Klagen gegen den Klimawandel

Symbolbild Klimawandel und Recht
Colourbox.de / Unsplash (Tingey Injury Law Firm)

Hitze, Hochwasser oder Dürren sowie dadurch hervorgerufene Migrationsbewegungen, Umsatzeinbußen und veränderte Lebensverhältnisse – Wer ist daran eigentlich schuld? Immer mehr befasst der Klimawandel auch die Gerichte. Ein bekanntes Beispiel ist die Klage eines Bauern aus Peru gegen den Energiekonzern RWE in Nordrhein-Westfalen. Er verlangt von der Firma eine Entschädigung dafür, dass sich seine Lebensbedingungen durch den Klimawandel verschlechtert haben – in dem Umfang, in dem sie für den weltweiten CO₂-Ausstoß verantwortlich sei. Ein anderes Beispiel: Muss ein Land Asyl gewähren, wenn Menschen von einer Insel flüchten, auf der das Trinkwasser aufgrund des steigenden Meeresspiegels knapp wird.

Der Klimawandel beschäftigt immer mehr nationale und internationale Rechtsprechung. Nicht immer ganz klar ist, welches Gericht eigentlich zuständig ist. Gilt nun das Menschen- und Völkerrecht, das Wirtschaftsrecht, das Seerecht, das Asylrecht oder ein anderer Rechtsbereich? Auch unterscheiden sich die Klagewege und wer überhaupt berechtigt ist, an einem bestimmten Gericht eine Klage einzureichen.

„Rechtsstreitigkeiten im Kontext des Klimawandels global zu betrachten, ist wegen der Eigenheiten des internationalen Rechtssystems eine überaus komplexe Herausforderung an das Recht“, sagt der Augsburger Jurist Dr. Stefan Lorenzmeier. Zusammen mit seinen Kollegen Prof. Thilo Rensmann und Prof. Matthias Rossi sowie weiteren Forschenden analysiert er, für welche Fragen, welche Gerichte zuständig sind und wer klageberechtigt ist. Ein weiterer Aspekt ist, ob Urteile eingehalten und insbesondere, wie Gesetze und internationale Verträge angepasst werden müssten, um Aspekte des Klimawandels sinnvoll aufgreifen zu können.

Wer ist zuständig?

Klagen, die sich auf die Auswirkungen des Klimawandels beziehen, gibt es immer mehr. Wie sie wo behandelt werden, hängt davon ab, vor welchem Gericht man sein Anliegen vorbringt. Die Frage ist hier, wo kann wer seine Anliegen einreichen und entscheiden die Gerichte, die sich jeweils auf andere Rechtsgrundlagen stützen, dann auch ähnlich?

„Viele Verfahren laufen bei Menschenrechtsgerichten“, so Lorenzmeier. „Hier ist die Herleitung, dass der Klimawandel das Recht auf Leben tangiert und somit jeder betroffen und somit klageberechtigt ist“. An dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg können sich beispielsweise nur selbst Betroffene wenden.

Der Bauer aus Peru klagt beim Oberlandesgericht in Hamm. Bei Klagen, die sich auf das Meer beziehen, könnte der Internationale Seegerichtshof in Hamburg passend sein. Aber auch Wirtschaftsrecht kann sich mit Folgen von Klimaveränderungen befassen. Wenn Unternehmen in einem Land investieren, sichern sie sich vertraglich ab, um sich davor zu schützen, dass sich die Rahmenbedingungen dort für sie verschlechtern. Wenn eine Regierung umfassende Klimaauflagen beschließt, die die Geldanlage nicht mehr rentabel machen, könnte dieser Streit vor einem internationalen Schiedsgericht landen. Diese Art der Konfliktlösung kommt auch bei Freihandelsabkommen zum Einsatz.

Internationale Gesetze noch nicht bereit für den Klimawandel

Die verschiedenen internationalen Gerichte greifen für ihre Urteile jeweils auf die für sie geltende Rechtsgrundlage zurück. „Klimawandel ist ein Aspekt, der in den meisten Gesetzen und internationalen Verträgen noch nicht mitgedacht ist“, so Lorenzmeier. „Momentan nutzen die Gerichte Hilfskonstrukte, um die neuen Fragen auf die älteren rechtlichen Grundlagen beziehen zu können“. Ein weiterer Aspekt sei, dass die Durchsetzungskraft der Gerichte international unterschiedlich ist.
Die Augsburger Juristen untersuchen all diese Problemlagen und möchten dann Lösungsvorschläge entwickeln, wie das internationale Rechtssystem sich besser auf die neuen Fragen, die der Klimawandel mit sich bringt, einstellen könnte.
Eine diskutierte Option wäre ein Spezialgerichtshof für die Folgen des Klimawandels, der sich statt den vielen Einzelgerichten dem neuen Thema stellt. Eine weitere ist, dass die jeweiligen Rechtsgrundlagen, auf denen die verschiedenen Gerichte urteilen, angepasst werden müssten. „Beispielsweise müssten Aspekte des Klimawandels in die Menschenrechtscharta aufgenommen werden“, meint Lorenzmeier. Im Moment steht aber noch die Analyse im Vordergrund.

 

Das Forschungsprojekt wird von der Bayerischen Forschungsallianz im Rahmen des Bayerischen Hochschulförderprogramms zur Anbahnung und Vertiefung internationaler Forschungskooperationen gefördert und soll anschließend in eine europäische Förderung überführt werden. Neben den drei Augsburger Rechtswissenschaftlern Dr. Stefan Lorenzmeier, Prof. Thilo Rensmann und Prof. Matthias Rossi forscht an dem Vorhaben auch Prof. Vasilka Sancin, Inhaberin des Völkerrechtslehrstuhls der Universität Ljubljana, die auch Vizepräsidentin der UN-Menschenrechtskommission ist.

 

Unsere Forschenden

Dekanat | Studienberatung LL.M. | Erasmus-Betreuer
Juristische Fakultät
Lehrstuhlinhaber
Prof. Dr. Thilo Rensmann, LL. M. - Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht
Lehrstuhlinhaber
Prof. Dr. Matthias Rossi - Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Gesetzgebungslehre

Suche