Zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC)

Was ist ein zulassungsfreier Studiengang?

 

Zulassungsfrei bedeutet, dass dieser Studiengang keinen NC (Zulassungsbeschränkung) hat. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Studienplatz. Ein Vergabeverfahren im eigentlichen Sinne gibt es nicht.

 

Ein Konto bei hochschulstart.de wird bei zulassungsfreien Studiengängen nicht benötigt.

 

Sie registrieren sich im VIBS-Portal der Universität Augsburg und führen die Online-Bewerbung sowie die Online-Immatrikulation durch. Am Ende erhalten Sie einen Antrag auf Einschreibung. Bitte reichen Sie diesen zusammen mit den benötigten Unterlagen (siehe unten) ein. Ihre Unterlagen werden nach Eingang geprüft. Liegen die Voraussetzungen vor, werden Sie eingeschrieben.

 

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

 

Sie erhalten den Studienplatz, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

 

  • Hochschulzugangsberechtigung

Sie benötigen die entsprechende Hochschulzugangsberechtigung, um sich einzuschreiben. Bitte informieren Sie sich auf unseren Seiten zur Hochschulzugangsberechtigung.

 

  • Eignungsverfahren

Wenn Ihr Studienwunsch zusätzlich ein Eignungsverfahren voraussetzt, müssen Sie sich hierfür separat anmelden. Die Registrierung im Bewerbungsportal alleine genügt nicht. Das Verfahren wird gesondert durchgeführt und hat auch eine eigene Bewerbungsfrist. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie bei der Einschreibung vorlegen. Informationen finden Sie auf unserer Seite zu den Eignungsverfahren.

 

 

Gibt es Quoten?

 

Bei zulassungsfreien Studiengängen gibt es keine Quoten wie bspw. Zweitstudium oder Härtefälle. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Studienplatz.

 

 

Muss ich Fristen beachten?

 

Eine Bewerbungsfrist im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Es gibt jedoch Fristen, bis wann die Ein- oder Umschreibung spätestens erfolgt sein muss. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen so früh wie möglich ein, damit evtl. Unstimmigkeiten rechtzeitig geklärt werden können. Erst wenn Sie eingeschrieben wurden, erhalten Sie Ihren universitären Zugang (Rechenzentrums-Kennung) und können sich für bspw. Einführungs- oder Lehrveranstaltungen anmelden.

 

Informationen zur Einschreibung und zu Fristen finden Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei.

 

Informationen zu Einführungsveranstaltungen erhalten Sie auf den Seiten der Zentralen Studienberatung.

 

Eine verspätete Einschreibung kann zu Nachteilen bei Studienbeginn führen. Bitte reichen Sie die Unterlagen frühzeitig ein.

 

Ausnahme: Für die zulassungsfreien Studiengänge Erziehungswissenschaft B.A., Lehramt an Grundschulen, Volkswirtschaftslehre B.Sc. ist eine Bewerbungsfrist zu beachten.

 

 

 

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

 

Auf den Seiten der Studierendenkanzlei finden Sie eine Checkliste mit allen zur Einschreibung benötigten Unterlagen sowie weitere Informationen. Bitte reichen Sie die Unterlagen vollständig ein.

 

 

 

 

Registrieren Sie sich jetzt

In unserem Online-Bewerbungsportal (VIBS) können Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang registrieren

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