Richtlinien für die Lehre im Wintersemester 21/22

Die Universitätsleitung informiert die Mitglieder der Universität Augsburg über die Rahmenrichtlinien für die Lehre im kommenden Wintersemester in einem Rundschreiben:

Liebe Mitglieder der Universität Augsburg,

das Sommersemester 2020 steht kurz vor seinem Ende. Für uns war es bereits das dritte "Corona-Semester" - geprägt von digitaler Lehre, so gut wie keinen Präsenzveranstaltungen, geschlossenen Bibliotheken, Homeoffice und einem verwaisten Campus. Sie alle haben Ihr Bestes gegeben, damit wir trotzdem so gut wie möglich durch diese Zeit kommen. Dafür danke ich Ihnen im Namen der gesamten Universitätsleitung sehr herzlich. Den Herausforderungen der Pandemie haben wir uns erstaunlich gut angepasst und uns mit viel Eifer auf digitale Lehrformate eingelassen. Deren Vorteile werden wir weiter nutzen. Wir haben aber auch gelernt, dass die persönliche Begegnung durch nichts zu ersetzen ist. Für uns war immer klar: wir sind keine Fernuniversität und wollen auch keine werden. Aus diesem Grund haben wir zusammen mit den Fakultäten bereits im Juli verschiedene Szenarien durchgespielt und Pläne aufgestellt, wie wir im Wintersemester 2021/2022 zur Präsenzlehre zurückkehren können.

© Universität Augsburg

3G-Regel

Mit der kürzlich in Kraft getretenen 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind dafür nun auch die rechtlichen Weichen gestellt. Demnach dürfen die Gebäude der Universität nur von Personen betreten werden, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind (3G-Regel). Ein PCR-Test darf dabei nicht älter als 48 Stunden, ein PoC-Antigentest ("Schnelltest") nicht älter als 24 Stunden sein. Nicht geimpfte Studierende werden sich unter Umständen also mehrmals pro Woche testen lassen müssen. Die Tests sollen jedoch weiterhin kostenlos angeboten werden. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Beschäftigte der Universität, die ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen.

Kontrolle der 3G-Regel

Weiterhin sind wir als Universität verpflichtet, die Einhaltung der 3G-Regeln zu kontrollieren. Dazu werden wir für alle Gebäude stichprobenartige, aber sehr engmaschige Einlasskontrollen durchführen. Zudem gilt in allen Gebäuden der Universität eine generelle Maskenpflicht – außer am festen Sitzplatz. In Lehrräumen ist eine Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 m zulässig, in diesem Fall gilt die Maskenpflicht jedoch auch am Platz. In Hörsälen werden wir vorerst nur jeden zweiten Platz belegen ("Schachbrettmuster"). Zudem werden wir viele Lehrveranstaltungen sowohl in Präsenz als auch digital durchführen. Über die genaue Ausgestaltung im jeweiligen Studiengang entscheiden die zuständigen Fakultäten. Einzelheiten zu den geltenden Rahmenbedingungen können Sie den entsprechenden Richtlinien der Universität Augsburg für das Wintersemester 2021/2022 entnehmen. Momentan dürfen wir zuversichtlich sein, unter diesen Voraussetzungen ein Wintersemester erleben zu können, in dem Präsenz die Regel und nicht die Ausnahme ist. Sie alle können mithelfen, dass dies gelingt. Mit einer Impfung schützen Sie sich und andere leisten einen Beitrag, dass wir den nun begonnenen Weg in Richtung Normalität weitergehen können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Sabine Doering-Manteuffel

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