zulassungsfreie Studiengänge ohne erstes Fachsemester im Sommersemester

Bestimmte zulassungsfreie Studiengänge können nur zum Wintersemester begonnen werden. Dies bedeutet, dass das erste Fachsemester zum Sommersemester nicht zur Verfügung steht. Betroffen sind folgende Studiengänge:

  • Erziehungswissenschaft B.A.
  • Lehramt an Grundschulen
  • Volkswirtschaftslehre B.Sc.

Wenn Sie sich in einen dieser Studiengänge zum Sommersemester einschreiben möchten, geht dies nur in ein höheres Fachsemester. Hierfür müssen Studienleistungen nachgewiesen werden, die mindestens eine Einstufung in das zweite Fachsemester ergeben.

 

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die für das jeweilige Fachsemester erforderlichen Leistungspunkte:
 

Zahl der angerechneten Leistungspunkte Fachsemester, in das eingestuft wird       

18

diese müssen aus den erziehungswissenschaftlichen Grundlagen- oder Methoden- oder Orientierungsmodulen stammen

2

40

diese müssen aus den erziehungswissenschaftlichen Grundlagen- oder Methoden- oder Orientierungsmodulen stammen

3
60 4
120 5
150 6

 

Zahl der angerechneten Leistungspunkte Fachsemester, in das eingestuft wird       
20 - 39   2
40 - 69   3
70 - 109 4
110 - 149   5
150 - 180   6

 

Zahl der angerechneten Leistungspunkte Fachsemester, in das eingestuft wird       
30 2
60 3
90 4
120 5
150 6

 

 

Damit diese Einstufung geprüft werden kann, ist ein gesondertes Einschreibeverfahren erforderlich.

 

Wenn Sie noch nicht an der Universität Augsburg eingeschrieben sind, registrieren Sie sich bitte im Bewerbungsportal und geben Sie dort für den gewünschten Studiengang einen Antrag ab. Sie erhalten am Ende einen Antrag auf Einschreibung. Bitte reichen Sie diesen zusammen mit den Unterlagen zur Einschreibung sowie einer Überischt bereits erbrachter Leistungen bei uns ein.

 

Sind Sie bereits an der Universität Augsburg eingeschrieben, reichen Sie bitte einen Antrag auf Umschreibung oder Doppelstudium ein. Fügen Sie diesem bitte eine Übersicht bereits erbrachter Studienleistungen bei.

 

Für den Studiengang Lehramt an Grundschulen ist eine Ein- bzw. Umschreibung zunächst nur in das zweite Fachsemester möglich. Da aufgrund der Teilfächer der Anrechnungsprozess aufwendiger ist, erfolgt hier vorab nur die Prüfung, ob eine Einstufung in das zweite Fachsemester möglich ist. Ist diese erfolgreich, werden Sie in das zweite Fachsemester ein- oder umgeschrieben. Liegen genügend Leistungen für ein höheres Fachsemester vor, ist selbstverständlich auch eine entsprechende Einstufung möglich. Dies können Sie nach der Ein- oder Umschreibung beantragen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Vorabprüfung noch keinen Anrechnungsantrag darstellt. Dieser muss nach der Ein- oder Umschreibung noch gesondert beim Prüfungsamt eingereicht werden.

 

Allgemeine Fragen zur Anrechenbarkeit beantwortet Ihnen die Fachstudienberatung.

 

 

Für das Sommersemester 2024 muss der Antrag auf Ein- oder Umschreibung bis spätestens 15.02.2024 vollständig an der Universität Augsburg eingehen.

 

 

zum VIBS-Portal

Hier können Sie sich für eine Einschreibung registrieren.

Fachstudienberatung

Hier finden Sie eine Übersicht der Fachstudienberatung für alle Studiengänge.

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