Praktikum
Anmelderegularien für das Studienbegleitende Praktikum
Die Anmeldung für das Studienbegleitete Praktikum und das entsprechende Begleitseminar unterscheidet sich je nach Schulart und erfolgt an drei bzw. vier unterschiedlichen Stellen:
- Die Anmeldung für das Studienbegleitete Praktikum erfolgt über das Praktikumsamt bzw. direkt unter: https://www.realschulebayern.de/seminarstudium/studium/praktika/ (betrifft LA Realschule) bzw. http://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/ministerialbeauftragte-gymnasium/schwaben/praktikumsamt.html (betrifft LA Gymnasium).
Studierende der Lehrämter Grund- und Mittelschule melden sich nicht beim Praktikumsamt an. Für Sie gelten nur die Punkte 2-4.
- Zusätzlich tragen Sie sich im Sekretariat bei Herrn Marcus Beck (Raum 3084a) in die betreffende Liste ein (und zwar bereits zu Beginn des Semesters VOR dem Semester, in dem Sie ihr Praktikum ableisten). Ein Aushang hierzu ist am Schwarzen Brett zu finden.
- Im Sommer bzw. Winter melden Sie sich zusätzlich selbstständig über Digicampus für das entsprechende Begleitseminar an.
- Anmeldung in Studis, damit die LPs verbucht werden können.
Der Nachweis des Praktikums erfolgt durch die Praktikumskarte/Schul-bescheinigung. Diese legen Sie bei der Abgabe Ihrer Didaktischen Analyse (Hausarbeit) bei, damit Ihnen die LP verbucht werden können.
Empfehlungen für das studienbegleitende, fachdidaktische Praktikum in Evangelischer Religionslehre
- Das studienbegleitende, fachdidaktische Praktikum soll möglichst nicht vor dem 3. Semester und nicht später als zwei Semester vor Erreichen der Regelstudienzeit stattfinden.
- In Evangelischer Religionslehre findet das Studienbegleitende Praktikum immer nur im Wintersemester statt. Die Anmeldung dafür erfolgt bereits im Semesters VOR dem Semester, in dem Sie das Praktikum absolvieren. Zu den Regularien der Anmeldung, die sich für die Schularten unterscheiden, informieren Sie sich bitte rechtzeitig auf unserer Homepage oder an den Aushängen am Schwarzen Brett.
- Dieses Praktikum ist zur Beantragung der vorläufigen Kirchlichen Bevollmächtigung (Vocatio) verpflichtend! Ohne Vocatio sind Sie nicht berechtigt, Religionsunterricht im Referendariat zu erteilen.
- Melden Sie sich ca. 2 Wochen vor Beginn des Praktikums bei Ihrer Praktikumsschule bzw. -lehrkraft, um Ihre Kontaktdaten auszutauschen und den genauen Beginn bzw. organisatorische Details Ihres Praktikums zu erfahren.
- Das studienbegleitende Praktikum soll wöchentlich die Hospitation von mindestens 3 (drei) Unterrichtsstunden (betrifft LA Realschule und Gymnasium) in Religionslehre und eine Besprechungsstunde mit der Praktikumslehrkraft umfassen und mit einer im selben Semester stattfindenden Lehrveranstaltung (Begleitseminar) verbunden sein, die das Praktikum ergänzt, reflektiert und vertieft.
- Sie sind angehalten, die Möglichkeit zu eigenen Unterrichtsversuchen wahrzunehmen: Verpflichtend ist eine selbstverantwortete und gehaltene Unterrichtsstunde, die in einer Didaktischen Analyse (verpflichtende Hausarbeit) dargestellt und reflektiert wird. Empfohlen werden jedoch möglichst 3 (drei) eigenständige Unterrichtsversuche (falls möglich in unterschiedlichen Jahrgangsstufen).
- NEU an Realschule und Gymnasium: Die Praktikumslehrkraft führt mit den PraktikantInnen ein Beratungsgespräch über die Eignung für den Lehrberuf. Die Durchführung, nicht aber das Ergebnis dieses Gesprächs wird schriftlich festgehalten und auf der Praktikumsbescheinigung bestätigt.
- Alle weiteren Bestimmungen zum Vocatio-Antrag finden Sie auf der Homepage unter Vocatio.
Aushänge
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