Das Losverfahren

Im Zusammenhang mit der Vergabe von Studienplätzen kann es unter Umständen zu einem Losverfahren kommen. Informationen zu diesem finden Sie auf dieser Seite.

 

 

Wann wird ein Losverfahren durchgeführt?

 

Sind in einem zulassungsbeschränkten Studiengang Haupt- sowie Nachrückverfahren abgeschlossen und es sind immer noch freie Studienplätze vorhanden, kann ein Losverfahren durchgeführt werden. Bei Studiengängen, die über hochschulstart.de vergeben werden, betrifft dies Koordinierungsphase und Koordiniertes Nachrücken.

Das Losverfahren findet daher relativ spät statt. Falls ein solches durchgeführt wird, kann dies auch erst nach Beginn des Semesters erfolgen.

 

Wie kann ich an einem Losverfahren teilnehmen?

 

Wenn Sie Interesse an einem Studienplatz haben, geben Sie bitte bis zum 15.09. eine Losbewerbung in VIBS ab.

 

Aktuell sind für folgende Studiengänge noch Studienplätze frei:

 

  • Wirtschaftsinformatik, B.Sc.
Für Humanmedizin kann es frühestens im Oktober zu einem Losverfahren kommen. Bislang musste allerdings noch nie ein Losverfahren für Humanmedizin durchgeführt werden, da alle Studienplätze im regulären Vergabeverfahren vergeben werden konnten. Für die Teilnahme am Losverfahren für Humanmedizin senden Sie bitte eine Mail mit der Angabe des Studiengangs im Betreff an: losantrag@zv.uni-augsburg.de.
 
Wenn Sie Interesse an einem Studienplatz und noch Fragen zum Losverfahren haben, wenden Sie sich bitte an: bewerbung-studium@zv.uni-augsburg.de

 

Kann ich an mehreren Losverfahren teilnehmen?

 

Es ist grundsätzlich möglich, dass Sie sich für Losverfahren von mehreren Studienwünschen anmelden. Für Humanmedizin senden Sie bitte eine E-Mail an losantrag@zv.uni-augsburg.de unter Angabe des Studiengangs im Betreff. Bitte stellen Sie keine Losanträge für Studiengänge, die die Universität Augsburg nicht anbietet (z. B. Zahnmedizin, Psychologie, etc.).

 

Wie werde ich benachrichtigt?

 

Erhalten Sie eine Zulassung, werden Sie per E-Mail über die Statusänderung und den im Portal vorliegenden Zulassungsbescheid benachrichtigt. Bitte kontrollieren Sie daher Ihr E-Mailpostfach regelmäßig. Bitte beachten Sie, dass Sie frühestens am 16.09. eine Zulassung im Losverfahren erhalten können. 

 

 

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