Beurlaubungsanträge ab Sommersemester 2024

Für Beurlaubungsanträge ab dem Sommersemester 2024 gelten neue Rahmenbedingungen. Insbesondere: Neue Fristen. Elektronische Antragsabgabe. Erweiterte Beurlaubungsgründe.

Frist für die Abgabe eines Beurlaubungsantrages für das Sommersemester 2024:  30. April 2024.
Frist für die Nachreichung antragsbegründender Unterlagen zum Beurlaubungsantrag für das Sommersemester 2024: 15. Mai 2024

Anträge und antragsbegründende Unterlagen können auch per Email an das Studierendeninformationsbüro übersandt werden:

beurlaubung@zv.uni-augsburg.de

Anträge und weitere Informationen zur Beurlaubung:

https://www.uni-augsburg.de/de/studium/organisation-beratung/organisation-und-formales/beurlaubung/

 

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