Die Ausbildung der Lehrer in Bayern ist nach Schularten gegliedert. Es wird differenziert in das Lehramt an
Das Lehramt für berufliche Schulen und für Sonderschulen kann nicht an der Universität Augsburg studiert werden.
In allen Lehramt-Studiengängen finden sich (entsprechend der bayerischen „Lehramtsprüfungsordnung I« – LPO I) vier Elemente:
Es wird zwischen einem »nicht vertieften Studium« und einem »vertieften Studium« der Unterrichtsfächer unterschieden:
Auf das Studium folgt die schulpraktische Ausbildung (Vorbereitungsdienst), die zwei Jahre dauert und mit der Zweiten Staatsprüfung endet.
In den einzelnen Bundesländern ist die Ausbildung der Lehrer unterschiedlich geregelt. Es wird empfohlen, die Erste Staatsprüfung in dem Bundesland abzulegen, in dem auch der Vorbereitungsdienst abgeleistet werden soll.
Studienvoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums in den Lehramtsstudiengängen für alle Schularten und Fächerverbindungen ist die allgemeine Hochschulreife oder bei LA GS und LA HS die fachgebundene Hochschulreife mit entsprechender Fachbindung.
Für das Studium der Unterrichtsfächer Kunst, Musik oder Sport muss eine Eignungsprüfung abgelegt werden. Für das Studium von Kunst, Musik oder Sport als Didaktikfach ist keine Eignungsprüfung erforderlich.
Für manche Fächer werden besondere Sprachkenntnisse verlangt, z.B. das Latinum.
Es wird empfohlen, das Orientierungs- bzw. Betriebspraktikum vor Beginn des Studiums abzulegen.