Zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC)

Hier finden Sie eine Übersicht der meist gestellten Fragen zu zulassungsfreien Studiengängen.

 

Sollte Ihre Frage an dieser Stelle nicht beantwortet werden, wenden Sie sich bitte an folgende Mailadresse:

bewerbung-studium@zv.uni-augsburg.de

 

 

Zulassungsfrei bedeutet, dass dieser Studiengang keinen NC (Zulassungsbeschränkung) hat. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Studienplatz. Ein Vergabeverfahren im eigentlichen Sinne gibt es nicht.

 

Ein Konto bei hochschulstart.de wird bei zulassungsfreien Studiengängen nicht benötigt.

 

Sie registrieren sich im VIBS-Portal der Universität Augsburg und führen die Online-Bewerbung sowie die Online-Immatrikulation durch. Am Ende erhalten Sie einen Antrag auf Einschreibung. Bitte reichen Sie diesen zusammen mit den benötigten Unterlagen (siehe unten) ein. Ihre Unterlagen werden nach Eingang geprüft. Liegen die Voraussetzungen vor, werden Sie eingeschrieben.

Sie erhalten den Studienplatz, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

 

  • Hochschulzugangsberechtigung

Sie benötigen die entsprechende Hochschulzugangsberechtigung, um sich einzuschreiben. Bitte informieren Sie sich über die Hochschulzugangsvoraussetzungen.

 

  • Eignungsverfahren

Wenn Ihr Studienwunsch zusätzlich ein Eignungsverfahren voraussetzt, müssen Sie sich hierfür separat anmelden. Die Registrierung im Bewerbungsportal alleine genügt nicht. Das Verfahren wird gesondert durchgeführt und hat auch eine eigene Bewerbungsfrist. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie bei der Einschreibung vorlegen müssen. Informationen finden Sie auf der Webseite zum Eignungsverfahren.

Bei zulassungsfreien Studiengängen gibt es keine Quoten, daher können auch keine Sonderanträge (z.B. wegen eines Zweitstudiums oder Härtefalls) gestellt werden. Dies ist aber auch nicht notwendig, da Sie sich direkt einschreiben können, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Eine Bewerbungsfrist müssen Sie in folgenden Fällen beachten:

  1. bei Bewerbung mit internationaler Studienberechtigung: Mitte September (Wintersemester) bzw. Mitte März (Sommersemester)
  2. bei Bewerbung zum Sommersemester für ein höheres Fachsemester (nur bei Studiengängen, die nicht zum Sommersemester begonnen werden können)
  3. bei Bewerbung für Masterstudiengänge (Informationen zu den Bewerbungsfristen finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Masterstudiengänge)
Es gelten zudem Fristen, bis zu denen die Einschreibung, Umschreibung oder ein Doppelstudium erfolgt sein muss. Bei erhaltenem Zulassungsbescheid gilt die Frist im Bescheid, ansonsten in der Regel der 30.09. (Wintersemester) bzw. 31.03. (Sommersemester). Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen so früh wie möglich ein, damit Ihre Hochschulzugangsberechtigung bzw. die Zulassungsvoraussetzungen rechtzeitig geklärt werden können. Erst wenn Sie eingeschrieben wurden, erhalten Sie Ihren Zugang zu den Campus-Portalen (Rechenzentrums-Kennung) und können sich für bspw. Einführungs- oder Lehrveranstaltungen anmelden.

 

Informationen zur Einschreibung und zu Fristen finden Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei.

 

Informationen zu Einführungsveranstaltungen erhalten Sie auf den Seiten der Zentralen Studienberatung.

 

Eine verspätete Einschreibung kann zu Nachteilen bei Studienbeginn führen. Bitte reichen Sie die Unterlagen frühzeitig ein.

Welche Unterlagen für die Einschreibung eingereicht werden müssen, erfahren Sie in den Checklisten auf der Webseite zur Einschreibung

der Studierendenkanzlei.

 

Haben Sie Ihre Studienberechtigung im Ausland erworben, müssen Sie sich zunächst bewerben und die

erforderlichen Unterlagen zur Bewerbung

einreichen.

 

Bei Masterstudiengängen ist ebenfalls eine vorherige Bewerbung notwendig. Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf den

Webseiten der Masterstudiengänge

.

 

Bitte bedenken Sie, dass bei bestimmten Studiengängen bzw. -fächern eine

Eignungsprüfung

abgelegt werden muss. Sie müssen sich dafür gesondert anmelden.

 

Ja, die Masterstudiengänge der Universität Augsburg sind zulassungsfrei.

 

Es ist aber trotzdem vor der Einschreibung eine Bewerbung erforderlich, da bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein müssen.

 

Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf den Webseiten der Masterstudiengänge.

 

 

 

Informationen zur Einschreibung finden Sie auf der Webseite der Studierendenkanzlei zur

Einschreibung und zum Ablauf der Einschreibung.

 

 

Registrieren Sie sich jetzt

In unserem Online-Bewerbungsportal (VIBS) können Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang registrieren und die Online-Immatrikulation durchführen.

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