Zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC)
Hier finden Sie eine Übersicht der meist gestellten Fragen zu zulassungsfreien Studiengängen.
Sollte Ihre Frage an dieser Stelle nicht beantwortet werden, wenden Sie sich bitte an folgende Mailadresse:
bewerbung-studium@zv.uni-augsburg.de
Zulassungsfrei bedeutet, dass dieser Studiengang keinen NC (Zulassungsbeschränkung) hat. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Studienplatz. Ein Vergabeverfahren im eigentlichen Sinne gibt es nicht.
Ein Konto bei hochschulstart.de wird bei zulassungsfreien Studiengängen nicht benötigt.
Sie registrieren sich im VIBS-Portal der Universität Augsburg und führen die Online-Bewerbung sowie die Online-Immatrikulation durch. Am Ende erhalten Sie einen Antrag auf Einschreibung. Bitte reichen Sie diesen zusammen mit den benötigten Unterlagen (siehe unten) ein. Ihre Unterlagen werden nach Eingang geprüft. Liegen die Voraussetzungen vor, werden Sie eingeschrieben.
Sie erhalten den Studienplatz, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Hochschulzugangsberechtigung
Sie benötigen die entsprechende Hochschulzugangsberechtigung, um sich einzuschreiben. Bitte informieren Sie sich über die Hochschulzugangsvoraussetzungen.
- Eignungsverfahren
Wenn Ihr Studienwunsch zusätzlich ein Eignungsverfahren voraussetzt, müssen Sie sich hierfür separat anmelden. Die Registrierung im Bewerbungsportal alleine genügt nicht. Das Verfahren wird gesondert durchgeführt und hat auch eine eigene Bewerbungsfrist. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie bei der Einschreibung vorlegen müssen. Informationen finden Sie auf der Webseite zum Eignungsverfahren.
Eine Bewerbungsfrist müssen Sie in folgenden Fällen beachten:
- bei Bewerbung mit internationaler Studienberechtigung: Mitte September (Wintersemester) bzw. Mitte März (Sommersemester)
- bei Bewerbung zum Sommersemester für ein höheres Fachsemester (nur bei Studiengängen, die nicht zum Sommersemester begonnen werden können)
- bei Bewerbung für Masterstudiengänge (Informationen zu den Bewerbungsfristen finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Masterstudiengänge)
Informationen zur Einschreibung und zu Fristen finden Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei.
Informationen zu Einführungsveranstaltungen erhalten Sie auf den Seiten der Zentralen Studienberatung.
Eine verspätete Einschreibung kann zu Nachteilen bei Studienbeginn führen. Bitte reichen Sie die Unterlagen frühzeitig ein.
der Studierendenkanzlei.
Haben Sie Ihre Studienberechtigung im Ausland erworben, müssen Sie sich zunächst bewerben und die
erforderlichen Unterlagen zur Bewerbungeinreichen.
Bei Masterstudiengängen ist ebenfalls eine vorherige Bewerbung notwendig. Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf den
Webseiten der Masterstudiengänge.
Bitte bedenken Sie, dass bei bestimmten Studiengängen bzw. -fächern eine
Eignungsprüfungabgelegt werden muss. Sie müssen sich dafür gesondert anmelden.
Ja, die Masterstudiengänge der Universität Augsburg sind zulassungsfrei.
Es ist aber trotzdem vor der Einschreibung eine Bewerbung erforderlich, da bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein müssen.
Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf den Webseiten der Masterstudiengänge.
Informationen zur Einschreibung finden Sie auf der Webseite der Studierendenkanzlei zur
Einschreibung und zum Ablauf der Einschreibung.