Ablauf des Verfahrens zur Studienplatzvergabe
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen, wie Sie einen Studienplatz an der Universität Augsburg erhalten.
Für das Verfahren ist ausschlaggebend, ob Sie sich für das erste Fachsemester oder für ein höheres Fachsemester bewerben möchten und ob der gewünschte Studiengang eine Zulassungsbeschränkung (NC) hat oder zulassungsfrei ist.
Wie komme ich zu einem Studienplatz im ersten Fachsemester?
Sie möchten an der Universität Augsburg studieren, haben sich für einen Studiengang entschieden und möchten nun wissen, wie das Verfahren abläuft, um sich einschreiben zu können?
Das Verfahren unterscheidet sich im Wesentlichen davon, ob Sie sich in einen zulassungsfreien oder einen zulassungsbeschränkten (mit NC) Studiengang einschreiben möchten.
Informationen zu zulassungsfreien Studiengängen (ohne NC)
Informationen zu zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC)
Wie komme ich zu einem Studienplatz im höheren Fachsemester?
Sie haben bereits Studienleistungen erbracht und möchten diese in Ihren neuen Studiengang an der Universität Augsburg einbringen? Auch hier ist wichtig, ob Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang oder einen zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren.
- zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC)
Bei zulassungsfreien Studiengängen ist eine direkte Bewerbung oder Einschreibung in das höhere Fachsemester nur für das Sommersemester bei Studiengängen möglich, die nicht zum Sommersemester begonnen werden können. Um welche Studiengänge es sich dabei handelt, sehen Sie in der Übersicht des Studienangebots. Für alle anderen Studiengänge steht im Bewerbungsportal nur das erste Fachsemester zur Verfügung.
Nach der Einschreibung können Sie im Prüfungsamt einen Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen einreichen. Sind genügend Leistungspunkte vorhanden, werden Sie anschließend in das entsprechende Fachsemester hochgestuft. Bei Fragen zur Anrechnung wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
Für einen zulassungsfreien Studiengang müssen die Unterlagen zur Einschreibung für das Wintersemester bis spätestens zum 30.09. und für das Sommersemester bis spätestens zum 31.03. in der Studierendenkanzlei eingegangen sein.
- zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC)
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen Sie sich direkt für das gewünschte Fachsemester bewerben, da in allen Fachsemestern eine Zulassungszahl festgesetzt ist. Eine Registrierung bei hochschulstart ist für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass zum Winter- oder Sommersemester die Zulassung nur für bestimmte Fachsemester möglich ist.
Die Bewerbung erfolgt in zwei Schritten:
- Online-Bewerbung über das Bewerbungsportal VIBS
- Einreichung des unterschriebenen Antrags auf Zulassung (Download als PDF im Bewerbungsportal) in der Studierendenkanzlei
Für die Prüfung der anrechenbaren Leistungen reichen Sie bitte eine Übersicht mit Ihren bereits abgelegten Leistungen ein. Diese kann bis spätestens 30.09. (Wintersemester) bzw. 31.03. (Sommersemester) nachgereicht werden.
Bitte bedenken Sie, dass bei einer späten Nachreichung der Leistungsübersicht auch erst eine späte Zulassung und Einschreibung möglich ist und Ihnen dadurch ggf. Nachteile entstehen können.
Nur wenn im betreffenden Fachsemester sowie im Studiengang insgesamt noch Studienplätze vorhanden sind, können Sie eine Zulassung für dieses höhere Fachsemester erhalten.
Sind freie Plätze vorhanden, ist eine nur Zulassung möglich, wenn Sie die erforderliche Anzahl an immatrikulationsrechtlich anrechenbaren Leistungspunkten vorweisen können.
Achtung: Aufgrund der Nachreichungsmöglichkeit können Zulassungen erst sehr spät erteilt werden, meist kurz vor Vorlesungsbeginn.
Wie viele Leistungspunkte für die jeweiligen Fachsemester erforderlich sind, erfahren Sie hier:
Zahl der angerechneten Leistungspunkte | Fachsemester, in das eingestuft wird |
30 | 2 |
60 | 3 |
90 | 4 |
120 | 5 |
150 | 6 |
Der Modellstudiengang Humanmedizin (Staatsexamen) hat zum Wintersemester 2019/2020 begonnen und wird semesterweise aufgebaut. Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen finden Sie auf der Seite des Studiengangs.
Zahl der angerechneten Leistungspunkte | Fachsemester, in das eingestuft wird |
26 bis 30 | 2 |
56 bis 60 | 3 |
max. 84 | 4, 5, 6 |
Zahl der angerechneten Leistungspunkte | Fachsemester, in das eingestuft wird |
30 | 2 |
60 | 3 |
90 | 4 |
120 | 5 |
150 | 6 |
Zahl der angerechneten Leistungspunkte | Fachsemester, in das eingestuft wird |
30 | 2 |
60 | 3 |
90 | 4 |
120 | 5 |
150 | 6 |
Zahl der angerechneten Leistungspunkte | Fachsemester, in das eingestuft wird |
30 | 2 |
60 davon mindestens 30 LP aus dem Grundlagen-Bereich (Orientierungsprüfung) |
3 |
90 davon mindestens 30 LP aus dem Grundlagen-Bereich (Orientierungsprüfung) |
4 |
120 davon mindestens 30 LP aus dem Grundlagen-Bereich (Orientierungsprüfung) |
5 |
150 davon mindestens 30 LP aus dem Grundlagen-Bereich (Orientierungsprüfung) |
6 |
Zahl der angerechneten Leistungspunkte | Fachsemester, in das eingestuft wird |
30 | 2 |
60 | 3 |
90 | 4 |
120 | 5 |
150 | 6 |