Gesundheitswesen: Augsburger Jurist in Honorarkommission

Augsburg/CH – Wie die Vergütung für ambulant-ärztliche Leistungen modern und gerecht organisiert werden kann, hat eine wissenschaftliche Kommission im Auftrag der Bundesregierung untersucht. Ferdinand Wollenschläger, Professor für öffentliches Recht an der Universität Augsburg, arbeitete als Kommissionsmitglied daran mit. In ihrem Empfehlungsbericht schlagen er und die anderen Kommissionsmitglieder vor, die Vergütungen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung teilweise zu harmonisieren.

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Die „Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem“ wurde im Juni 2018 von der Bundesregierung ins Leben gerufen. Das Vergütungssystem ambulant-ärztlicher Leistungen gilt bereits seit Jahren als reformbedürftig. Die unterschiedlichen Abrechnungsmodi der ambulanten Honorarverordnung der gesetzlichen Krankenversicherung und der Gebührenordnung der privaten Krankenversicherung gelten nicht mehr als zeitgemäß. Auftrag der Kommission, KOMV, war es, Vorschläge für ein modernes Vergütungssystem zu erarbeiten, die dem Versorgungsbedarf der Bevölkerung gerecht werden und gleichzeitig den Stand des wissenschaftlichen Fortschritts abbilden. 

Versorgungsqualität sichern

Teil dieser 13-köpfigen Kommission, die medizinische, gesundheitsökonomische, sozial- und verfassungsrechtliche Expertise versammelt, ist Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät und Mitglied des Zentrums für interdisziplinäre Gesundheitsforschung, ZIG, der Universität Augsburg.

„Das Wichtigste ist natürlich die Sicherung der Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten“, betont Wollenschläger. „Auch müssen Honorierungssysteme dynamisch angelegt werden: Sie müssen an den medizinisch-technischen Fortschritt und an aktuelle gesundheitspolitische Prioritäten anpassbar sein.“

Partielle Harmonisierung

Statt einer einheitlichen Gebührenordnung für die Behandlung gesetzlich versicherter Patienten und die privatärztliche Versorgung schlägt die KOMV eine partielle Harmonisierung beider Systeme vor. „Dieses Modell vermeidet die Nachteile einer Vollharmonisierung, wie die Problematik ihrer Finanzierung oder den Verlust von Steuerungsmechanismen in der gesetzlichen Krankenversicherung, wie der Budgetierung", erklärt Wollenschläger. „Es kann aber Transparenz und Praktikabilität erhöhen und Fehlanreizen zur Unter- und Überversorgung entgegenwirken".

Darüber hinaus hat die Kommission weitere Einzelvorschläge zur Verbesserung des aktuellen Vergütungssystems unterbreitet, zum Beispiel eine verstärkte Mischvergütung aus Einzel-und Pauschalvergütungen und die Kombination mit qualitätsorientierten Vergütungselementen.

Der Abschlussbericht wurde Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mittlerweile übergeben. Versorgungspolitisch ist das Vergütungssystem im Gesundheitswesen sehr bedeutend. Seine Strukturen entscheiden über die unterschiedlichen Abrechnungen ärztlicher Leistungen und die Abrechnungsmodi des Angebots. Der Schutz von Patientinnen und Patienten vor überhöhten Preisen und das Sicherstellen einer qualitativ hochwertigen Versorgung hängen eng damit zusammen.

  Der Bericht der Kommission auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums

 

Medienkontakt

Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger
Prodekan der Juristischen Fakultät
Juristische Fakultät
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