Haben Sie das erste juristische Examen nicht bestanden und überlegen nun, wie Sie die im Jurastudium erbrachten Leistungen doch noch irgendwie verwerten und zu einem Studienabschluss führen können? Wenn Sie eine Bewerbung für ein Bachelorstudium Rechts- und Wirtschaftswissenschaften erwägen, finden Sie im folgenden Antworten auf häufig gestellte Fragen:

  • Kann ich die im Jurastudium erbrachten Studienleistungen in den Bachelorstudiengang einbringen?

Grundsätzlich gilt, dass alle Studienleistungen, die mit den im Bachelorstudiengang zu erbringenden Leistungen gleichwertig sind, angerechnet werden. Welche Leistungen Bestandteil des Bachelorstudiengangs sind, können Sie dem Studienprogramm entnehmen. Voraussetzung für die Anrechnung in den Bachelorstudiengang ist eine im Jurastudium bestandene universitäre Prüfungsleistung. Je nach dem, wie das Jurastudium an Ihrer Universität organisiert war, haben Sie im Laufe Ihres Studiums unterschiedlich viele Prüfungen absolviert. Mit Blick auf ein modularisiertes Bachelorstudium sind es aber immer vergleichsweise wenige, wenn man bedenkt, dass Bachelorstudierende je Semester 6 bis 7 Prüfungen einbringen. Regelmäßig kommen folgende Prüfungleistungen für eine Anrechnung in Betracht:

© Universität Augsburg
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Hinzukommen können einzelne Prüfungsleistungen aus der Juristischen Universitätsprüfung. Voraussetzung für die Anrechnung ist weiterhin, dass die Prüfungsleistung nicht älter als 5 Jahre ist. Die Anrechnung erfolgt mit der im Studienprogramm zugeordneten Leistungspunktezahl (Siehe Tabelle). Die Leistungspunkte treffen eine Aussage über den mit der Leistung verbundenen Aufwand - mit den Juranoten (Punkten) haben sie nichts zu tun. Die mit den Juranoten ausgedrückte Bewertung der Prüfungsleistung wird bei der Anrechnung in die Noten der modularisierten Studiengänge (§ 15 Allgemeine Prüfungsordnung - Noten 1,0 - 5,0) umgerechnet. Die angerechneten Leistungen gehen mit ihren Noten - wie alle noch zu erbringenden Leistungen - anteilig gemäß ihrer Leistungspunktezahl in die Bachelorendnote (Zeugnisnote) ein.

  • Kann ich nach absolviertem Jurastudium im Bachelorstudiengang in ein höheres Fachsemester einsteigen?

Ob ein Einstieg in ein höheres Fachsemester möglich ist, hängt von zwei Dingen ab:

Zum einen müssen in dem zulassungsbeschränkten Studiengang in dem höheren Fachsemester Studienplätze frei sein, d.h. Studierende müssen uns verlassen haben.

Zum anderen ist entscheidend, wieviele Leistungspunkte aus dem Jurastudium angerechnet werden konnten. Das Bachelorstudium umfasst insgesamt 180 Leistungspunkte, die innerhalb von sechs Semestern zu erbringen sind. Ein Semester entspricht daher 30 Leistungspunkten. Wenn z.B. 30 Leistungspunkte aus dem Jurastudium anrechenbar waren, kann ein Einstieg in das zweite Fachsemester erfolgen. Dies ist regelmäßig nur zum Sommersemester möglich. Dabei ist die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge - regelmäßig der 15.1. - zu beachten.

Da so gut wie nie mehr als 60 Leistungspunkte aus dem Jurastudium zur Anrechnung vorliegen, kommt ein Einstieg in das dritte Fachsemester praktisch nicht vor. Wenn Sie im Wintersemester in den Bachelorstudiengang einsteigen wollen, kommt daher nur eine Bewerbung zum ersten Fachsemester in Betracht.

  • Um wieviele Semester verkürzt sich das Bachelorstudium nach absolviertem Jurastudium?

Unabhängig vom Umfang der aus dem Jurastudium angerechneten Leistungen ist bei dieser Frage zu berücksichtigen, dass der gesamte wirtschaftswissenschaftliche Teil des interdisziplinären Bachelorstudiengangs sowie die gesamte Schwerpunktausbildung zu erbringen bleiben. Die Veranstaltungen dazu werden regelmäßig entweder im Winter- oder im Sommersemester angeboten und bauen teilweise aufeinander auf. Dies und die Tatsache, dass auch im juristischen Grundlagenbereich diejenigen Module nachgeholt werden müssen, in denen im Jurastudium üblicherweise keine Prüfungsleistung absolviert wird (z.B. Handelsrecht, Gesellschaftsrecht), führt im Ergebnis dazu, dass sechs Semester schnell gefüllt sind. Erfahrungsgemäß ist daher damit zu rechnen, dass die Regelstudienzeit des Bachelorstudiengangs trotz vorherigen Jurastudiums voll ausgeschöpft wird.

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