Deutschkenntnisse B2

Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 (Für die Zulassung zur Aufnahmeprüfung des Studienkollegs genügt ein einfacher B2-Nachweis.)

Als Nachweise ausreichender Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 werden an der Universität Augsburg anerkannt:

 

  • Mittlere Reife an einer Schule mit Unterrichtssprache Deutsch (Wer eine deutsche Hochschulreife besitzt, ist Bildungsinländer bzw. Bildungsinländerin und kann sich als solche bzw. solcher bewerben)
  • DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber und -bewerberinnen)
  • TestDaF ( Test Deutsch als Fremdsprache) – mindestens Stufe 3 in allen vier Prüfungsteilen
  • Zeugnis über die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg (Prüfungsteil Deutsch)
  • Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Stufe II (DSD II)
  • Goethe-Zertifikat B2
  • Zertifikat telc Deutsch B2
  • Zertifikat telc Deutsch B2·C1 Medizin (B2 in allen Prüfungsteilen)
  • Kleines oder Großes Deutsches Sprachdiplom, welches vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München verliehen wird (KDS, GDS)
  • Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München
  • Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD) Zertifikat B2
  • UNIcert-Stufe II

 

Weitere Informationen zu einzelnen Sprachprüfungen finden Sie unter:

http://www.fadaf.de/de/sprachpr_fungen/

 

 

Das jeweilige Zeugnis muss im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie bis zum offiziellen Bewerbungsschluss (deadline) eingereicht werden: Dies ist für Studiengänge mit NC der 15. Juli (Wintersemester) bzw. der 15. Januar (Sommersemester).

 

 

Für Studiengänge ohne NC können Sie sich auch mit einem B1-Nachweis bis 15. Juli bzw. 15. Januar bewerben. In diesem Fall bekommen Sie eine bedingte Zulassung mit Einladung zu unserer DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang).

Ein anerkannter B2-Nachweis muss dann spätestens bis zur Einschreibung (siehe jeweilige Immatrikulationsfrist) nachgereicht werden! Dies gilt nicht für Studiengänge mit Eignungsverfahren wie z.B. den Bachelor Musik, wenn in der Eignungsordnung abweichende Voraussetzungen geregelt sind.

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