zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC)

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Vergabe von Studienplätzen für das erste Fachsemester in grundständigen Studiengängen mit einer Zulassungsbeschränkung (NC). Diese Informationen gelten nur für Studiengänge mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung. Das betrifft alle zulassungsbeschränkten Studiengänge außer den Modellstudiengang Humanmedizin (Staatsexamen). Für Masterstudiengänge informieren Sie sich bitte auf der jeweiligen Seite des Studiengangs.

 

Modellstudiengang Humanmedizin (Staatsexamen)

Wenn Sie sich für den Modellstudiengang Humanmedizin (Staatsexamen) interessieren, finden Sie hier die entsprechenden Informationen.

Internationale Bewerbungen

Wenn Sie sich mit einer Hochschulzugangsberechtigung bewerben, die nicht in Deutschland erworben wurde, beachten Sie bitte die Informationen auf der Seite für internationale Bewerbungen.

Im Sommersemester werden an der Universität Augsburg keine zulassungsbeschränkten Studiengänge im ersten Fachsemester angeboten. Die Informationen auf dieser Seite dienen daher lediglich der Information über das abgelaufene Bewerbungsverfahren.

 

Zum Wintersemester 2023/24 hatten folgende Studiengänge eine Zulassungsbeschränkung (NC):

 

  • Betriebswirtschaftslehre B.Sc.
  • Geographie B.Sc. 
  • Global Business Management B.Sc.
  • Medien und Kommunikationswissenschaft B.A.
  • Medizinische Informatik B.Sc. 
  • Rechtswissenschaft Erste Juristische Prüfung (nur im 1. Fachsemester zulassungsbeschränkt)
  • Rechts- und Wirtschaftswissenschaften B.Sc.
  • Sozialwissenschaften B.A.
  • Wirtschaftsinformatik B.Sc.
  • Wirtschaftsingenieurwesen B.Sc.

 

Frist

Um am Vergabeverfahren teilnehmen zu können, müssen Sie sich fristgerecht bewerben. Die Bewerbungsfrist endet bei einer Bewerbung für das Wintersemester am 15. Juli des entsprechenden Jahres, bei einer Bewerbung für das Sommersemester am 15. Januar des jeweiligen Jahres. Dies ist eine absolute Ausschlussfrist! Das bedeutet, dass Ihre Bewerbung spätestens an diesem Termin bei der Universität eingegangen sein muss. Es zählt nicht das Datum des Poststempels!

 

 

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt in mehreren Schritten.

 

 

1. Schritt: Anlegen der Bewerbungskonten

Die Studienplätze werden über das Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Dies bedeutet, dass Sie zunächst einen Account bei hochschulstart.de benötigen. Dort erhalten Sie bei der Registrierung eine Bewerber-ID (BID) sowie eine Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN).

 

Anschließend registrieren Sie sich in unserem Online-Bewerbungs-Portal (VIBS). Auf der Registrierungsseite werden durch die Eingabe von BID und BAN die Daten aus Ihrem hochschulstart.de-Account übernommen.

 

Nachdem Sie sich registriert haben, führen Sie im VIBS-Portal bitte die Bewerbung durch. Am Ende des Bewerbungsprozesses müssen Sie erneut BID und BAN eingeben. Damit wird die Bewerbung mit hochschulstart.de synchronisiert.

 

 

Sie sind oder waren bereits an der Universität Augsburg eingeschrieben?

 

In diesem Fall ist eine Neuregistrierung im VIBS unter Umständen nicht erforderlich. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Registrierungsseite („Wann muss ich mich registrieren?“).

 

LINK zu hochschulstart.de

 

LINK zum VIBS-Portal

 

 

2. Schritt: Einreichen der Bewerbung

Wenn Sie die Bewerbung im VIBS-Portal abgeschlossen haben, bewertet das System Ihre Bewerbung. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

 

Ihre Bewerbung ist ein Regelfall (Status „gültig“)

 

Ihre Bewerbung wird vom System als Regelfall bewertet. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie keinen Sonderantrag einreichen und die Hochschulreife durch die Abiturprüfung am Gymnasium erworben haben. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter unternehmen. Ihr Abiturzeugnis legen Sie erst bei der Einschreibung vor.


Sie erhalten einen Antrag auf Zulassung (Status „eingegangen“)

 

Aufgrund der Angaben in Ihrer Bewerbung generiert das System einen Antrag auf Zulassung. Dies bedeutet, dass Sie einen Sonderantrag stellen oder bspw. einen Dienst angegeben haben. In diesem Fall müssen Sie den Antrag auf Zulassung ausdrucken und unterschreiben. Anschließend reichen Sie diesen zusammen mit den Unterlagen bei uns schriftlich ein. Eine Einreichung per E-Mail ist NICHT möglich.

 

Fälle, in denen Unterlagen eingereicht werden müssen (NICHT ABSCHLIEßEND):

  • Anerkennung eines Dienstes
  • Beantragung eines Härtefalls
  • Antrag auf Nachteilsausgleich (Wartezeit und Notenverbesserung)
  • Bewerbung für ein Zweitstudium
  • Bewerbung mit begonnenem Hochschulstudium (FH-Wechsel)
  • Bewerbung mit einer Hochschulzugangsberechtigung, die nicht in Deutschland erworben wurde

ACHTUNG:

Wenn Sie einen Antrag auf Zulassung angezeigt bekommen, müssen Sie diesen unbedingt bei uns einreichen! Geht dieser nicht innerhalb der Frist ein, nimmt Ihre Bewerbung nicht am Verfahren teil.


 

Wird Ihnen ein Antrag auf Zulassung angezeigt, haben Sie in der Bewerbung einen Sonderantrag gestellt oder eine besondere Hochschulzugangsberechtigung angegeben, die geprüft werden muss. In der Regel wird mit dem Antrag auf Zulassung angegeben, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Informationen finden Sie auch in den Beschreibungen zu den Quoten.

 

Wenn Sie sich für mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben, müssen Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung oder die Bescheinigung eines Dienstes nur einmal einreichen.

 

Link zum Vergabeverfahren (mit den Quoten)

Empfänger der Bewerbungsunterlagen ist die Studierendenkanzlei der Universität Augsburg. Die Adresse ist auf dem Antrag auf Zulassung angegeben. Wenn Sie die Unterlagen persönlich abgeben möchten, geben Sie diese bitte in der Studierendenkanzlei ab oder werfen diese in den Briefkasten am Haupteingang (Drehkreuz) an der Straßenbahnhaltestelle. Bitte verwenden Sie ausschließlich diesen Briefkasten, da nur hier ein fristgemäßer Eingang sichergestellt werden kann. Werfen Sie Ihre Unterlagen nicht in einen anderen Briefkasten auf dem Campus (bspw. bei einer Fakultät).

 

Adresse der Studierendenkanzlei:

 

Universität Augsburg

Studierendenkanzlei

Universitätsstraße 2

86159 Augsburg

Um am Zulassungsverfahren teilnehmen zu können, müssen Sie sich fristgerecht bewerben. Die Bewerbungsfrist endet bei einer Bewerbung für das Wintersemester am 15. Juli des jeweiligen Jahres, bei einer Bewerbung für das Sommersemester am 15. Januar des jeweiligen Jahres. Dies sind Ausschlussfristen! Das bedeutet, dass Ihre Bewerbung spätestens an diesem Termin bei der Universität eingegangen sein muss. Es zählt nicht das Datum des Poststempels.

 

Stichwort „Alt-Abiturienten“

Bitte beachten Sie, dass eine gesonderte Bewerbungsfrist für sog. „Alt-Abiturienten“ nur für unseren Modellstudiengang Humanmedizin gilt. Für alle anderen zulassungsbeschränkten Studiengänge gilt einheitlich die oben genannte Bewerbungsfrist.

 

3. Schritt: Entscheidung abwarten

Sobald Sie Ihre Bewerbung abgeschlossen und ggf. Unterlagen an der Universität eingereicht haben, können Sie anhand des Status im Bewerbungsportal sehen, ob eine Bearbeitung stattgefunden hat. Sobald der Status Ihres Antrages auf „gültig“ gesetzt wurde, ist alles in Ordnung und Ihre Bewerbung nimmt am Verfahren teil. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies einige Tage in Anspruch nehmen kann.

 

Ist Ihre Bewerbung ein sog. Regelfall, wird diese vom System auf gültig gesetzt.

 

Wenn Sie sich für das örtliche Vergabeverfahren interessieren, finden Sie auf der nachfolgenden Seite weitere Informationen:

 

Link zur Seite mit Informationen zum örtlichen Vergabeverfahren

 

 

Hinweis für Bewerbungen über hochschulstart.de

 

Bitte informieren Sie sich auch zum Verfahren auf hochschulstart.de, insbesondere dann, wenn Sie sich für mehrere Studiengänge beworben haben. Wichtig ist hier die Priorisierung Ihrer Bewerbungen. Eine Beschreibung des Verfahrens finden Sie auf hochschulstart.de (Punkt 1. Informieren & Planen):

 

Link zu hochschulstart.de

Sie haben eine Zulassung erhalten und sind noch nicht an der Universität Augsburg immatrikuliert?

 

Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, nehmen Sie diese bitte an. Damit erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid. Anschließend steht Ihnen im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation zur Verfügung. Bitte führen Sie diese durch. Hier werden ergänzende Informationen für die Einschreibung abgefragt. Dies ist jedoch nur der erste Schritt der Einschreibung. Die Einschreibung wird erst abgeschlossen, wenn Sie den Antrag auf Einschreibung zusammen mit den Unterlagen einreichen (siehe nächster Schritt).

 

Sie haben eine Zulassung erhalten und sind bereits an der Universität Augsburg immatrikuliert?

 

Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, nehmen Sie diese bitte an. Damit erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid. Die anschließende Online-Immatrikulation müssen Sie jedoch nicht durchführen. Sie können sich umschreiben (siehe nächster Schritt).

 

 

Wichtige Information:

 

Wenn Sie Ihre Zulassung angenommen haben, erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid. Bitte bewahren Sie diesen gut auf. Sie haben nur zeitlich begrenzt Zugriff darauf. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Bewerbungskonten aus Datenschutzgründen gelöscht und damit auch die hinterlegten Zulassungsbescheide. Eine Zweitschrift kann nicht erstellt werden.

 

4. Schritt: Einschreibung

Sie sind noch nicht an der Universität Augsburg immatrikuliert?

 

Wenn Sie die Zulassung angenommen und die Online-Immatrikulation durchgeführt haben, reichen Sie bitte den Antrag auf Einschreibung zusammen mit den Unterlagen bei der Studierendenkanzlei ein. Die Adresse ist auf dem Antrag. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei:

Informationen zur Einschreibung

 

 

Sie sind bereits an der Universität Augsburg immatrikuliert?

 

Wenn Sie die Zulassung angenommen haben, reichen Sie bitte einen Antrag auf Umschreibung zusammen mit dem Zulassungsbescheid in der Studierendenkanzlei ein. Den Antrag sowie Informationen zur Umschreibung finden Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei:

Informationen zur Umschreibung

 

 

Wichtige Information:

 

Bitte nehmen Sie die Ein- bzw. Umschreibung in der auf dem Zulassungsbescheid genannten Frist vor. Wird diese nicht eingehalten, kann eine Bearbeitung nicht mehr erfolgen.

 

 

 

hochschulstart.de

Hier geht es zu hochschulstart.de. Über dieses Portal werden unsere zulassungsbeschränkten Studiengänge vergeben.

VIBS-Portal

Hier geht es zu unserem VIBS-Portal. Dort können Sie sich für unsere Studiengänge bewerben.

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