Details

Fakten zum Studiengang
Name: Betriebswirtschaftslehre
Studienabschluss: Master of Science (M.Sc.)
Studienform: Vollzeit
Unterrichtssprache: Deutsch
Studienbeginn: Wintersemester, Sommersemester
Regelstudienzeit: 4 Semester
Zulassungsmodus: Zulassungsfrei (mit Eignungsverfahren)
Deutschkenntnisse (Mindestanforderungen): C 1
Hinweise: Zugangsvoraussetzungen gemäß § 4 der Prüfungsordnung in der aktuellen konsolidierten Fassung. Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 (GER) werden gefordert. Einführungsveranstaltungen finden kurz vor Beginn der Vorlesungszeit statt: www.uni-augsburg.de…. Vorlesungsbeginn: https://www.uni-aug…
Bewerbungsschluss Sommersemester: 01. Dezember
Bewerbungsschluss Wintersemester: 15. Juni

Checkliste und weitere Informationen für Ihre Bewerbung

Für das Bewerbungsverfahren haben wir Ihnen nachfolgend hilfreiche Dokumente zusammengestellt.

 

Bitte beachten Sie: Detaillierte Informationen, z.B. zu den Sprachnachweisen, Leistungspunkten, der Verfahrensnote und dem Ablauf der Bewerbung finden Sie nachfolgend auf dieser Homepage.

 

Termine

Bitte beachten Sie, dass es sich bei nachfolgenden Terminen um voraussichtliche Termine handelt. Etwaige Änderungen werden rechtzeitig vor Bewerbungsbeginn an dieser Stelle bekannt gegeben.

 

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Wintersemseter

Sommersemester

Masterinformationstag 17. Mai 2024,
ab 11 Uhr
10. November 2023, ab 14 Uhr
Voraussichtlicher Bewerbungsbeginn 22. Mai 2024 06. November 2023

Bewerbungsende (Auschlussfrist)

15. Juni 01. Dezember 

Versand Einladungen zum Auswahlgespräch

bis 20. Juni 2024 bis 08. Dezember 2023
Annahmezeitraum bis 23. Juni 2024

bis 12. Dezember 2023

Auswahlgespräche
(digital via Zoom)

27. und 28. Juni 2024 14. und 15. Dezember 2023
Versand der Bescheide nach Bewerbungsschluss bis Ende August nach Bewerbungsschluss bis Mitte Februar

 

Zugangsvoraussetzungen

Die Qualifikation für den Masterstudiengang wird neben den geforderten Sprachnachweisen nachgewiesen durch:

 

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Den Abschluss eines Bachelorstudiengangs (oder sonstigen gleichwertigen Abschlusses) mit dem Nachweis der Leistungspunkte (LPs) ...

 

  • mind. 18 LPs aus Modulen wirtschaftswissenschaftlicher Methoden,
  • mind. 18 LPs aus Modulen der Volkswirtschaftslehre und
  • mind. 50 LPs aus Modulen der Betriebswirtschaftslehre.

Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung für den Masterstudiengang ohne bereits abgeschlossenem Bachelorstudium nur möglich ist, wenn Sie nachweislich schon mind. 140 Leistungspunkte erbracht haben.

 

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... und durch das Bestehen des zweistufigen Eignungsverfahrens:

 

  • 1. Stufe: Feststellung der Eignung durch Ermittlung der Verfahrensnote/Punktzahl
  • 2. Stufe: Auswahlgespräch (theoretisch- und methodisch-fachliche Qualifikation)

Nachweis der Leistungspunkte (LPs)

18 LPs aus wirtschaftswissenschaftlichen Methoden

Anerkennungsfähig sind hier Leistungen aus Bereichen, in denen mathematische Methoden gelehrt und nicht nur angewendet werden:

Mathematik, Statistik, Data Mining, Ökonometrie und Operations Research!

Darunter fallen u.a. auch folgende Bereiche:
Algebra, Analysis, Econometrics, Finanzmathematik, Lineare Optimierung, Statistische Methoden, Stochastik, Versicherungsmathematik, Wahrscheinlichkeitsrechnung, Wahrscheinlichkeitstheorie, Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftsstatistik und Zeitreihenanalyse

Schriftzug Methoden

18 LPs aus der Volkswirtschaftslehre

In diesen Bereich müssen Module eingebracht werden, die der Volkswirtschaftslehre zuordenbar sind.

Dazu zählen u.a. folgende Bereiche:
Einführung in die Volkswirtschaftslehre, Mikroökonomie, Makroökonomie, Wirtschaftspolitik, Finanzwissenschaft, Sozialpolitik, Umwelt- und Ressourcenökonomie, Umweltpolitik und Entwicklungsökonomik

Schriftzug VWL

50 LPs aus der Betriebswirtschaftslehre

In diesem Bereich müssen Module eingebracht werden, die der Betriebswirtschaftslehre zuordenbar sind.

Dazu zählen u.a. folgende Bereiche:
Marketing, Kostenrechnung, Bilanzierung, Management, Finanzen, Personalwesen, ...

Schriftzug BWL

 

Weitere wichtige Hinweise:

 

Keine wirtschaftswissenschaftlichen Methoden

Folgende Module können nicht als wirtschaftswissenschaftliche Methode angerechnet werden:

Bilanzierung, Kostenrechnung, Datenverarbeitung, Informatik, Investitionsrechnung, Markt-/Marketingforschung, Mikro- und Makroökonomie, Module der Finanz- und Produktionswissenschaften, Operations Management, Wirtschaftsinformatik und Wissenschaftliches Arbeiten

Icon Keine Methode

Besonderer Prüfungsbedarf

Bei folgenden Modulen besteht besonderer Prüfungsbedarf:

Datenanalyse, Entscheidungslehre, Entscheidungstheorie, Empirische Forschung, Empirische Ökonomie, Empirische Sozialforschung, Empirische Wirtschaftsforschung, Management Science, Planungs- und Prognosesysteme, Quantitative Methoden

In diesen speziellen Fällen ist es zwingend erforderlich, dass Sie den entsprechenden Auszug des jeweiligen Faches aus dem Modulhandbuch der Bewerbungsmappe beilegen, da diese je nach Ausrichtung zugeordnet werden könnten.

Icon Achtung

Keine Anerkennung möglich

Folgende Module sind grundsätzlich nicht anerkennungsfähig:

Abschlussarbeiten, Arbeitsrecht, Arbeitspsychologie, Beratungsmanagement, IT-Anwendungssysteme, Business Communication, Business English, Cross Cultural Competence, Datenverarbeitung, Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten, Geschäftskommunikation, Informationsverarbeitung, Informationstechnologie, Konfliktmanagement, Soft Skills, Politikwissenschaft, Privatrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsenglisch, Wirtschaftsgeografie, Wirtschaftsgeschichte, Wirtschaftspädagogik, Wirtschaftsrecht, Wissensmanagement

Icon Verbot

 

 

FAQs (frequently asked questions):

Ja, in diesem Kontext entsprechen Ihre erbrachten ECTS den Leistungspunkten (LPs).


Studieren Sie außerhalb Europas, so werden Ihre Leistungen entsprechend den geltenden Bedigungen auf LPs/ECTS umgerechnet.

  1. Sie haben die Möglichkeit fehlende Module in einem Studiengang an einer beliebigen deutschen Hochschule** nachzuholen, um den Nachweis über das Erfüllen der Voraussetzungen erbringen zu können. Hier gilt jedoch zu beachten, dass verschiedene Module nur dann anerkannt werden können, wenn sie sich inhaltlich unterscheiden. Beispielsweise können Sie nicht zweimal das Modul "Statistik" aufführen (auch nicht von zwei verschiedenen Hochschulen), es sei denn, es bestehen trotz des identischen Titels nachweislich (z.B. durch Modulbeschreibungen) große inhaltliche Unterschiede. Beachten Sie jedoch, dass alle Voraussetzungen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung (Ausschlussfrist: Bewerbungsschluss 24 Uhr) vorliegen müssen. Sie müssen vermutlich nicht nur ein zusätzliches Semester einplanen, sondern ein weiteres, um den Nachweis innerhalb der Bewerbungsfrist vorweisen zu können.
  2. Leistungspunkte können nicht in unserem Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre nachgeholt werden, da für eine Zulassung zum Masterstudium die geforderten Leistungen bereits zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung nachgewiesen werden müssen. WICHTIG: Auch Nachreichungen nach Bewerbungsschluss sind nicht möglich.

** Wir können Ihnen leider keine Empfehlung aussprechen, welche Hochschule Sie besuchen sollen. Grundsätzlich können Sie sich aber entweder in einen neuen Bachelorstudiengang einschreiben oder einzelne Module an verschiedenen (auch virtuellen) Hochschulen nachholen.

  1. Auf dieser Homepage finden Sie einige Informationen, mit denen Sie selbstständig eine Einschätzung vornehmen können. Werfen Sie zudem einen Blick in Ihr Modulhandbuch.
  2. Von unserer Seite findet vor Eingang der vollständigen Bewerbung keine Überprüfung der Voraussetzungen statt. Sie erhalten auch auf Nachfrage keine Auskunft über die Anrechenbarkeit einer Prüfungsleistung.
  1. Nein, die Voraussetzungen müssen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllt und nachgewiesen werden. Ein Nachreichen bis zur Immatrikulation oder das Nachholen im Master ist grundsätzlich nicht möglich.
  2. Es besteht keine Möglichkeit auf eine vorläufige Zulassung unter der Option der Nachholung fehlender Leistungen.

Bitte beachten Sie die Ausschlussfrist (Bewerbungsschluss 24 Uhr).

Nein, jedoch müssen Sie für eine Berücksichtigung die entsprechenden Leistungen auf einem offiziellen Dokument (z.B. Transcript of Records) nachweisen.

Nein, Ausbildungen oder Praktika werden nicht angerechnet.

Das zweistufige Eignungsverfahren

Die Qualifikation für den Masterstudiengang wird neben den oben genannten Voraussetzungen durch das Bestehen der zwei Stufen des Eignungsverfahrens nachgewiesen.

  1. Stufe 1 für alle BewerberInnen: Feststellung der Eignung mittels Bachelorabschlussnote bzw. Verfahrensnote
  2. Stufe 2 für BewerberInnen zwischen 12 und 20 Punkten: Auswahlgespräch

 

1. Stufe des Eignugnsverfahrens: Ermittlung der Punktzahl

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Zur Feststellung der Eignung wird die Bachelorabschlussnote bzw. die Verfahrensnote herangezogen und in Punkte umgerechnet:

Dabei wird für die Note 1,0 die Maximalpunktezahl von 30 vergeben. Pro Zehntelnote schlechter wird ein Punkt abgezogen.


Hinweis für BewerberInnen ohne bereits abgeschlossenem Bachelorstudium:

Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Bachelorstudiengang abgeschlossen haben, ist eine Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und der Eignung dennoch möglich, wenn:

  • Sie bereits Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 140 Leistungspunkten erbracht haben,
  • die geforderten Leistungspunkte aus Modulen der wirtschaftswissenschaftlichen Methoden (18 LPs), der Volkswirtschaftslehre (18 LPs) und der Betriebswirtschaftslehre (50 LPs) vorweisen können sowie
  • Ihre ermittelte Verfahrensnote eine Punktzahl von mindestens 12 aufweist:

Zur Ermittlung der Verfahrensnote („relevanten Gesamtnote“) werden die für den Abschluss fehlenden Leistungen mit der Note „4,0“ bewertet und als gewichtetes arithmetisches Mittel mit Ihrer aktuellen Durchschnittsnote verrechnet.

 

Bei erfolgreichem Durchlauf des Eignungsverfahrens müssen Sie den erzielten Bachelorabschluss jedoch spätestens am Tag der Einschreibung nachweisen. Anderenfalls kann keine Einschreibung erfolgen.

 

FAQs (frequently asked questions):

Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Bachelorstudiengang abgeschlossen haben, ist eine Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und der Eignung dennoch möglich, wenn:

 

  • Sie bereits Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 140 Leistungspunkten erbracht haben,
  • die geforderten Leistungspunkte aus Modulen der wirtschaftswissenschaftlichen Methoden, der Volkswirtschaftslehre und der Betriebswirtschaftslehre vorweisen können sowie
  • Ihre ermittelte Verfahrensnote eine Punktzahl von mindestens 12 aufweist:

Zur Ermittlung der Verfahrensnote („relevanten Gesamtnote“) werden die für den Abschluss fehlenden Leistungen mit der Note „4,0“ bewertet und als gewichtetes arithmetisches Mittel mit Ihrer aktuellen Durchschnittsnote verrechnet. 

 

Bei erfolgreichem Durchlauf des Eignungsverfahrens müssen Sie den erzielten Bachelorabschluss jedoch spätestens am Tag der Einschreibung nachweisen. Anderenfalls kann keine Einschreibung erfolgen.

Zur Ermittlung der Verfahrensnote („relevanten Gesamtnote“) werden die für den Abschluss fehlenden Leistungen mit der Note „4,0“ bewertet und als gewichtetes arithmetisches Mittel mit Ihrer aktuellen Durchschnittsnote verrechnet.

Diese Berechnung übernimmt ausschließlich das Bewerbungsteam, eine eigenständige Berechnung Ihrerseits wird nicht berücksichtigt.

 

Zur Orientierung eine beispielhafte Berechnung:

Für einen Abschluss benötigen Sie 180 ECTS.

Gemäß Ihrer Durchschnittsnotenbescheinigung haben Sie bei 160 erbrachten und berücksichtigten* ECTS eine Durchschnittsnote von 2,34 erreicht.

Für einen erfolgreichen Abschluss fehlen Ihnen entsprechend 20 ECTS (= 180 ECTS - 160 ECTS), welche mit der Note 4,0 eingehen.     

 

$$ Verfahrensnote = \frac{(\ce{geleisteteECTS*erzielte Durchschnittsnote})+(\ce{fehlendeECTS*4,0})} {\ce{notwendige ECTS}}=\frac{(\ce{160*2,34})+(\ce{20*4,0})} {\ce{180}}=2,52 $$

 

geleistete ECTS : Leistungspunkte, die in die Durchschnittsnote eingehen (gemäß Bescheinigung)

erzielte Durchschnittsnote : aktuell erreichte Durchschnittsnote (gemäß Bescheinigung)

fehlende ECTS : fehlende bzw. offene Leistungspunkte, die bis zu einem erfolgreichen Studienabschluss noch einzubringen sind

notwendige ECTS : Leistungspunkte, die für einen erfolgreichen Abschluss benötigt werden (häufig 180, 210 oder 240 ECTS, siehe PO)

 

*ggf. Abweichung z.B. bei mehr erbrachten oder bei unbenoteten Veranstaltungen.

 

 

2. Stufe des Eignungsverfahrens: Das Auswahlgespräch

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Alle BewerberInnen, die eine Gesamtpunktzahl von 12 bis 20 erreicht haben, werden zum Auswahlgespräch eingeladen.

 

Im Auswahlgespräch können die BewerberInnen durch den Nachweis ausreichender theoretisch- und methodisch-fachlicher Qualifikationen bis zu 9 zusätzliche Punkte erzielen.

Die dadurch erzielten Punkte werden gemäß Prüfungsordnung gewichtet und den Punkten aus der 1. Stufe hinzuaddiert.

Wurden so mindestens 21 Punkte erzielt, erhalten die BewerberInnen eine Zulassung, anderenfalls erfolgt eine Ablehnung.

 

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Allgemeine Hinweise:

  • Das Auswahlgespräch dauert 15 Minuten und erstreckt sich auf die theoretisch-fachliche und methodisch-fachliche Qualifikation für den Studiengang.
  • Das Gespräch kann in Deutsch, Englisch oder in Deutsch und Englisch stattfinden.
  • Die Auswahlgespräche finden pro Semester nur zu den beiden unten angegebenen Terminen statt. Eine Terminverschiebung des Gespräches außerhalb des vorgegebenen Zeitraumes ist nicht möglich.
  • Es gilt zu beachten, dass eine persönliche Anwesenheit beim Auswahlgespräch zwingend erforderlich ist.
  • Sie erhalten nach Ende der Ausschlussfrist eine Einladung via E-Mail, welche zwingend zu bestätigen ist. 
  • Ein Nichterscheinen zum festgesetzten Gesprächstermin führt automatisch zum Nichtbestehen des Eignungsverfahrens.

 

FAQs (frequently asked questions):

Das Auswahlgespräch hat eine Dauer von 15 Minuten und erstreckt sich auf die für den Studiengang erforderlichen Qualifikationen (siehe PO, Anlage 1, §3 Eignungsqualifikation, §5 Auswahlgespräch):

  1. fachlich-theoretische Kenntnisse:
    • grundlegende, fachliche Kenntnisse zu Fragestellungen und Lösungskonzepten in den betriebswirtschaftlichen Teilgebieten Produktion und Logistik, Marketing, Investition und Finanzierung, Rechnungswesen sowie Unternehmensführung,
    • grundlegendes Verständnis ausgewählter volkswirtschaftlicher Fragestellungen in den Bereichen Mikroökonomie, Makroökonomie oder Wirtschaftspolitik.
  2. fachlich-methodische Kenntnisse:
    • sicherer Umgang mit den wichtigsten grundlegenden mathematischen Methoden der Wirtschaftswissenschaften (z.B. lineare Algebra, Differentialrechnung einer und mehrerer Variablen, lineare Optimierung),
    • Verständnis der wichtigsten Begriffe und Konzepte der deskriptiven Statistik sowie Anwendung ausgewählter Methoden der induktiven Statistik.

Für die theoretisch-fachliche und die methodische Qualifikation werden jeweils Punkte vergeben:

  • 9 Punkte: Vollständige Übereinstimmung mit den fachlichen Qualifikationen
  • 6 Punkte: Fachliche Qualifikationen werden ausreichend erfüllt
  • 3 Punkte: Fachliche Qualifikationen werden lediglich in einzelnen Punkten erfüllt und überwiegend nicht erfüllt
  • 0 Punkte: Fachliche Qualifikationen werden nicht erfüllt.

Je nach dem Grad der Übereinstimmung oder fehlenden Übereinstimmung mit den Anforderungen kann in ganzen Punkteschritten von den vorstehenden Bewertungsstufen abgewichen werden.

 

Diese und weitere Informationen finden Sie in der Anlage 1 der geltenden Prüfungsordnung (§ 5 Zweite Stufe: Auswahlgespräch). Einen Link zur PO finden Sie hierzu oben auf der Webseite unter Details „Links & Dokumente“

Einladungen zum Auswahlgespräch werden grundsätzlich erst nach Beendigung des Bewerbungszeitraumes und ca. eine Woche vor den Auswahlgesprächen an die von Ihnen im Bewerbungsportal angegebene E-Mail-Adresse versendet. Die späteste Zustellung der Einladung finden Sie auf dieser Homepage unter Termine.

 

Bitte werfen Sie regelmäßig einen Blick in Ihr Postfach, um sich fristgerecht zurückzumelden.

 

Unter Berücksichtigung des Datenschutzes werden Sie bei einer Einladung zum Auswahlgespräch ebenfalls gebeten, Ihren eingereichten Lebenslauf für die Auswahlkommission via E-Mail zur Verfügung zu stellen.

Wenn Sie keine Einladung zum Auswahlgespräch (per E-Mail) erhalten haben, ist es möglich, dass Ihre Bewerbung die geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt oder Ihre Bewerbung unvollständig war. Falls Sie aber eine Verfahrensnote von 1,99 oder besser haben und alle anderen Voraussetzungen erfüllen, werden Sie direkt ohne Auswahlgespräch zugelassen.

Ihr Auswahlgespräch findet nur zu Ihrem festgesetzten Termin statt. Ausnahmeregelungen oder Verschiebungen außerhalb der festgesetzten Tage für die Auswahlgespräche sind grundsätzlich nicht möglich.

Notwendige Bewerbungsunterlagen

Bitte beachten Sie, dass alle aufgeführten Dokumente bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung (Ausschlussfrist) vorliegen müssen. Nachreichungen nach Beendigung des Bewerbungszeitraumes sind grundsätzlich nicht möglich. Sie haben selbst darauf zu achten, dass alle Leistungen, die Sie angerechnet/geprüft bekommen möchten, Ihrer Bewerbungsmappe gut lesbar beiliegen.
 
Es ist systemseitig leider nur möglich, ein Dokument im Bewerbungsportal (vibs) abzugeben bzw. einzureichen. Bitte erstellen Sie entsprechend ein PDF-Dokument mit allen benötigten Bewerbungsunterlagen. Eine nachträgliche Anpassung der Bewerbungsmappe (nach Upload) ist leider nicht möglich. Wenden Sie sich bitte für eine Neueinreichung oder Aktualisierung der Bewerbungsmappe innerhalb der Bewerbungsfrist zwingend an:
 
 
Bewerbungsmappe für BewerberInnen mit deutschsprachigen Studiengang
 

Bitte hinterlegen Sie Ihre Dokumente in der angegebenen Reihenfolge. Möchten Sie weitere Unterlagen (z.B. einzelne Modulhandbuchauszüge) hinzufügen, so sind diese ausschließlich nach den Dokumenten unter 3 anzubringen.

 

© Universität Augsburg
  1. Lebenslauf (Tabellarisch, 1-2 Seiten, ohne weitere Anhänge)*
  2. Nachweis über Englischkenntnisse Niveau B2 gemäß GER**
  3. Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss inklusive Transcript of Records**

Falls das Zeugnis noch nicht vorliegt, müssen der Bewerbung anstelle von Punkt 3 zwingend folgende Nachweise (offizielle Bescheinigungen) beigelegt werden:

  • Transcript of Records,**
  • die erzielte Durchschnittsnote,**
  • die Anzahl der Leistungspunkte (LPs), die in die Berechnung der Durchschnittsnote eingehen.**

  Hinweise für Studierende der Universität Augsburg

 

Bewerbungsmappe für BewerberInnen ohne deutschsprachigen Studiengang

 

Bitte hinterlegen Sie Ihre Dokumente in der angegebenen Reihenfolge. Möchten Sie weitere Unterlagen (z.B. einzelne Modulhandbuchauszüge) hinzufügen, so sind diese ausschließlich nach den Dokumenten unter 5 anzubringen.

 

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  1. Lebenslauf (Tabellarisch, 1-2 Seiten, ohne weitere Anhänge)*
  2. Nachweis über Deutschkenntnisse Niveau C1 gemäß GER**
  3. Nachweis über Englischkenntnisse Niveau B2 gemäß GER**
  4. APS-Zertifikat (nur für BewerberInnen aus China und Vietnam)**
  5. Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss inklusive Transcript of Records.**

Falls das Zeugnis noch nicht vorliegt, müssen der Bewerbung anstelle von Punkt 5 zwingend folgende Nachweise (offizielle Bescheinigungen) beigelegt werden:

  • Transcript of Records,**
  • die erzielte Durchschnittsnote,**
  • die Anzahl der Leistungspunkte (LPs), die in die Berechnung der Durchschnittsnote eingehen.**

**WICHTIG:

 

Sind Ihre Original-Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst, dann müssen diese Dokumente als Übersetzung von einer/m in Deutschland be-/vereidigten Übersetzer/in mit sichtbaren und lesbaren Stempeln der Bewerbungsmappe beigelegt werden.

Ohne diese Legitimierung wird dieser Bewerbungsbestandteil nicht für das Auswahlverfahren berücksichtigt!

 

Dies gilt auch für Leistungen, die Sie sich z.B. aus einem Auslandssemester einbringen möchten.

Sind Ihre Original-Dokumente auf Deutsch oder Englisch verfasst, so sind diese direkt einzureichen.

 

Zudem muss das APS-Zertifikat für BewerberInnen aus China und Vietnam bereits das vollständige Studium umfassen, da keine bedingte Zulassung erfolgt.

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Ein Transcript of Records (ToR) enthält alle nachfolgenden Bestandteile:

  • Auflistung aller Studienleistungen (auch aus studienbezogenen Praktika oder Orientierungsprüfungen),
  • die jeweils erzielten Prüfungsergebnisse (Noten) und
  • die dazugehörigen Leistungspunkte (LPs).

Bei Unvollständigkeit des ToR, bspw. durch fehlenden Ausweis der Prüfungen in Orientierungsphasen oder fehlender Übersetzung (wenn das Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst ist), kann dies bei der Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden und zu einer Ablehnung führen.

Achten Sie entsprechend bitte auf Vollständigkeit des Transcript of Records.

 

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Allgemeine Hinweise:

  • Sie haben selbstständig darauf zu achten, dass die geforderten Unterlagen sowie ggf. Übersetzungen in Ihrer Bewerbungsmappe vorhanden und lesbar sind.
  • Verlinkungen oder Verweise auf Webseiten oder zu Download(portalen) von Dokumenten etc. sind grundsätzlich nicht zulässig und werden nicht berücksichtigt. Entsprechend werden nur die Informationen für die Eignungsprüfung herangezogen, die direkt aus Ihrer Bewerbungsmappe (und ggf. Nachreichungen innerhalb der Frist via E-Mail) ersichtlich sind.
  • Falls Sie Studienleistungen aus einem nicht-deutschsprachigen Studiengang einbringen möchten, beachten Sie bitte, dass diese in Übersetzung von einer/m in Deutschland be-/vereidigten Übersetzer/in einzureichen sind (Originale weder auf Deutsch noch auf Englisch).

*Unter Berücksichtigung des Datenschutzes werden Sie bei einer Einladung zum Auswahlgespräch gebeten, Ihren eingereichten Lebenslauf für die Auswahlkommission zur Verfügung zu stellen.

 

Akzeptierte Sprachnachweise für Englisch Niveau B2 und Deutsch Niveau C1:

Für eine erfolgreiche Bewerbung zum Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre ist ein Nachweis über Englischkenntnisse Niveau B2 gemäß GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprache; engl. CEFRL) erforderlich und sind der Bewerbungsmappe beizulegen. Beachten Sie jedoch, dass Sie diese Englischkenntnisse für eine Bewerbung zum Masterstudium Betriebswirtschaftslehre der Universität Augsburg bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung (Ausschlussfrist) nachweisen müssen!


Diese Sprachkenntnisse gelten als nachgewiesen, wenn eine Hochschulzugangsberechtigung oder der erste Hochschulabschluss einer englischsprachigen Bildungseinrichtung erworben wurde, wie auch durch das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mit mindestens der Note „ausreichend“ in der fortgeführten Fremdsprache Englisch oder ein dem vergleichbarer Schulabschluss [Bitte beachten Sie: Das Zeugnis muss vollständig beiliegen; Alternative zur Note: explizit ausgewiesenes Englischniveau mind. B2 gemäß GER od. CEFRL]. Daneben werden u.a. folgende Nachweise und standardisierte Sprachtests an der Universität Augsburg anerkannt (offizielle Bescheinigungen zwingend erforderlich):

 

  • Cambridge Certificate (mind. First Certificate in Englisch (FCE)),
  • DAAD-Sprachzeugnis (mind. B2),
  • IELTS (mind. 5.0),
  • LCCI (mind. EFB Level 3),
  • TELC (mind. B2),
  • TOEFL iBT (mind. 72),
  • TOEIC (mind. 785),
  • UNIcert (mind. UNIcert II),
  • Oxford Online Placement Test (OOPT)** (explizit ausgewiesenes Englischniveau B2 oder besser; Result Card) und
  • Englischkurse an der Universität (z.B. Business English) mit explizitem Ausweis des Niveaus B2 (offizieller Teilnahme- und Leistungsnachweis, vollumfänglich B2, d.h. nicht B2.1).

Nicht akzeptiert werden folgende Sprachnachweise: Auslandssemester, einzelne englischsprachige Module im Studium, Sprachkurse an der Universität, wenn kein explizites Sprachniveau ausgewiesen wird sowie CET-4 bzw. CET-6 (chinesische Sprachtests).

 


** Hinweise zum OOPT für Studierende an der WiWi-Fakultät der Universität Augsburg finden Sie hier: Lern- und Servicezentrum (OOPT)

 

Für eine erfolgreiche Bewerbung zum Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre ist u.a. ein Nachweis über das Deutschniveau C1 gemäß GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprache; engl. CEFRL) erforderlich und muss der Bewerbungsmappe beigelegt werden. Beachten Sie, dass Sie diese Deutschkenntnisse für eine Bewerbung zum Masterstudium Betriebswirtschaftslehre der Universität Augsburg bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung (Ausschlussfrist) nachweisen müssen!


Neben der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in deutscher Sprache oder einem deutschsprachigen Studiengang (offizieller Nachweis erforderlich; Zeugnis, Auszug der Prüfungsordnung etc.) werden u.a. folgende Sprachtests an der Universität Augsburg anerkannt:

  • Abitur bzw. Reifeprüfung an einer Schule mit deutscher Unterrichtssprache,
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH - Stufe 2 oder 3),
  • Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF - Stufe 4 oder 5 in allen vier Teilbereichen),
  • Zeugnis über die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg (Prüfungsteil Deutsch),
  • Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Stufe II (DSD II),
  • Sprachzertifikate der Goethe- und TELC-Institute mit Niveau C1 oder besser,
  • Kleines oder Großes Deutsches Sprachdiplom, welches vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München verliehen wird (KDS, GDS),
  • Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München und
  • Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD) Zertifikat C1.

Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die Seiten der Studierendenkanzlei.

 

FAQs (frequently asked questions):

Für diese Bewerbungsphase gibt es noch keine von uns festgesetzte Altersbegrenzung für die geforderten Sprachnachweise. Jedoch können die Institutionen selbst eine Gültigkeit Ihrer Nachweise festlegen - diese sind dann auch für diese Bewerbung bindend.

 

Beachten Sie jedoch, dass Änderungen für zukünftige Bewerbungsphasen möglich sind.

Nein, alle benötigten Bewerbungsbestandteile müssen bis zur Ausschlussfrist (Bewerbungsschluss 24 Uhr) vorliegen.

Nein, dies ist nicht notwendig.

Nein, Empfehlungsschreiben werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Wir bitten Sie deshalb, uns keine Schreiben anzuhängen oder zuzuschicken, da es sonst ggf. zu Verzögerungen im Bewerbungsprozess führen kann.

Nein, Sie müssen keine derartigen Tests vorweisen.

  • Mit deutschsprachigen Studiengang:

Mit einem deutschsprachigen Studium benötigt Ihre Bewerbung die Bestandteile gemäß „Für BewerberInnen mit deutschsprachigen Studiengang“. Bitte legen Sie einen offiziellen Nachweis Ihrer Bewerbung bei, dass das Studium in deutscher Sprache absolviert wurde.

Hinweis: Möchten Sie zusätzlich Module aus einem nicht deutschsprachigem Studium** angerechnet bekommen, so sind diese gemäß „Für BewerberInnen ohne deutschsprachigen Studiengang“ vorzulegen und entsprechend übersetzen zu lassen.

 
  • Ohne deutschsprachigen Studiengang:

Wenn Sie kein deutschsprachiges Studium** abgeschlossen haben, benötigt Ihre Bewerbung die Bestandteile gemäß „Für BewerberInnen ohne deutschsprachigen Studiengang“.

Hinweis: Sie müssen Ihre Noten und Leistungspunkten NICHT entsprechend unseren Notenstufen und ECTS umrechnen. Bitte geben Sie im Bewerbungsportal einfach Ihre erreichte Abschlussnote und Leistungspunkte ein. Werden diese nicht akzeptiert, können Sie eine fiktive Zahl (z.B. 5,00 für die Note oder 240 für die Leistungspunkte etc.) eingeben.

 

**Für die Bewerbung ist ein Scan Ihres originalen Bachelorzeugnisses inklusive Transcript of Records ausreichend. Sind Ihre Originale nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst, so wird zusätzlich ein Scan der Übersetzung des Bachelorzeugnisses inklusive Transcript of Records von einer/m in Deutschland be-/vereidigten Übersetzer/in verlangt. Die Stempel müssen lesbar und ersichtlich sein.

 

WICHTIG: Sie müssen Ihre Bewerbungsmappe nicht postalisch versenden. Das Original des Bachelorzeugnisses bzw. der Übersetzung müssen Sie erst bei der Einschreibung vorlegen (beglaubigte Kopie oder einfache Kopie unter Vorlage des Originalzeugnisses).

Das Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung für den Masterstudiengang "Betriebswirtschaftslehre" erfolgt ausschließlich digital. Es ist kein postalischer Versand notwendig.

Wichtig: Die Bewerbung muss bis zur Ausschlussfrist (24 Uhr) vollständig abgeschlossen sein, anderenfalls kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden.

Folgend finden Sie eine Kurzanleitung:

Bewerbungsantrag im Bewerbungsportal (vibs) abgeben:

  • Im Bewerbungsportal (vibs) registrieren und "Bewerbung starten"
  • "Bewerbungsantrag hinzufügen", ausfüllen und die Bewerbungsunterlagen als Bewerbungsmappe (ein einziges PDF-Dokument) mit nachfolgender Bezeichnung uploaden [PDF; Max. Dateigröße: 9 MB]: Bewerbernummer_Bewerbungsmappe (z.B. 12345678_Bewerbungsmappe)
  • "Antrag abgeben" im Bewerbungsportal* (Status "eingegangen" kontrollieren)

Zur Bewerbung/Bewerbungsportal

 

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*Wichtige Hinweise:

  • Ihre Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn Sie die Bewerbung erfolgreich abgeschickt haben. Bitte kontrollieren Sie den Status Ihrer Bewerbung. Diese muss nach erfolgreichem Absenden den Status "eingegangen" aufweisen.
  • Sie können nur eine Bewerbungsmappe im System hochladen. Im Anschluss sind keine Änderungen mehr möglich (unabhängig, ob Sie die Bewerbung eingereicht haben oder noch nicht). Auch die Funktion „Bewerbung zurückziehen“ ermöglicht es Ihnen nicht, eine neue Bewerbungsmappe oder sonstige Änderungen an Ihrer Bewerbung vorzunehmen  (siehe Hinweistext im Bewerbungssystem).
  • Alle Änderungen (neue Bewerbungsmappe und/oder Angaben ändern) ist ausschließlich innerhalb der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) über nachfolgende E-Mail-Adresse möglich:

 

bwl-master@wiwi.uni-augsburg.de

 

 

FAQs (frequently asked questions):

Ihr Studium gilt als abgeschlossen, wenn Sie bereits ein Abschlusszeugnis Ihres Studiums in die Bewerbungsmappe legen können.

 

Bitte tragen Sie bei „bisher erzielte Leistungspunkte“ alle Ihre bisher erzielten Leistungspunkte ein, die in Ihre Durchschnittsnote eingehen.

Nein, das Einreichen der Bewerbungsunterlagen findet ausschließlich digital statt.

 

Entsprechend ist nach der Abgabe des Bewerbungsantrags im Portal keine weiteren Schritte innerhalb des Bewerbungszeitraumes notwendig.

Nach Ende des Bewerbungszeitraumes erhalten Sie ggf. via E-Mail eine Einladung zum Auswahlgespräch, welche Sie bestätigen müssen.

Haben Sie z.B. ein Dokument in Ihrer Bewerbungsmappe vergessen, so reichen Sie dieses bitte per E-Mail an

bwl-master@wiwi.uni-augsburg.de

mit dem Hinweis, dieses für Ihre Bewerbung zu berücksichtigen, nach.

 

WICHTIG: Dies ist nur innerhalb der Bewerbungsphase möglich. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist sind keine Nachreichungen oder Anpassungen mehr möglich!!

Sie können nur ein einziges PDF-Dokument hochladen. Wie Sie aus mehreren Dokumenten ein einziges PDF-Dokument erstellen können, finden Sie auf zahlreichen Internetseiten. Bitte kümmern Sie sich selbstständig und rechtzeitig um eine adäquate Möglichkeit.

Informationen zum Status (in vibs)

Bitte kontrollieren Sie Ihren Status im Portal umgehend nach Absenden Ihrer Bewerbungsmappe. Änderungen des Status ab "In Bearbeitung" erfolgt systembedingt etwas zeitversetzt:

 

Während der Bewerbungsphase

  • "In Vorbereitung": Sie haben angefangen, Ihre Bewerbung anzulegen, jedoch noch nicht abgeschickt. Ihre Bewerbung wird noch nicht im Auswahlverfahren berücksichtigt.
  • „Eingegangen“: Sie haben Ihre Bewerbung im vibs System erfolgreich abgeschickt und Ihre Bewerbung nimmt am Auswahlverfahren teil.
  • „In Bearbeitung“: Das Bewerbungsteam hat Ihre Unterlagen entgegengenommen und befindet sich in Prüfung (über eine finale Zu- oder Absage ist noch nicht entschieden).

Nach Ende der Bewerbungsfrist werden Ihre Dokumente geprüft. Dies kann mehreren Wochen benötigen.

Erst nach vollständiger Prüfung aller Unterlagen ändert sich Ihr Status. Solange verbleibt dieser in "In Bearbeitung".

 

Ab Zeitpunkt des Versands der Bescheide (nicht direkt nach Ende Bewerbungsfrist)

  • „Gültig“: Sie haben erfolgreich das Eignungsverfahren abgeschlossen haben und finden Ihr Zulassungsangebot im System.
  • „(Vorläufig) Ausgeschlossen“: Ihre Bewerbung erfüllt leider nicht die Anforderungen gemäß PO und/oder Eignungsverfahren und Sie erhalten einen Ablehnungsbescheid per Post. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen via E-Mail keine Begründung für Ihren jeweiligen Status gegeben werden kann. Alle benötigten Informationen finden Sie auf Ihrem Bescheid.

Weitere Hinweise

Wiederholbarkeit der Bewerbung:

Sie können das Eignungsverfahren in den folgenden Semestern wiederholen.

 

FAQs (frequently asked questions):

Ja, das ist möglich.

Ja, das ist möglich.

Jein. Für die Einschreibung ist das abgeschlossene Bachelorstudium maßgeblich. Die Abschlussnote dieses Studiums geht als Auswahlkriterium in das Eignungsverfahren ein. Entsprechend sind die notwendigen Unterlagen aus dem Bachelorstudium in die Bewerbungsmappe aufzunehmen. Das Masterstudium kann ergänzend hinzugefügt werden.

Aktuell gibt es keine Begrenzung der Bewerbungsanzahlen/-versuchen für den Studiengang Master BWL.

 

Nein, jede/r BewerberIn, die/der das Eignungsverfahren erfolgreich durchläuft, wird zugelassen.

Nein, jede/r BewerberIn, die/der das Eignungsverfahren erfolgreich durchläuft, wird zugelassen.

Ja, bitte senden Sie hierzu eine formlose E-Mail mit Angabe Ihrer Bewerbernummer an bwl-master@wiwi.uni-augsburg.de.

 

Zusätzliche Hinweise für Studierende der Universität Augsburg:

Ausschließlich folgende Module der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg werden als wirtschaftswissenschaftliche Methode angerechnet:

 

  • Mathematik (1, 2), Statistik (1, 2), Data Mining, Operations Research und Ökonometrie.

 

Entsprechend werden weitere Module bspw. aus der Modulgruppe C oder E hier nicht angerechnet (u.a. Kostenrechnung, Methoden der emp. Sozialforschung, Spieltheorie,...).

* Bitte beachten Sie, dass sicher nicht ausschließlich bedeutet. Es gibt weitere Möglichkeiten, wie Sie den Nachweis erbringen können.

 

  • Studierende der Studiengänge BWL, VWL und GBM erfüllen die geforderten Kriterien, wenn die Modulgruppe „Volkswirtschaftslehre“ (4 Prüfungen) vollständig erbracht ist, sicher*.
  • Studierende des Studiengangs ReWi erfüllen die geforderten Kriterien, wenn die Modulgruppe E: „Grundlagen Volkswirtschaftslehre“ (3 Prüfungen) vollständig und mind. ein zusätzliches VWL-Modul im Wahlbereich erbracht ist, sicher*.

Zu VWL-Modulen zählen u.a. folgende Veranstaltungen:

Einführung in die Volkswirtschaftslehre, Mikroökonomik (1, 2), Makroökonomik (1, 2), Wirtschaftspolitik, Finanzwissenschaft, Sozialpolitik, Umwelt- und Ressourcenökonomie, Gesundheitsökonomik, Verhaltensökonomik, International Monetary Economics, `Märkte, Netze, Strategien`, Umweltpolitik, Anreiz- und Kontrakttheoire, International Trade und Entwicklungsökonomik.

* Bitte beachten Sie, dass sicher nicht ausschließlich bedeutet. Es gibt weitere Möglichkeiten, wie Sie den Nachweis erbringen können.

 

  • Studierende des Bachelorstudiengangs VWL müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung in den Modulgruppen "Betriebswirtschaftslehre", "Grundlagen" und "General Management & Economics" in Summe mind. 50 Leistungspunkte (LPs) mit Modulen der Betriebswirtschaftslehre erbracht haben. Bitte beachten Sie, dass hierzu weder unbenotete Praktika noch Sprachen zählen.
  • Studierende des Bachelorstudiengangs GBM, welche zum Zeitpunkt der Bewerbung die Modulgruppen "Betriebswirtschaftslehre" und "Methoden" vollständig sowie zusätzlich in der Modulgruppe "Global Business and Economics" bzw. einer anderen Modulgruppe mind. 15 Leistungspunkte (LPs) mit Modulen der Betriebswirtschaftslehre erbracht haben, erfüllen die Kriterien sicher*.

 

Wenn Sie Ihr Studium an der Universität Augsburg noch nicht abgeschlossen haben, beantragen Sie bitte die Bescheinigung über Ihren bisherigen Studiennachweis (Durchschnittsnote und eingehende Leistungspunkte) frühzeitig per E-Mail an ssc@zv.uni-augsburg.de beim Studierendeninformationsbüro. Sie werden über Ihre studentische E-Mail-Adresse (abrufbar mit Ihrer RZ-Kennung über https://webmail.uni-augsburg.de/) benachrichtigt, sobald die Bescheinigung abgeholt werden kann.  

 

Auf dieser offiziellen Bescheinigung sind folgende Aspekte ersichtlich und müssen der Bewerbungsmappe beigelegt werden:

  • die erzielte Durchschnittsnote, 
  • die Anzahl der Leistungspunkte, die in die Berechnung der Durchschnittsnote eingehen, sowie
  • ggf. die Anzahl der für den Abschluss des entsprechenden Studiums notwendigen Leistungspunkte.

Häufig hängt dieser Bescheinigung bereits ein Transcript of Records an (siehe nachfolgende FAQs).

  • Falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt:

Wenn Sie Ihr Studium an der Universität Augsburg noch nicht abgeschlossen haben, so dient eine verifizierbare Lehrveranstaltungsbestätigung aus STUDIS als Transcript of Records. Häufig erhalten Sie diese auch als Anlage zu Ihrer Durchschnittsnotenbescheinigung. Falls dem nicht so ist, laden Sie sich bitte den benötigten Auszug selbstständig aus Ihrem STUDIS-Portal herunter.

 

  • Falls das Bachelorzeugnis bereits vorliegt:

Wenn Sie Ihr Studium an der Universität Augsburg bereits abgeschlossen haben, so fügen Sie der Bewerbung bitte die „Aufstellung der in die Zeugnisberechnung eingegangenen Module“* aus Ihrem Abschlusszeugnis als Transcript of Records bei. Haben Sie weitere Leistungen erbracht, die nicht aus dieser Aufstellung hervor gehen, so legen Sie bitte eine verifizierbare Lehrveranstaltungsbestätigung aus STUDIS bei.

 

*ggf. andere Bezeichnungen möglich, wenn Ihr Zeugnis bereits älter ist (siehe Ihre Anlage zum Bachelorzeugnis).

 

  • Wichtig: Ein Transcript of Records enthält alle drei nachfolgenden Bestandteile:
    1. Auflistung aller Studienleistungen (auch aus studienbezogenen Praktikas oder Orientierungsprüfungen),
    2. die jeweils erzielten Prüfungsergebnisse (Noten) und
    3. die dazugehörigen Leistungspunkte (LPs).
  • Sie haben bereits mind. den Business English 1 Kurs oder Common Law Principles an der Universität Augsburg belegt?

Legen Sie die Result Card des Oxford Online Placement Test (OOPT) als Bestätigung der Bewerbung bei.

 

  • Sie haben noch keinen Business English Kurs oder Common Law Principles an der Universität Augsburg belegt?

Das Lern- und Servicezentrum bietet für Studierende der Universtität Augsburg in der Reading Week einen Oxford Online Placement Test (OOPT) an. Informationen zur Anmeldung sowie weiteren Informationen (z.B. Anmeldeformular, Termine) zum OOPT finden Sie auf folgender Homepage: Lern- und Servicezentrum (OOPT). Bitte legen Sie Ihrer Bewerbungsmappe dann entsprechend die Result Card des Oxford Online Placement Test (OOPT) bei.

 

  • Welche anderen Möglichkeiten gibt es?

Eine Übersicht über alle weitere akzeptierte Sprachnachweise finden Sie unter „Akzeptierte Sprachnachweise für Englisch Niveau B2 und Deutsch Niveau C1“.

FAQs (frequently asked questions):

Die Freischaltung erfolgt etwa 2-3 Wochen vor Ende des jeweiligen Bewerbungszeitraums. Sobald der genaue Termin bekannt ist (spätestens im Mai bzw. November), wird er hier veröffentlicht.

Die Bewerbung erfolgt über das Studiengangportal. Einen Link zu diesem Portal finden Sie hierzu oben auf der Webseite unter Details „Links & Dokumente“.

Kontakt

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  • Bewerbungsstart: Das Bewerbungsportal wird ca. 2-3 Wochen vor Bewerbungsende geöffnet und spätestens im Mai bzw. November hier veröffentlicht.
  • Auswahlgespräch: Die Auswahlgespräche finden stets donnerstags und freitags und ca. 2-3 Wochen nach Ende der Ausschlussfrist statt. Eine Einladung wird ca. eine Woche vorher an die von Ihnen im Bewerbungsportal angegebene E-Mail-Adresse versendet. Werfen Sie daher regelmäßig einen Blick in Ihr Postfach.
  • Versand der Bescheide: Zulassungsbescheide werden Ihnen über das Bewerbungsportal und Ablehnungsbescheide postalisch zugestellt. Der Versand erfolgt frühestens nach Ende der Ausschlussfrist/Auswahlgespräche.
  • Gültigkeit der Zusage: Eine Zusage für einen Studienplatz gilt nur für einen Studienbeginn im darauffolgenden Semester. Sollten Sie erst ein späteres Semester den Studienplatz antreten wollen, so ist eine erneute Bewerbung im Portal erforderlich.
  • Einschreibung: Die Einschreibung ist nur mit dem Bachelorzeugnis oder einer Bestätigung des Prüfungsamtes über den bestandenen Bachelorabschluss möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei.

 

 

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Fragen zur Bewerbung

Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren, die nicht bereits auf dieser Homepage oder in den FAQs beantwortet wurden, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse:

 

bwl-master@wiwi.uni-augsburg.de

 

  • Nachreichungen von Bewerbungsunterlagen können innerhalb der Bewerbungsfrist über diese E-Mail-Adresse zugestellt werden.
  • Während des laufenden Verfahrens kann keine Auskunft zum Status Ihrer Bewerbung gegeben werden. Alle Informationen können Sie Ihrem offiziellen Bescheid entnehmen.
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Fragen zum Studium

Alle Informationen zum Masterstudium BWL finden Sie hier. Sollten sich darüber hinaus Fragen zum Studienverlauf oder -inhalt   ergeben, wenden Sie sich bitte an unsere Studienberatung:


studienberatung@wiwi.uni-augsburg.de

 

  • Eine Übersicht über den Aufbau des Masterstudiums Betriebswirtschaftslehre finden Sie hier.
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Fragen zur Einschreibung

Einige Informationen zur Einschreibung (Immatrikulation) finden Sie bereits auf Ihrem Zulassungsbescheid im Bewerbungsportal. Bei weiteren Fragen, z.B. zu den Fristen, wenden Sie sich bitte direkt an die Studierendenkanzlei.

 

studierendenkanzlei@zv.uni-augsburg.de

 

  • Eine Checkliste für die Einschreibung sowie weitere Informationen finden Sie hier.
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Hilfe im Bewerbungsportal (IT)

Bei technischen Problemen zur Online-Bewerbung im Bewerbungsportal, wie bspw. Probleme beim Log-In, Upload oder weiteren Fehlermeldungen, wenden Sie sich bitte an:

 

bewerbung-studium@zv.uni-augsburg.de

 

  • Hilfe beim Log-In 
  • Hilfe beim Upload der Bewerbungsmappe
  • Hilfe beim Abrufen des Zulassungsbescheids

 

FAQs (frequently asked questions):

Aktuell ist dies leider nicht möglich.

 

Sie haben jedoch vor jeder Bewerbungsphase die Möglichkeit, Ihre Fragen an unserem Masterinformationstag (siehe Termine) zu stellen. Zudem finden Sie alle relevanten Informationen zum Bewerbungsverfahren detailliert auf dieser Homepage.

Alle Informationen zum Masterstudium BWL finden Sie hier. Sollten sich darüber hinaus Fragen ergeben, wenden Sie sich bitte an unsere Studienberatung.

Der Status ändert sich derzeit nur bei Versand eines Zulassungsbescheides, der Ihnen über das Portal zugestellt wird.

Die Zulassungsbescheide stehen Ihnen ca. vier bis sechs Wochen nach Bewerbungsende im Bewerbungsportal zur Verfügung. Bitte werfen Sie daher regelmäßig einen Blick in das Portal. Ablehnungsbescheide hingegen werden postalisch verschickt.

Einige Informationen zur Einschreibung finden Sie bereits auf Ihrem Zulassungsbescheid (PDF) in Ihrem Bewerbungsportal. Sollten Sie darüber hinaus Fragen, z.B. zu den geltenden Fristen, haben, wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei, da diese für den Prozess zuständig sind.

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