Ablauf des Verfahrens zur Studienplatzvergabe

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen, wie Sie einen Studienplatz an der Universität Augsburg erhalten.

 

Für das Verfahren ist ausschlaggebend, ob Sie sich für das erste Fachsemester oder für ein höheres Fachsemester bewerben möchten und ob der gewünschte Studiengang eine Zulassungsbeschränkung (NC) hat oder zulassungsfrei ist.

 

 

Wie komme ich zu einem Studienplatz im ersten Fachsemester?

Sie möchten an der Universität Augsburg studieren, haben sich für einen Studiengang entschieden und möchten nun wissen, wie das Verfahren abläuft, um sich einschreiben zu können?

 

Das Verfahren unterscheidet sich im Wesentlichen davon, ob Sie sich in einen zulassungsfreien oder einen zulassungsbeschränkten (mit NC) Studiengang einschreiben möchten.

 

Informationen zu zulassungsfreien Studiengängen (ohne NC)

 

Informationen zu zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC)

 

 

Wie komme ich zu einem Studienplatz im höheren Fachsemester?

Sie haben bereits Studienleistungen erbracht und möchten diese in Ihren neuen Studiengang an der Universität Augsburg einbringen? Auch hier ist wichtig, ob Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang oder einen zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren.

 

Bitte beachten Sie, dass bei einer Bewerbung in ein höheres Fachsemester keine Registrierung auf hochschulstart.de erforderlich ist. Bewerbungen in ein höheres Fachsemester laufen ausschließlich über das VIBS-Portal.

 

 

  • zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC)

 

Bei zulassungsfreien Studiengängen ist eine direkte Bewerbung oder Einschreibung in das höhere Fachsemester nicht möglich und auch nicht erforderlich. Sie wählen im Bewerbungsportal den gewünschten Studiengang aus (es steht hier nur das erste Fachsemester zur Verfügung) und schreiben sich in dieses ein. Bitte beachten Sie die Informationen zu zulassungsfreien Studiengängen.

 

Nach der Einschreibung können Sie im Prüfungsamt einen Antrag auf Anrechnung von Leistungen einreichen. Sind genügend Leistungspunkte vorhanden, werden Sie anschließend in das entsprechende Fachsemester hochgestuft.

 

Für einen zulassungsfreien Studiengang müssen die Unterlagen zur Einschreibung spätestens am 31.03.2024 an der Universität Augsburg eingehen.

 

 

  • zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC)

 

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen Sie sich direkt für das gewünschte Fachsemester bewerben, da in allen Fachsemestern eine Zulassungszahl festgesetzt ist (Ausnahme: Rechtswissenschaft (EJP) - hier ist nur das erste Fachsemester zulassungsbeschränkt ). Bitte beachten Sie, dass zum Winter- oder Sommersemester die Zulassung nur für unterschiedliche Fachsemester möglich ist.

 

Sie müssen sich bis spätestens 15.01.2024 für ein höheres Fachsemester bewerben. Das bedeutet, dass Ihr Antrag auf Zulassung, den Sie nach der Online-Bewerbung ausdrucken können, bis zu diesem Termin bei uns schriftlich eingegangen sein muss. Der Poststempel genügt nicht.

 

Für die Prüfung der anrechenbaren Leistungen reichen Sie bitte eine Übersicht mit Ihren bereits abgelegten Leistungen ein. Diese kann bis spätestens 31.03.2024 nachgereicht werden.

 

Nur wenn im betreffenden Fachsemester sowie im Studiengang insgesamt die Zulassungszahlen nicht erreicht sind, ist es noch möglich, Plätze für dieses höhere Fachsemester zu vergeben.

 

Sind freie Plätze vorhanden, ist eine Zulassung möglich, wenn Sie die erforderliche Anzahl an immatrikulationsrechtlich anrechenbaren Leistungspunkten vorweisen können.

 

Wichtig: Aufgrund des Verfahrens können Zulassungen erst sehr spät erteilt werden, meist kurz vor Vorlesungsbeginn.

 

Die erforderliche Anzahl an Leistungspunkten finden Sie in der nachfolgenden Übersicht:

 

Zahl der angerechneten Leistungspunkte Fachsemester, in das eingestuft wird       
30 2
60 3
90 4
120 5
150 6

 

Zahl der angerechneten Leistungspunkte Fachsemester, in das eingestuft wird       
30 2
60 3
90 4
120 5
150 6

 

Zahl der angerechneten Leistungspunkte Fachsemester, in das eingestuft wird       
30 2
60 3
90 4
120 5
150 6

 

Der Modellstudiengang Humanmedizin (Staatsexamen) hat zum Wintersemester 2019/2020 begonnen und wird semesterweise aufgebaut. Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen finden Sie auf der Seite des Studiengangs.

Zahl der angerechneten Leistungspunkte Fachsemester, in das eingestuft wird       
26 bis 30 2
56 bis 60 3
max. 84 4, 5, 6

 

Zahl der angerechneten Leistungspunkte Fachsemester, in das eingestuft wird       
30 2
60 3
90 4
120 5
150 6

 

Zahl der angerechneten Leistungspunkte Fachsemester, in das eingestuft wird       
30 2
60 3
90 4
120 5
150 6

 

Zahl der angerechneten Leistungspunkte Fachsemester, in das eingestuft wird       
30 2
60 3
90 4
120 5
150 6

 

Zahl der angerechneten Leistungspunkte Fachsemester, in das eingestuft wird
30 2

60

davon mindestens 30 LP aus dem Grundlagen-Bereich (Orientierungsprüfung)

3

90

davon mindestens 30 LP aus dem Grundlagen-Bereich (Orientierungsprüfung)

4

120

davon mindestens 30 LP aus dem Grundlagen-Bereich (Orientierungsprüfung)

5

150

davon mindestens 30 LP aus dem Grundlagen-Bereich (Orientierungsprüfung)

6

 

Zahl der angerechneten Leistungspunkte Fachsemester, in das eingestuft wird       
30 2
60 3
90 4
120 5
150 6

 

zum VIBS-Portal

Hier können Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben.

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