Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit)
Vor der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung (Staatsexamen) in der Fächerverbindung muss eine Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit) angefertigt werden. Die Arbeit muss erkennen lassen, dass Sie zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten befähigt sind.
Für die Schriftliche Hausarbeit werden 10 Leistungspunkte vergeben. Die Schriftliche Hausarbeit ist eine Leistung im Studium (10 LP) und gleichzeitig ein Teil Ihrer
Ersten Staatsprüfung. Innerhalb der Ersten Staatsprüfung hat die Schriftliche Hausarbeit eine Gewichtung von ca. 11% in den Studiengängen Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen bzw. von ca. 12,5% im Studiengang Lehramt an Gymnasien.
Das Thema vereinbaren Sie spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Ersten Staatsprüfung mit einem/einer prüfungsberechtigten Dozent*in.
Bei den Lehrämtern an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien kann die Schriftliche Hausarbeit in einem Fach der gewählten Fächerverbindung, in den Erziehungswissenschaften oder interdisziplinär geschrieben werden.
Die Schriftliche Hausarbeit kann also wie folgt angefertigt werden:
- in den Lehrämtern an Grundschulen und Mittelschulen
- im Unterrichtsfach (Fachwissenschaft oder Fachdidaktik),
- in einem Didaktikfach,
- in der Grundschulpädagogik und -didaktik (beim Studium Lehramt an Grundschulen) bzw. in den Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule (beim Studium Lehramt an Mittelschulen),
- in den Erziehungswissenschaften
- oder interdisziplinär zwischen zwei der genannten Fachbereiche.
- in den Lehrämtern an Realschulen und Gymnasien
- in einem Fach der gewählten Fächerverbindung (Fachwissenschaft oder Fachdidaktik),
- in den Erziehungswissenschaften
- oder interdisziplinär zwischen zwei der genannten Fachbereiche.
Ablauf: Planung, Durchführung und Abgabe der Schriftlichen Hausarbeit
Schritt 1:
Überlegen Sie, in welchem Fach oder welchen Fächern (interdisziplinär) Sie die Arbeit schreiben möchten. Überlegen Sie sich ein (mögliches) Thema für Ihre Schriftliche Hausarbeit.
Schritt 2:
Spätestens 1 Jahr vor Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung: Nehmen Sie Kontakt zu prüfungsberechtigten Personen dieses Fachs bzw. dieser Fächer auf oder kontaktieren Sie die Fachstudienberatungen der Lehramtsstudiengänge, falls Sie nicht wissen, wer prüfungsberechtigt ist.
Schritt 3:
Sprechen Sie Thema und Fragestellung der Schriftlichen Hausarbeit mit der prüfungsberechtigten Person bzw. den prüfungsberechtigten Personen ab. Ggf. müssen Sie dazu eine grobe Skizze, ein Abstract oder ein Inhaltsverzeichnis als Entwurf vorlegen.
Schritt 4:
Fertigen Sie die Hausarbeit an. Am Schluss der Hausarbeit müssen Sie versichern, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen benützt haben. Die Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, müssen Sie unter Angabe der Quelle kenntlich machen. Die Versicherung selbstständiger Anfertigung ist auch für Zeichnungen, Kartenskizzen und bildliche Darstellungen abzugeben.
Schritt 5:
Geben Sie die Hausarbeit (mit dem Aufkleber), das Formular für die Empfangsbestätigung sowie auch das Formular für das Gutachten fristgerecht bei der prüfungsberechtigten Person bzw. den prüfungsberechtigten Personen ab (Absprache treffen, wer sie entgegennimmt!). Den Abgabetermin, die Formulare für den Aufkleber, die Empfangsbestätigung und das Gutachten finden Sie unter „Staatsexamen: Anträge und weitere Informationen“ auf den Webseiten der Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen, d.h. dem Prüfungsamt für Lehramt (Staatsexamen).
Falls Sie die Hausarbeit nicht fristgerecht abgeben können, holen Sie unbedingt die Zustimmung der prüfungsberechtigten Person für eine Verlängerung ein. Die Verlängerung beträgt maximal 2 Monate. Das Formular für die Zustimmung zur Gewährung eines Nachtermins für die Abgabe der schriftlichen Hausarbeit finden Sie auf den Webseiten der Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen, d.h. dem Prüfungsamt für Lehramt (Staatsexamen).
Schritt 6:
Reichen Sie die Empfangsbestätigung oder die Zustimmung zur Gewährung eines Nachtermins fristgerecht bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung bei der Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen, d.h. dem Prüfungsamt für Lehramt (Staatsexamen), ein.
Schritt 7:
Die prüfungsberechtigte Person korrigiert die Schriftliche Hausarbeit. Sie erstellt ein Gutachten und leitet es mit der korrigierten Hausarbeit an die Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen bis Dezember für den Frühjahrstermin bzw. bis Juni für den Herbsttermin der Ersten Staatsprüfung weiter.
Durchführung von Erhebungen im Rahmen von Zulassungsarbeiten
Die Durchführung einer Erhebung an einer öffentlichen Schule in Bayern bedarf grundsätzlich einer Genehmigung. Die Genehmigung erfolgt nach § 24 der " Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern" (BaySchO).
Zuständig sind:
- für Erhebungen an Grund- und Mittelschulen: Für die Genehmigung von Erhebungen an Grundschulen und Mittelschulen in nur einem Schulamtsbezirk sind die jeweiligen Staatlichen Schulämter zuständig, bei Schulen in mehreren Schulamtsbezirken eines Regierungsbezirks die jeweilige Regierung. Wird eine Erhebung an Schulen dieser Schularten in mindestens zwei Regierungsbezirken durchgeführt, so ist für die Genehmigung das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zuständig.
- für Erhebungen an Realschulen und Gymnasien: Für die Genehmigung einer Erhebung an Realschulen und Gymnasien, auch wenn sie nur an einer einzigen Schule durchgeführt werden soll, ist stets das Staatsministerium zuständig.
- nur Anträge bearbeitet werden können, die über die aktuellen Antragsformulare gestellt werden,
- vor Durchführung einer Erhebung an einer Schule die erfolgte Genehmigung der jeweiligen Schulleitung anzuzeigen ist,
- für alle Anfragen im Zusammenhang mit der Durchführung der Erhebung ausschließlich Ihre universitäre E-Mail-Adresse zur verwenden ist.
Anerkennung einer anderen Abschlussarbeit als Zulassungsarbeit
Als Ersatz für die schriftliche Hausarbeit können nach § 29 LPO I auf Antrag anerkannt werden:
- eine als ausreichend zur Verleihung der Doktorwürde angenommene wissenschaftliche Arbeit,
- eine als ausreichend befundene, im Rahmen eines universitären Studiengangs gefertigte Diplom-, Magister- oder Masterarbeit oder
- eine als ausreichend befundene, im Rahmen eines universitären Studiengangs gefertigte Bachelorarbeit, wenn die zu Grunde liegende Bachelor-Prüfungsordnung einen Umfang von mindestens 10 Leistungspunkten vorsieht.
Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an die Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen, d.h. dem Prüfungsamt für Lehramt (Staatsexamen). Das Formular für den Antrag auf Anerkennung als Zulassungsarbeit finden Sie dort ebenfalls.