Deutsch-Nachweise
Welches Deutsch-Niveau für die Einschreibung notwendig ist, finden Sie beim jeweiligen Studiengang auf der Seite Studienangebot.
Ist der Studiengang „zulassungsbeschränkt“ (mit NC), muss dieser Nachweis bis spätestens 15. Juli (Bewerbung für das Wintersemester) bzw. 15. Januar (Bewerbung für das Sommersemester) vorliegen.
Sonst genügt es, bis Mitte September (Wintersemester) bzw. Mitte März (Sommersemester) einen anerkannten Deutschnachweis auf der geforderten Stufe nachzureichen.
Folgende Deutschnachweise werden anerkannt:
AUSNAHME:
Wenn Sie eine Zuweisung fürs Studienkolleg brauchen, müssen Sie unabhängig vom Studiengang bis spätestens 15. Juli (für das Wintersemester) bzw. 15. Januar (für das Sommersemester) einen Nachweis auf dem Niveau B2 vorlegen.