Vocatio-Antrag
Vocatio ist die kirchliche Bevollmächtigung. Wer an einer Schule in Bayern das Fach Evangelische Religionslehre unterrichten will, bedarf einer kirchlichen Bevollmächtigung durch die Ev.-Luth. Landeskirche und der Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) oder einer anderen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland oder einer evangelischen Freikirche, die der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehört.
Allgemeine Informationen zur Vocatio finden Sie auf der Seite des Lehrstuhles für Religionspädagogik. Beachten Sie insbesondere die Neuregelungen für Studierende mit Studienbeginn ab dem Sommersemester 2022!
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