Energiepreis-Pauschale

Mit der Einmalzahlung von 200 Euro möchten die Bundesregierung und die Bundesländer Studierende entlasten und sie aufgrund der gestiegenen Preise für Heizung, Strom und Lebensmittel unterstützen. Anträge können noch bis zum 30. September gestellt werden. So funktioniert die Antragstellung.

Bundesregierung

Auf der Grundlage des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes haben Studierende im Hinblick auf die gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Voraussetzung ist, dass die Studierenden am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule immatrikuliert waren und zum genannten Stichtag ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten. Mit dem Zugangscode und der PIN, die die Universität Augsburg für Sie in Ihrem Studierendenaccount im VIBS-Portal ab dem 15. März 2023 hinterlegt, können Sie ab sofort auf https://antrag.einmalzahlung200.de einen Antrag auf Auszahlung der Einmalzahlung stellen.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Sie waren zum 1. Dezember 2022 an einer deutschen Ausbildungsstätte immatrikuliert bzw. angemeldet.
  • Sie haben zur selben Zeit in Deutschland gewohnt.
  • Ihre Berufsausbildung dauert mindestens zwei Jahre.

Die Einmalzahlung von 200 Euro ist steuerfrei und wird nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet. Sie haben auch einen Anspruch auf die Einmalzahlung, wenn Sie im September 2022 als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bereits eine Energiepauschale erhalten haben. Ebenso besteht ein Anspruch, wenn Ihnen als BAföG-Empfängerin oder -empfänger vor kurzem andere Pauschalen ausgezahlt wurden.

Eine ausführliche Beschreibung der Voraussetzungen steht unter einmalzahlung200.de bereit.

 

Hier finden Sie im VIBS-Portal den Zugangscode

Der Berechtigungscode (= Zugangscode) wird Ihnen in einem eigenen Portlet auf der Startseite angezeigt, wenn Sie sich in Ihren Studierendenaccount im VIBS-Portal einloggen. Für die PIN wechseln Sie bitte zu "Mein Studium" und klicken Sie auf "Studienservice". Unter der Registerkarte Bescheide/Bescheinigungen finden Sie dann bei den Bescheinigungen ein PDF mit Ihren EPPSG-Zugangsdaten.

Bereits Exmatrikulierte, die am 01.12.2022 noch eingeschrieben waren, erhalten ein Schreiben mit Zugangscode und PIN per Post. Bitte rufen Sie Zugangscode und PIN vor einer Beantragung der Exmatrikulation in Ihrem Studierendenaccount ab, da Ihr Studierendenaccount mit der Exmatrikulation deaktiviert wird.
Achtung: Sie können Zugangscode und PIN nur in Ihrem Studierendenaccount, nicht in Ihrem Bewerbungsaccount einsehen. Sollten Sie somit keinen Zugangscode auf der Startseite sehen, prüfen Sie bitte, ob Sie Ihre Rechenzentrumskennung im Bewerbungsaccount bereits abgerufen haben. Die Rechenzentrumskennung (RZ-Kennung) kann innerhalb von 20 Tagen nach der Einschreibung an der Universität Augsburg im VIBS-Portal unter der bisherigen Bewerbungskennung abgerufen werden. In der Knowledge Base des Rechenzentrums finden Sie dazu eine bebilderte Anleitung: https://confluence.rz.uni-augsburg.de/x/yAO4AQ
Nach dieser Frist wird die Bewerbungskennung deaktiviert und Sie können sich nur noch mit Ihrer Studierendenkennung (also der RZ-Kennung) im VIBS-Portal einloggen. Sollten Sie in diesem Fall noch weitere Hilfe benötigen, melden Sie sich bitte im ZEBRA – Beratungs- und Servicezentrum des Rechenzentrums.
 

In drei Schritten zur Einmalzahlung


1. Zugangscode
Der Zugangscode ist Ihr Türöffner zur Antragserstellung: Er weist Sie als antragsberechtigte Person aus. Den Code erhalten Sie im VIBS-Portal der Universität Augsburg. Antragsberechtigte, die bereits exmatrikuliert sind, erhalten ihn per Post.

2. Ihre BundID
Der Missbrauch von Zugangscodes soll verhindert werden. Deswegen wird die BundID als digitaler Identitätsnachweis verwendet. Wenn Sie bereits über ein entsprechendes BundID-Konto verfügen, können Sie diesen Schritt überspringen. Wenn nicht, müssen Sie sich eine BundID einrichten unter: https://id.bund.de

3. Der Antrag
Liegen der Zugangscode, eine voll eingerichtete BundID oder ggf. noch eine PIN vor, können Sie Ihre Einmalzahlung von 200 Euro unter www.einmalzahlung200.de beantragen.

  • Schritt 1: Beginnen Sie mit dem Antrag: Geben Sie Ihren Zugangscode ein. Falls Sie keine BundID haben, geben Sie auch die PIN ein.
  • Schritt 2: Identität nachweisen: Bestätigen Sie Ihre Identität mit dem BundID-Konto.
  • Schritt 3: Formular vervollständigen
  • Schritt 4: Geld erhalten

Das System überprüft Ihre Daten automatisch und leitet alles zur Prüfung weiter. Bald darauf sollte in Ihrem E-Mail-Postfach ein positiver Bescheid ankommen. Kurz darauf werden Ihnen 200 Euro überwiesen.

Die Informationen zur Datenverarbeitung für die Vorbereitung und Prüfung der Anspruchsberechtigung nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz können Sie folgend einsehen.

200 Euro Einmalzahlung für Studierende, (Berufs-)​Fachschülerinnen und Fachschüler

Ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern – Alle Details finden Sie auf der Homepage

www.einmalzahlung200.de

Verantwortlicher
Universität Augsburg

Datenschutzbeauftragter
Prof. Dr. Ulrich Gassner, Datenschutzbeauftragter der Universität Augsburg

Zwecke für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Bereitstellung eines öffentlich-rechtlichen Nachweises zur Prüfung der Anspruchsberechtigung nach EPPSG
Bereitstellung eines Zugangscodes für die digitale Antragsplattform zum EPPSG zur Geltendmachung des Anspruches

Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung personenbezogener Daten
Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 4 ff BayDSG i.V.m. § 2 Abs. 2 EPPSG i.V.m. § 14 Verordnung zur Durchführung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG-DV)

Verarbeite Datenkategorien
Vorname, Nachname, Geburtsdatum mit Zuordnung zur Hochschule
Zugangscode zur Antragsplattform zum EPPSG

Empfänger
Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als zuständige Stelle in Bayern für die Antragsplattform zum EPPSG und Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) der Bayerischen Akademie der Wissenschaften als Auftragsverarbeiter

Internationaler Datentransfer
Ein internationaler Datentransfer ist derzeit nicht vorgesehen.

Lösch- und Prüffristen
Die Löschung der Nachweise und der Zugangscodes ist bis zum 31. Dezember 2023 vorgesehen.

Betroffenenrechte
Hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen als einer betroffenen Person die nachfolgend genannten Rechte gemäß Art. 15 ff. DSGVO zu, sofern sie diese nicht missbräuchlich, offensichtlich unbegründet oder exzessiv geltend machen:
Sie können Auskunft darüber verlangen, ob wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten sowie auf weitere mit der Verarbeitung zusammenhängende Informationen (Art. 15 DSGVO). Bitte beachten Sie, dass dieses Auskunftsrecht in bestimmten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann (vgl. insbesondere Art. 10 BayDSG).
Für den Fall, dass personenbezogene Daten über Sie nicht (mehr) zutreffend oder unvollständig sind, können Sie eine Berichtigung und gegebenenfalls Vervollständigung dieser Daten verlangen (Art. 16 DSGVO).
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO) oder die Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten (Art. 18 DSGVO) verlangen. Das Recht auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 und 2 DSGVO besteht jedoch unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Art. 17 Abs. 3 Buchst. b DSGVO).
Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, können Sie der Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten durch uns zudem jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO). Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, verarbeiten wir in der Folge Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr.
Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde im Sinn des Art. 51 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren. Zuständige Aufsichtsbehörde für bayerische öffentliche Stellen ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Wagmüllerstraße 18, 80538 München. Neben dem Beschwerderecht können Sie auch einen gerichtlichen Rechtsbehelf einlegen.

 

Hotline

Bitte informieren Sie sich bei Fragen auf der Homepage einmalzahlung200.de oder wenden Sie sich an die Info-Hotline von Bund und Ländern. Die Universität stellt Ihnen lediglich Zugangscode und PIN zur Verfügung.

 

Hotline: 0800 2623 003
Di–Do von 8 bis 16 Uhr

Fr von 8 bis 12 Uhr

www.einmalzahlung200.de/support

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