Ablauf des Verfahrens zur Studienplatzvergabe
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen, wie Sie einen Studienplatz an der Universität Augsburg erhalten.
Für das Verfahren ist ausschlaggebend, ob Sie sich für das erste Fachsemester oder für ein höheres Fachsemester bewerben möchten und ob der gewünschte Studiengang eine Zulassungsbeschränkung (NC) hat oder zulassungsfrei ist.
Wie komme ich zu einem Studienplatz im ersten Fachsemester?
Sie möchten an der Universität Augsburg studieren, haben sich für einen Studiengang entschieden und möchten nun wissen, wie das Verfahren abläuft, um sich einschreiben zu können?
Das Verfahren unterscheidet sich im Wesentlichen davon, ob Sie sich in einen zulassungsfreien oder einen zulassungsbeschränkten (mit NC) Studiengang einschreiben möchten.
Informationen zu zulassungsfreien Studiengängen (ohne NC)
Informationen zu zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC)
Wie komme ich zu einem Studienplatz im höheren Fachsemester?
Sie haben bereits Studienleistungen erbracht und möchten diese in Ihren neuen Studiengang an der Universität Augsburg einbringen? Auch hier ist wichtig, ob Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang oder einen zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren.
- zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC)
Bei zulassungsfreien Studiengängen ist eine direkte Bewerbung oder Einschreibung in das höhere Fachsemester nur für das Sommersemester bei Studiengängen möglich, die nicht zum Sommersemester begonnen werden können.
Informationen zu zulassungsfreien Studiengängen ohne 1. FS im Sommersemester
Nach der Einschreibung können Sie im Prüfungsamt einen Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen einreichen. Sind genügend Leistungspunkte vorhanden, werden Sie anschließend in das entsprechende Fachsemester hochgestuft. Bei Fragen zur Anrechnung wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
Für einen zulassungsfreien Studiengang müssen die Unterlagen zur Einschreibung für das Wintersemester bis spätestens zum 30.09. und für das Sommersemester bis spätestens zum 31.03. in der Studierendenkanzlei eingegangen sein. Für Studiengänge ohne 1. FS im Sommersemester gelten abweichende Fristen (siehe Verlinkung oben).
- zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC)
Informationen zu zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) höheres Fachsemester