„In Vielfalt geeint“ – dieses Motto der Europäischen Union beschreibt ein grundlegendes Spannungsverhältnis des europäischen Integrationsprozesses. Es kommt auch im Vertrag über die Europäische Union (EUV) zum Ausdruck: So stehen dem mit der Gründung einer Europäischen Union verfolgten Anliegen der „Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas“ (Art. 1 UAbs. 2 EUV) Bekenntnisse zur Pluralität gegenüber, etwa in Art. 4 Abs. 2 Satz 1 EUV, der die Europäische Union dazu verpflichtet, „die … nationale Identität [der Mitgliedstaaten zu achten], die in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt.“ Das Austarieren dieses Spannungsfelds stellt eine zentrale, kontinuierlich zu bewältigende Herausforderung für den europäischen Integrationsprozess dar, im Kleinen wie im Großen. Das Projekt analysiert das Verhältnis von Einheit und Vielfalt für zwei grundlegende Felder der europäischen Integration, nämlich die europäische Bürgerschaft und den europäischen Grundrechtsschutz. Denn auch diese prima facie unitarischen Institute – es geht um europäische Grundrechte und eine europäische Bürgerschaft – bewegen sich im oben beschriebenen Spannungsverhältnis von Einheit und Vielfalt, stehen sie doch neben parallelen nationalen Instituten, nämlich den nationalen Grundrechten und der nationalen Staatsbürgerschaft.

 

Das Forschungsprojekt fügt sich damit nicht nur hervorragend in den vom Jakob-Fugger-Zentrum verfolgten allgemeinen Fokus auf transnationale gesellschaftliche und politische Entwicklungen ein. Vielmehr legt es auch zwei grundlegende Perspektiven auf Transnationalität an, die die aktuellen Forschungsprojekte des Zentrums verbinden, nämlich die Frage nach Identitätskonstruktionen sowie nach Diversität und Integration.

Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger
Prodekan der Juristischen Fakultät
Faculty of Law

Search