Deutsch-Nachweise

Welches Deutsch-Niveau für die Einschreibung notwendig ist, finden Sie beim jeweiligen Studiengang auf der Seite Studienangebot.

 

Ist der Studiengang „zulassungsbeschränkt“ (mit NC), muss dieser Nachweis bis spätestens 15. Januar (Bewerbung für das Sommersemester 2024) vorliegen.

 

Sonst genügt es, bis Mitte März 2024 einen anerkannten Deutschnachweis auf der geforderten Stufe nachzureichen.

 

 

Folgende Deutschnachweise werden anerkannt:

 

C1-Nachweise

 

B2-Nachweise

  


AUSNAHME:

Wenn Sie eine Zuweisung fürs Studienkolleg brauchen, muss unabhängig vom Studiengang bis spätestens 15. Januar (Bewerbung für das Sommersemester 2024) ein Nachweis vorliegen, dass die Stufe B2 erfolgreich abgeschlossen wurde.

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