Vorbereitungsdienst (Referendariat)
Der erfolgreiche Abschluss der Ersten Lehramtsprüfung ist die Voraussetzung dafür, dass Sie in den zweijährigen Vorbereitungsdienst (Referendariat) eintreten können. Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab, mit der Sie die Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen erwerben.
- Der Vorbereitungsdienst für Lehramt an Grundschulen, Mittelschulen und Realschulen kann nur zum Schuljahresbeginn im September angetreten werden.
- Der Vorbereitungsdienst für Lehramt an Gymnasien kann sowohl zum Schuljahresbeginn (September) als auch zum Schulhalbjahr (Februar) angetreten werden.
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) informiert auf seinen Webseiten zur Lehrkräfteausbildung bei der jeweiligen Schulart unter dem Punkt „Referendariat“ ausführlich über den Vorbereitungsdienst, die Anmeldung, den Ablauf und die Zuweisung zu Studienseminaren sowie über die rechtlichen Grundlagen und Regelungen der Zweiten Staatsprüfung.
In regelmäßigen Abständen bietet die Lehramtsberatung des ZLbiB in Kooperation mit der Hochschulgruppe des BLLV einen Lehramtsabend an, der dem Thema „Vorbereitungsdienst (Referendariat)“ gewidmet ist.