Remotedesktop & Co.
Durch die HomeOffice-Situation seit dem Beginn der Corona-Pandemie kommen verstärkt technische Lösungen zum Einsatz, die den Remotezugriff auf die universitären Systeme ermöglichen. Sei es Teamviewer, Anydesk, Remote Desktop, Netviewer u.v.m.
Die allermeisten dieser IT-Dienste haben selbst Lizenzbedingungen, die strikt beachtet werden sollten, gerade hinsichtlich der Einstufung, dass die kostenlose Nutzung der Privatversionen an Universitäten von den allermeisten Anbietern ausgeschlossen wird und eine kostenpflichtige Lizenz erforderlich ist.
Auch hinsichtlich des Datenschutzes gilt es elementare Fragen vor dem Einsatz der jeweiligen Software zu klären.
Doch auch die Windows-Lizenz unterliegt starken Einschränkungen, in wie fern darauf per Remotezugang zugegriffen werden darf. Diese Einschränkungen sind im Lizenzvertrag zwischen dem Freitstaat Bayern und Microsoft festgeschrieben und die Universitäten und alle Ihre Angehörigen müssen sich an diese Lizenzbedingungen halten.
Erlaubt ist: (egal ob MS-RDP, Teamviewer oder Co.)
- administrativen Zugriff zur Systemwartung
- eine gleichzeitige Remote-Verbindung auf das persönlich genutzte System
Ohne weitere zusätzlichen Lizenzen
Nicht erlaubt ist:
- Zugriff auf gemeinschaftlich (also nicht-persönlich) genutzte Systeme (Praktiumsräume, CIP-Pools, Laborräume, etc.)
- Mehr als eine gleichzeitige Remote-Verbindung
- Überlassen des Zugriff auf Systeme für Kolleg*innen also Nutzer*innen, die nicht Hauptnutzer*in sind
- Der Remote-Zugriff für Studierende und HiWis (Studierende in Softwareprojekte, Praktika sind eine gerade noch so akeptable Grauzone)
Da eine vertragskonforme Nutzung der Lizenzen für Windows-Desktopbetriebssysteme selbst für Expert*innen alles andere als klar zu durchschauen sind, ergeht hierzu die eindeutige Empfehlung sich im Zweifel an die DV-Betreuer*innen zu wenden und/oder eine kostenpflichtige Consulting-Leistung in Anspruch zu nehmen.
Schalten Sie ggf. dem Lizenzvertrag zuwiderlaufende System zeitnah ab, finden Sie alternative technische Lösungen (z.B. mittels OpenSource-Software) oder kaufen Sie entsprechende Lizenzen nach. In jedem Fall stehen Ihnen die DV-Betreuer*innen als auch das Lizenzsekretariat des Rechenzentrums als Ansprechpartner für’s Finden von Lösungen zur Verfügung
Nehmen Sie die Fragen um die Lizenzierung ernst, da Verstöße gegen Sie persönlich verfolgt werden.