im Online Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung durchzuführen. Um bei der Vergabe der Studienplätze in Augsburg berücksichtigt zu werden, muss im Onlne-Bewerbungsportal als Studienwunschort die Universität Augsburg ausgewählt werden. Eine Bewerbung direkt bei der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg ist nicht möglich.

 

Die Studienplätze werden in drei sogenannten zentralen Zulassungsquoten vergeben. Hierbei werden 30% der Plätze nach der Abiturbestenquote und 10% nach einer Eignungsquote vergeben. Die dann noch verbleibenden Studienplätze (60%) werden im sogenannten Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) ebenfalls von der Stiftung nach Auswahlkriterien der Medizinischen Fakultät vergeben.

 

Hinweis: Personen mit beruflicher Qualifizierung ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung sowie Angehörige von Staaten außerhalb der EU/ des EWR, bewerben sich nach unten beschriebenem Vorgehen bei der Universität Augsburg.

 

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Auswahlverfahren der Hochschule (ADH) an der Universität Augsburg

Die Studienplätze im hochschuleigenen Auswahlverfahren der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg werden nach folgenden Auswahlkriterien vergeben:

 

  1. Zunächst werden 15 Prozent der Plätze im AdH allein nach dem Ergebnis des fachspezifischen Studieneignungstests „Test für medizinische Studiengänge" (TMS)
  2. Für die verbleibenden 85 Prozent der Plätze im AdH werden nachfolgende Kriterien mit der genannten maximalen Punktzahl berücksichtigt:
  • 25 Punkte nach der Punktzahl für das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung
  • 70 Punkte für den fachspezifischen Studieneignungstest TMS
  • 3 Punkte für abgeschlossene medizinnahe Berufsausbildungen 
  • 2 Punkte für anerkannte praktische Tätigkeiten

Die Gesamtpunktzahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers wird aus der Summe der Punktzahlen für jedes Kriterium errechnet (s. Auswahlsatzung Medizin, §3). Um die vorhandenen Studienplätze zu vergeben, wird basierend auf der berechneten Gesamtpunktzahl eine Rangliste gebildet. Die vorhandenen Studienplätze gehen an die Bewerberinnen und Bewerber mit den höchsten Punktzahlen.

 

Die Auswahlsatzung Medizin finden Sie in der Rechtssammlung der Universität.

 

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Die Auswahlkriterien im Überblick

 

  • Durchschnittsnote der Hochschulzulassungsberechtigung (HZB-Durchschnittsnote)
    Als HZB-Durchschnittsnote wird die auf dem Zeugnis aufgeführte Durchschnittsnote verwendet. Die Auswahl von Grund- und Leistungskursen spielt hingegen keine Rolle. Im Auswahlverfahren der Universität Augsburg können maximal 25 Punkte über die Abiturnote erzielt werden. Die Punktzahl für das Ergebnis der HzB wird gemäß Anlage 1 Auswahlsatzung Medizin berechnet.
  • Standartwert des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS-Standartwert)
    Der Test für Medizinische Studiengänge (TMS) wurde speziell dafür entwickelt, die Studieneignung von angehenden Medizinstudierenden vorherzusagen. An der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg wird zur Bildung der Rangliste der TMS-Standardwert verwendet. Der TMS findet einerseits in der Binnenquote volle Berücksichtigung, andererseits können in der übrigen Quote des AdH maximal 70 Punkte für das Ergebnis des TMS erreicht werden. Wird bei der Bewerbung kein TMS-Ergebnis vorgelegt oder ist das TMS-Ergebnis unter dem Durchschnitt (TMS-Standardwert unter 100 Punkte), werden hierfür keine Punkte vergeben. Die Berechnung der Punktzahl für den TMS erfolgt gemäß Anlage 4 Abs. 2 BayHZV (nach einer sog. z-Transformation für Normalverteilungen). Die Testtermine und Anmeldungsfristen finden Sie auf der TMS Webseite.
  • Berufsausbildungen und -Tätigkeiten
    Berufsausbildungen in der Medizin nach Anlage 6 BayHZV werden mit drei Punkten berücksichtigt.
  • Anerkannte Praktische Tätigkeiten
    Nach Anlage 3 Auswahlsatzung Medizinische Fakultät anerkannte praktische Tätigkeiten werden mit zwei Punkten berücksichtigt.
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Zweitstudienbewerberinnen und -Bewerber

Bewerberinnen und Bewerber, die bereits ein Hochschulstudium in Deutschland abgeschlossen haben, müssen sich als Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber um einen Studienplatz in der Medizin bewerben. Die Bewerbung ist an die Stiftung für Hochschulzulassung zu richten. Weiterführende Informationen zum Bewerbungsablauf und den Auswahlkriterien werden auf der Webseite der Stiftung und in einem Merkblatt über die Zulassung zum Zweitstudium bereitgestellt.

 

Liegen wissenschaftliche Gründe für ein Zweitstudium vor, kann ein wissenschaftliches Gutachten bei der Universität Augsburg beantragt werden. Schicken Sie dazu das entsprechende Formblatt der Stiftung für Hochschulzulassung (Downloadbereich der Stiftung für Hochschulzulassung) ausgefüllt, zusammen mit folgenden Unterlagen

  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses über ein abgeschlossenes Erststudium
  • Motivationsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Publikationsverzeichnis
  • ggf. Auszeichnungen, Preise, Forschungsprojekte mit Drittmittelförderung

per Post an:

Medizinische Fakultät

Department of Medical Education

Studienmanagement

Universitätsstraße 2

86159 Augsburg

 

Die Frist zur Beantragung eines wissenschaftlichen Gutachtens der Universität Augsburg endet am 31. Mai.

 

Bewerberinnen und Bewerber mit beruflicher Qualifikation

Beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung haben ebenfalls die Möglichkeit, sich für ein Medizinstudium zu bewerben. Hierbei ist zwischen zwei Gruppen zu unterscheiden:

  • Personen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung mit einem Meisterabschluss (Meisterbrief) oder einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung
  • Personen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung mit einer Berufsausbildung und anschlie´ßender beruflicher Tätigkeit in ihrem Ausbildungsberuf

Bewerbungen für ein Beratungsgespräch und ggf. die Teilnahme an einer Hochschulzugangsprüfung (nur beruflich-Qualifizierte ohne Meisterfortbildung) sind bis zum 15. April an die Studierendenkanzlei der Universität Augsburg zu richten. Bewerberinnen und Bewerber beider Gruppen werden in einem Beratungsgespräch über Inhalte, Aufbau und Anforderungen des Medizinstudiums sowie über Möglichkeiten zur Vorbereitung auf das Studium informiert. Studieninteressierte mit Meisterabschluss oder gleichwertiger Fortbildung erhalten nach Abschluss des Beratungsgesprächs basierend auf ihrer Abschlussnote der beruflichen Fortbildung ein Notenäquivalent für die allgemeine Hochschulreife.

 

Die Gruppe der beruflich Qualifizierten mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung absolviert zusätzlich zum Beratungsgespräch eine Hochschulzulassungsprüfung an der Universität Augsburg. Basierend auf dem Abschneiden bei der Hochschulzugangsprüfung wird die fachgebundene Hochschulreife erteilt. Aufgrund der Fachbindung ist die fachliche Nähe von Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit zum Medizinstudium nachzuweisen, um für die Prüfung zugelassen zu werden. Anerkannt werden die in Anlage 6 BayHZV aufgeführten Berufe. Die bei der Hochschulzugangsprüfung erzielte Note dient als Notenäquivalent für die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Im Anschluss bewerben sich beide oben genannten Gruppen mit ihren Notenäquivalenten regulär über das zentrale Vergabeverfahren (siehe oben) um einen Medizinstudienplatz.

 

Detaillierte Informationen zum Bewerbungsverlauf und -fristen und den einzureichenden Unterlagen für Beratungsgespräch und Hochschulzugangsprüfung sind auf der Webseite der Studierendenkanzlei der Universität Augsburg.

 

Download Flyer Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber

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