Veranstaltungen zum Erwerb sog. „Schlüsselqualifikationen“ leben von der Interaktion in Kleingruppen. Ein Angebot für die hierzu erforderliche große Anzahl an Veranstaltungen wird im Sommersemester 2023 nicht gänzlich möglich sein. Dennoch wollen wir Ihnen auch im Sommersemester 2023 die Teilnahme an einer Veranstaltung in diesem Bereich ermöglichen. Sie wird sich sowohl aus theoretischen, wie auch praktischen Elementen zusammensetzen.
Die Veranstaltung „Mediation“ wird auf drei Säulen basieren:
1. Säule: Auftaktveranstaltung am Donnerstag, 15. Juni 2023, 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr in Präsenz (Hörsaal 1009). 2. Säule: Skript und Tutorials. In einem zweiten Schritt wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ab 19. Juni 2023 über Digicampus ein Skript zur Veranstaltung „Mediation“ zur Verfügung stehen. Im weiteren Verlauf des Sommersemesters folgen in regelmäßigen Abständen mehrere Tutorials, in denen das Skript schrittweise vertieft wird. Die Tutorials werden regelmäßig auf einem Padlet hochgeladen. 3. Säule: Praktische Umsetzung in fünf inhaltsgleichen, jeweils zweistündigen Präsenzveranstaltungen am Freitag 14. Juli 2023 (Gruppe 1: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr; Gruppe 2: 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr; Gruppe 3: 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr) oder am Samstag 15. Juli 2023 (Gruppe 4: 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr und Gruppe 5: 13:30 bis 15.30 Uhr).
Organisatorisches: Der Zeitraum für die Anmeldung bei Digicampus: 25. Mai 2023 bis 9. Juni 2023. Die Möglichkeit zur Teilnahme haben (angemeldete) Studierende ab dem vierten Fachsemester. Die Teilnehmerzahl ist auf 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt. Für die Teilnahmebestätigung ist der Besuch der Auftaktveranstaltung am 15. Juni 2023 sowie der Besuch einer der fünf Abschlussveranstaltungen am 14. Juli 2023 bzw. am 15. Juli 2023 erforderlich (entschuldigtes Fehlen kann nicht berücksichtigt werden). Die Veranstaltung wird auch im kommenden Wintersemester wieder angeboten. Der Nachweis über den Besuch einer Veranstaltung zum Erwerb sog. „Schlüsselqualifikationen“ ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am staatlichen Prüfungsteil der Ersten Juristischen Prüfung. Der Nachweis muss vielmehr bis zur mündlichen Universitätsabschlussprüfung erfolgen. Dozentin: Frau RAin Dr. Susanne Kobor