Fremdsprachige Rechtsausbildung
Die Europäisierung und Globalisierung von Wirtschaft und Politik definieren das Anforderungsprofil für auch künftig erfolgreiche Juristinnen und Juristen neu. Zunehmend wird ihnen auch das Verständnis für die Besonderheiten fremder Rechtssysteme abverlangt. Deshalb bietet die Juristische Fakultät als Ergänzung zum Studiengang Rechtswissenschaften eine fremdsprachige Rechtsausbildung (FRA) im anglo-amerikanischen, französischen und türkischen sowie im polnischen, russischen und spanischen Recht an.
Die Fremdsprachige Rechtsausbildung fokussiert sich auf die Vermittlung von Kenntnissen des ausländischen Rechtssystems in der jeweiligen Landessprache. Zentraler Aspekt der Ausbildung ist die Vermittlung von ausländischen Rechtsinstituten in Verbindung mit der jeweiligen Fachterminologie. Die Fokussierung auf juristische Inhalte dient neben der Vermittlung von Rechtsinstituten auch der Schärfung und Sicherung der juristischen Ausbildung. Im Rahmen der Ausbildung werden Veranstaltungen in sieben Rechtssystemen angeboten.
Aspekte der eigentlichen Sprachvermittlung treten hierbei in den Hintergrund, da diese den Studierenden bereits bekannt sein sollten und eine Voraussetzung für die Teilnahme an den angebotenen Kursen sind.
AKTUELLES
Prüfungstermine "Türkisches Recht" des Wintersemesters 2020/21
Alle Studierenden, die bei Digicampus mit Stand 22.02.2021 als Kurteilnehmer angemeldet sind, können ohne zusätzliche Anmeldungen an den Prüfungen von
- Türkisches Strafrecht
- Türkisches Verfassungsrecht
- Türkisches Handels- und Gesellschaftsrecht
- Bearbeitung, Übersetzung und Analyse der juristischen Texte
teilnehmen.
Neuerscheinung - EU External Relations Law
Shared Competences and Shared Values in Agreements Between the EU and Its Eastern Neighbourhood
Der von Stefan Lorenzmeier, Roman Petrov und Christoph Vedder gemeinsam herausgegebene Sammelband zu den Außenbeziehungen der Europäischen Union beruht auf dem von der Alexander von Humboldt-Stiftung im Rahmen einer Institutspartnerschaft geförderten wissenschaftlichen Austausch zwischen der Universität Augsburg und der Nationalen Universität Kiew-Mohyla Akademie.
Abholung von Teilnahmebescheinigungen für Kurse der FRA
Wir möchten Sie bitten Ihre Teilnahme-
bescheinigungen für die Kurse der FRA nach Voranmeldung persönlich in der Fakultät abzuholen, da die Scheinausgabe nur gegen Unterschrift erfolgen kann. Eine postalische Versendung ist nicht möglich.
Beachten Sie hierfür bitte, dass dies nur in dringenden Fällen und nur gegen Voranmeldung per E-Mail bei Frau Brüggemann möglich ist, da die Fakultät für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen ist.
Umfang der fremdsprachigen Rechtsausbildung
Einführungsveranstaltungen als Voraussetzung nach § 24 JAPO
Die Teilnahme am staatlichen Prüfungsteil der Ersten Juristischen Prüfung setzt gemäß § 24 JAPO voraus, dass die Studierenden während ihres Jurastudiums an einer Einführungsveranstaltung zum anglo-amerikanischen Recht, französischen Recht, polnischen Recht, russischen Recht, spanischen Recht oder türkischen Recht teilnehmen. Mit dem Bestehen der Prüfung erhalten die Studierenden einen Nachweis nach § 24 JAPO. Daneben bieten wir juristische Sprachkurse zum japanischen und zum chinesischen Recht an.
Vertiefungsveranstaltungen zum Erwerb des Zertifikates
Nach dem erfolgreichen (freiwilligen) Besuch von Vertiefungsveranstaltungen im Umfang von 16 SWS verleiht die Juristische Fakultät ein Zertifikat. Die Vertiefungsveranstaltungen werden in zwei, jeweils einjährigen Modulen zum anglo-amerikanischen, französischen oder türkischen Recht angeboten. Die Module einer Rechtsordnung können dabei mit den Modulen einer anderen Rechtsordnung kombiniert werden.
Vorteile des FRA-Zertifikates
Das Zertifikat bescheinigt den Besuch einer "fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Zusatzausbildung" im Sinn des § 37 Abs. 4 JAPO und verlängert somit gegebenenfalls die Teilnahmemöglichkeit am sog. Freiversuch.
Die Teilnahme an der FRA fördert die analytischen Fähigkeiten und kann ein Bewerbungsverfahren um einen Auslandsstudienplatz erleichtern. Bei späteren Bewerbung um eine juristische Anstellung bietet das FRA-Zertifikat einen deutlichen Vorteil gegenüber Mitbewerbern.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
In unserer Sektion „Häufig gestellte Fragen“ finden Sie Antworten auf Fragen, die uns regelmäßig von Studierenden erreichen.
Sollten Sie dennoch Fragen zur Fremdsprachigen Rechtsausbildung haben, wenden Sie sich gerne per E-Mail an unser Sekretariat, hannelore.brueggemann@jura.uni-augsburg.de
Zu den FAQ
Kontakt
- Telefon: +49 (0)821 598-4502