BayBIDS-Stipendium für Absolvent:innen deutscher Auslandsschulen

Das BayBIDS-Stipendium wird an qualifizierte Absolventinnen und Absolventen Deutscher Auslands- und Partnerschulen (ausländischer PASCH-Schulen) vergeben, welche die Zulassungsvoraussetzungen für ein Hochschulstudium in Deutschland erfüllen und kurz vor ihrem Studienbeginn eines grundständigen Studiengangs an einer bayerischen Hochschule stehen. Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden ausgezeichnete schulische Leistungen und sehr gute Deutschkenntnisse bzw. große Motivation zum Erlernen der deutschen Sprache vorausgesetzt, außerschulisches Engagement ist von Vorteil.

Ziel ist es, Ihnen den Einstieg in Ihr Studium in Bayern zu erleichtern und Sie in Bezug auf den damit verbundenen organisatorischen und finanziellen Aufwand zu unterstützen. Alle bayerischen Hochschulen mit weiterführenden Informationen spezifisch für PASCH-Absolventinnen & -Absolventen aus dem Ausland sind unter https://open.vhb.org/baybids zu finden.

 

Stipendienleistungen

  • Laufzeit: 51 bzw. 12 Monate
  • Monatliche Stipendiensumme: 400 € (DAAD) bzw. 425 € (StMWK)
    Das Stipendium beträgt also insgesamt 2.000 € bzw. 5.100 €
  • Auszahlungsbeginn des Stipendiums: Ende Oktober/Anfang November 2024
  • Eine Verlängerung des Stipendiums ist nicht möglich
  • Folgende Hochschulen bieten eine finanzielle Aufstockung der Stipendien an:
    o Technische Hochschule Deggendorf (TH Deggendorf), 300 €/Monat, maximal 12 Monate
    o Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS), 100 €/Monat, maximal 12 Monate
 
Pflichten als Stipendiatin/Stipentiat
 
  • Sie stehen als Ansprechperson für Absolventinnen und Absolventen Ihrer ehemaligen Schule zur Verfügung. Dies schließt nach Möglichkeit einen Besuch an Ihrer ehemaligen Schule für eine Informationsveranstaltung zum Studium in Bayern ein. Sie können dafür einen Reisekostenzuschuss von bis zu 500,00 € erhalten
  • Einmalige Teilnahme am jährlichen Alumni- und Netzwerktreffen der BayBIDS
  • Verfassen eines Erfahrungsberichts nach Ablauf des Wintersemesters 2024/25

Bewerbungsfrist

Bitte bewerben Sie sich online im Zeitraum vom 2. Mai bis spätestens 30. Juni 2024 (bis 24.00 Uhr deutscher Zeit) über das Portal:

Der Link wird am 2. Mai 2024 freigeschaltet. Davor ist kein Zugriff möglich!

Nicht rechtzeitig eingegangene oder unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bitte laden Sie die gescannten Unterlagen als PDF hoch.

Um Ihnen hohe Kosten für den Kurierversand zu ersparen, akzeptiert die BayBIDS alle unten aufgelisteten Bewerbungsunterlagen zunächst gescannt und online hochgeladen. Sofern Sie eine Zusage erhalten, müssen Sie die Unterlagen jedoch auch in Papierform vorlegen (mehr Informationen dazu unter „Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung“).  
 

Bewerbungsunterlagen

Für alle Bewerberinnen und Bewerber sind folgende Unterlagen erforderlich:
  1. Tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch, mit Foto
  2. Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
  3. Motivationsschreiben auf Deutsch, maximal 1 Seite: in diesem Schreiben stellen Sie sich vor und erklären, warum Sie gerne an der entsprechenden Hochschule studieren wollen und weshalb die BayBIDS Sie mit dem Stipendium fördern sollte. Bitte nennen Sie hier auch die Hochschule(n) in Bayern, für die Sie sich beworben haben bzw. bewerben werden sowie den jeweiligen Studiengang
  4. Persönlichkeitsgutachten einer Lehrkraft der Schule im Ausland bzw. ggf. des Studienkollegs in Deutschland, ca. 1 Seite, mit Unterschrift der Lehrkraft sowie Stempel der Schule bzw. des Studienkollegs; Scan des Originals sowie ggf. der amtlich bzw. durch die Schule beglaubigten Übersetzung (maximal 3 Monate vor Schulabschluss ausgestellt2). Die Lehrkraft darf, aber muss Sie nicht in dem Fach unterrichtet haben, das Sie studieren wollen; die Lehrkraft sollte Sie möglichst gut kennen.
    Folgende Fragen sollten behandelt werden:
    • Aus welchen Unterrichtsfächern kennen Sie den Bewerber/die Bewerberin?
    • Wie lange haben Sie ihn/sie unterrichtet?
    • Was sind Ihrer Ansicht nach die Stärken der Schülerin/des Schülers hinsichtlich der schulischen Leistung sowie der sozialen Kompetenz und Reife?
    • Warum eignet sich der Kandidat/die Kandidatin besonders für das BayBIDS-Stipendium?
    • Halten Sie die Bewerberin/den Bewerber geeignet für ein Hochschulstudium im Ausland?
    Bitte beachten Sie: Schicken Sie dem BayBIDS bitte nur ein Gutachten, weitere Gutachten kann die BayBIDS aus Gründen der Fairness nicht berücksichtigen!3
  5. Urkunde des Schulabschlusszeugnisses (inkl. Auflistung der Einzelprüfungsleistungen): Scan des Zeugnisses sowie ggf. der amtlich beglaubigten Übersetzung


    Falls keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) vorliegt, der ausländische Abschluss aber gleichwertig mit dieser ist:
  6. Nachweis der Deutschkenntnisse. Scans folgender Zertifikate werden akzeptiert:
    • Deutsches Sprachdiplom Stufe IIhrer Bewerbung“).
    • TestDaF Stufe 4; hierbei müssen alle 4 Einzelfächer in einem Prüfungstermin bestanden sein
    • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) Stufe 2 oder 3
    • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom; Goethe-Zertifikat C1 nur dann, wenn die Hochschule, an der Sie studieren möchten, dies akzeptiert – bitte informieren Sie sich selbst darüber bei der Hochschule!
    • Weitere Informationen finden Sie hier: www.sprachnachweis.de/ 


    Falls Ihr ausländischer Abschluss nicht gleichwertig mit der deutschen Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) ist:
  7. Nachweis der Deutschkenntnisse (siehe Punkt 6)
  8. Nachweis weiterer fachlicher Qualifikation
    a. Falls Sie in Deutschland die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg abgelegt haben: Scan des Zeugnisses der bestandenen Feststellungsprüfung sowie der Notenliste
    b. Falls Sie bereits im Ausland studiert haben: Notenlisten aller bisherigen Studiensemester bzw. Abschlusszeugnis inklusive Notenliste: Scans der Originale sowie ggf. der amtlich beglaubigten Übersetzungen
    c. Falls Sie eine Hochschulaufnahmeprüfung im Ausland abgelegt haben: Scan des Zeugnisses sowie ggf. der amtlich beglaubigten Übersetzung
Bewerberinnen und Bewerber mit Zeugnissen aus der Volksrepublik China und Vietnam benötigen
  1. Abschlusszeugnis einer Fremdsprachenmittelschule mit DSD-II (12-jährig)
  2. Nachweis des Deutschen Sprachdiploms – Stufe II – der KMK
  3. Zusatzbestätigung des DSD-Koordinators als Identitätsnachweis
  4. Nachweis des nationalen Examens zur Hochschulaufnahme (gaokao)
 

Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung

Sie werden von der BayBIDS über den Ausgang Ihrer Bewerbung per E-Mail bis Ende Juli 2024 benachrichtigt. Überprüfen Sie daher bitte regelmäßig Ihren Posteingang sowie den Spamordner.

Im Fall einer Zusage müssen Sie bis spätestens 31. Oktober 2024 beglaubigte Kopien Ihres Schulabschlusszeugnisses und ggf. der Übersetzung ins Deutsche oder Englische sowie ggf. weiterer Dokumente nachreichen (z.B. Sprachzertifikat, Feststellungsprüfungszeugnis) und per Post an die BayBIDS schicken.

Stipendienzusagen werden grundsätzlich vorbehaltlich der Zulassung und Immatrikulation an einer der 30 staatlichen oder sich in kirchlicher Trägerschaft befindlichen bayerischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Universitäten vergeben. Dementsprechend müssen Sie der BayBIDS im Fall einer Zusage bis spätestens 15. Oktober 2024 einen Scan des Zulassungsbescheids (sofern vorhanden) sowie der Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester 2024/25 der bayerischen Hochschule, an der Sie Ihr Studium aufnehmen werden, schicken (per E-Mail oder per Post).
 

Hinweise zu Beglaubigungen und Übersetzungen
 
  • Die BayBIDS akzeptieren Dokumente in deutscher, englischer, spanischer, armenischer und russischer Sprache ohne Übersetzung. Für alle anderen Sprachen benötigt die BayBIDS eine Übersetzung ins Deutsche oder Englische.
  • Für Übersetzungen von Zeugnissen ins Deutsche oder Englische benötigt die BayBIDS auch bei der Bewerbung per E-Mail amtliche Beglaubigungen (bei Gutachten durch Lehrkräfte reicht die Beglaubigung durch die Schule!)
  • Im Falle einer Zusage für das Stipendium und der damit verbundenen Zusendung von Dokumenten in Papierform (Kopien der Zeugnisurkunden, der Notenlisten, des Sprachzertifikats usw. sowie der Übersetzungen ins Deutsche oder Englische) ist es ausreichend, wenn Kopien sowie Übersetzungen durch die ehemalige Schule beglaubigt wurden. Es müssen keine amtlichen Beglaubigungen vorgelegt werden.
    Bitte beachten Sie: Für Ihre Bewerbung an den Hochschulen benötigen Sie jedoch in jedem Fall amtliche Beglaubigungen!
 
Wichtige Hinweise
 
  • Sie erhalten ausschließlich ein Stipendium, wenn Sie sich an der unter „Hochschulwunsch 1“ genannten Hochschule immatrikulieren. Falls Sie dort nicht zugelassen werden, erhalten Sie das Stipendium auch bei einer Immatrikulation bei „Hochschulwunsch 2“ usw. Voraussetzung:
    Sie legen BayBIDS den Ablehnungsbescheid der jeweiligen Hochschule vor.
  • Die Bewerbung bei BayBIDS um das Stipendium ersetzt nicht die Bewerbung für einen Studienplatz an einer bayerischen Hochschule! Diese muss selbstständig und getrennt von der Stipendienbewerbung durch den Bewerber/die Bewerberin erfolgen. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.study-in-bavaria.de/de/wie/das-studium-planen/bewerbung-fuer-ein-studium/
  • Informationen zur Bewertung ausländischer Schulabschlüsse im Hinblick auf den Hochschulzugang in Deutschland finden Sie unter: http://anabin.kmk.org/no_cache/filter/schulabschluesse-mit-hochschulzugang.html#land_gewaehlt
  • Falls Sie Ihr Schulabschlusszeugnis nicht vor dem 30. Juni 2024 erhalten werden, kontaktieren Sie die BayBIDS bitte umgehend. In Ausnahmefällen können auch nachgereichte Zeugnisse akzeptiert werden. Wichtig hierbei ist, dass alle anderen Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bis zum 30. Juni bei der BayBIDS vorliegen müssen!
  • Bitte schicken Sie der BayBIDS ausschließlich die oben geforderten Bewerbungsunterlagen! Weitere Nachweise für schulisches oder außerschulisches Engagement, Wettbewerbe, Sportauszeichnungen usw. benötigt die BayBIDS nicht. Sie können gerne in Ihrem Lebenslauf weitere Informationen zu sozialem Engagement, außerschulischen Leistungen usw. auflisten.
  • Bitte achten Sie auf die Zulassungsbedingungen der jeweiligen Hochschulen und in den jeweiligen Modulhandbüchern. Sollten diese auch das Sprachzertifikat Goethe-Zertifikat C1 akzeptieren, können Sie sich auch mit diesem bei der BayBIDS bewerben, allerdings nur für ein Studium an den entsprechenden Hochschulen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die BayBIDS Bewerberinnen und Bewerbern mit höherwertigen Sprachzertifikaten bevorzugt auswählen.
  • Es können auch Stipendien für englischsprachige Bachelorstudiengänge vergeben werden. Bitte reichen Sie hierzu das Modulhandbuch, in dem sich die Vorgaben für die Sprachnachweise befinden, zusammen mit den entsprechenden Sprachnachweisen ein (z. B. Deutsch B1 und Englisch C1). Bitte beachten Sie, dass die BayBIDS Bewerberinnen und Bewerbern mit höher wertigen Sprachzertifikaten bevorzugt auswählt.
 
Nicht gefördert werden können
 
  • Deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger, eine Bewerbung bei doppelter Staatsbürgerschaft ist jedoch möglich (bitte kontaktieren Sie die BayBIDS, falls Sie eine doppelte Staatsbürgerschaft haben, vor der Bewerbung!)
  • Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Schulabschluss nicht an einer Deutschen Auslands- oder Partnerschule erworben haben ( http://weltkarte.pasch-net.de/)
  • Bereits an einer deutschen bzw. bayerischen Hochschule immatrikulierte Studierende
  • Empfängerinnen und Empfänger eines DAAD-Vollstipendiums sowie anderer leistungsbezogener Stipendien (abhängig von der Hochschule kann eine Doppelförderung gleichzeitig mit dem Deutschlandstipendium möglich sein. Bitte informieren Sie die BayBIDS darüber, diese prüft das!)
  • Austauschstudierende
  • Studienbewerberinnen und -bewerber für ein Masterstudium
  • Studienbewerberinnen und -bewerber für private Hochschulen
  • Studienbewerberinnen und -bewerber, die sich zunächst für das Studienkolleg bewerben müssen (eine Stipendienbewerbung nach erfolgreichem Abschluss des Studienkollegs ist hingegen möglich!)
 
Informationen zu BayBIDS

Die Bayerische Betreuungsinitiative Deutsche Auslands- und Partnerschulen besteht seit 2008 und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) und vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) aus Mitteln des Auswärtigen Amts (AA) gefördert.

Die BayBIDS dient der Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Deutschen Auslands- und Partnerschulen und den bayerischen Hochschulen. Ziel ist es, begabte Absolventinnen und Absolventen dieser Schulen, die ein hohes Leistungsniveau und exzellente Sprachkenntnisse mitbringen, für ein Studium in Bayern zu interessieren. Dementsprechend bietet die BayBIDS neben Stipendien auch die Organisation von Schülerbesuchen an bayerischen Hochschulen an und ist Ansprechpartnerin für Fragen rund um das Studium in Bayern.
Informationen zu den bayerischen Hochschulen speziell für PASCH-Absolventinnen und -Absolventen finden Sie unter https://open.vhb.org/baybids
Weitere Informationen zur Arbeit der BayBIDS, den bayerischen Hochschulen sowie zu Studium und Leben in Bayern finden Sie auf unseren Internetseiten unter www.baybids.de.
 

 
1 Die DAAD-Förderung läuft Ende 2024 aus. BayBIDS wird sich um erneute Förderung im BIDS-Projekt bewerben und, falls die Bewerbung erfolgreich ist, die DAAD-Stipendien auf insgesamt 12 Monate verlängern.
2 Sie erhalten Ihr Zeugnis am 15. Juni? Dann sollte das Gutachten frühestens um 15. März ausgestellt worden sein.
3 Wenn Sie mehr als ein Gutachten schicken, werden Sie automatisch aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.

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