Die Europäisierung und Globalisierung von Wirtschaft und Politik definieren das Anforderungsprofil für auch künftig erfolgreiche Juristinnen und Juristen neu. Zunehmend wird ihnen auch das Verständnis für die Besonderheiten fremder Rechtssysteme abverlangt. Deshalb bietet die Juristische Fakultät als Ergänzung zum Studiengang Rechtswissenschaften eine fremdsprachige Rechtsausbildung (FRA) im anglo-amerikanischen, französischen und türkischen sowie im polnischen, Recht an.

 

Die Fremdsprachige Rechtsausbildung fokussiert sich auf die Vermittlung von Kenntnissen des ausländischen Rechtssystems in der jeweiligen Landessprache. Zentraler Aspekt der Ausbildung ist die Vermittlung von ausländischen Rechtsinstituten in Verbindung mit der jeweiligen Fachterminologie. Die Fokussierung auf juristische Inhalte dient neben der Vermittlung von Rechtsinstituten auch der Schärfung und Sicherung der juristischen Ausbildung. Im Rahmen der Ausbildung werden Veranstaltungen in sieben Rechtssystemen angeboten.

 

Aspekte der eigentlichen Sprachvermittlung treten hierbei in den Hintergrund, da diese den Studierenden bereits bekannt sein sollten und eine Voraussetzung für die Teilnahme an den angebotenen Kursen sind.

Allgemeine Informationen zur FRA

AKTUELLES

Abholung von Teilnahmebescheinigungen für Kurse der FRA

Wann?
MO - FR von 09:00 bis 12:00 Uhr
MO - DO von 14:00 bis 16:00 Uhr
Wo? - Raum 1018
Was müssen Sie mitbringen?
Campuscard mit Foto oder Personalausweis oder Führerschein
Was müssen wir wissen?
- Kurstitel
- Kurssemester (z.B. WiSe 2021/22, SoSe 2022)

Oxford Online Placement Test - Der Einstufungstests für Anglo-Amerikanisches Recht

Der Oxford Online Placement Test für das Sommersemester 2024 kann
am Freitag, den 19.04.2024 von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr abgelegt werden.
Die Anmeldung zum Test erfolgt über Digicampus
und ist von Donnerstag, 28.03.2024 bis Montag, 15.04.2024, 12:00 Uhr möglich.
Für weitere Informationen folgen Sie bitte dem Link.

Umfang der fremdsprachigen Rechtsausbildung

Einführungsveranstaltungen als Voraussetzung nach § 24 JAPO

Die Teilnahme am staatlichen Prüfungsteil der Ersten Juristischen Prüfung setzt gemäß § 24 JAPO voraus, dass die Studierenden während ihres Jurastudiums an einer Einführungsveranstaltung zum anglo-amerikanischen Recht, französischen Recht, polnischen Recht, russischen Recht, spanischen Recht oder türkischen Recht teilnehmen. Mit dem Bestehen der Prüfung erhalten die Studierenden einen Nachweis nach § 24 JAPO. Daneben bieten wir juristische Sprachkurse zum japanischen und zum chinesischen Recht an.

Vertiefungsveranstaltungen zum Erwerb des Zertifikates

Nach dem erfolgreichen (freiwilligen) Besuch von Vertiefungsveranstaltungen im Umfang von 16 SWS verleiht die Juristische Fakultät ein Zertifikat. Die Vertiefungsveranstaltungen werden in zwei, jeweils einjährigen Modulen zum anglo-amerikanischen, französischen oder türkischen Recht angeboten. Die Module einer Rechtsordnung können dabei mit den Modulen einer anderen Rechtsordnung kombiniert werden.

Vorteile des FRA-Zertifikates

Das Zertifikat bescheinigt den Besuch einer "fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Zusatzausbildung" im Sinn des § 37 Abs. 4 JAPO und verlängert somit gegebenenfalls die Teilnahmemöglichkeit am sog. Freiversuch.
Die Teilnahme an der FRA fördert die analytischen Fähigkeiten und kann ein Bewerbungsverfahren um einen Auslandsstudienplatz erleichtern. Bei späteren Bewerbung um eine juristische Anstellung bietet das FRA-Zertifikat einen deutlichen Vorteil gegenüber Mitbewerbern.

Dr. Stefan Lorenzmeier
Die Fokussierung auf die juristischen Inhalte einer ausländischen Rechtsordnung dient auch der Schärfung und Sicherung der Ausbildung im deutschen Recht.

Dr. Stefan Lorenzmeier

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

In unserer Sektion „Häufig gestellte Fragen“ finden Sie Antworten auf Fragen, die uns regelmäßig von Studierenden erreichen.

 

Sollten Sie dennoch Fragen zur Fremdsprachigen Rechtsausbildung haben, wenden Sie sich gerne per E-Mail an unser Sekretariat, hannelore.brueggemann@jura.uni-augsburg.de

 

Zu den FAQ

Kontakt

Dekanat | Studienberatung LL.M. | Erasmus-Betreuer
Juristische Fakultät
Dr. Matthias Kober
Fachdekan für Zentrale Aufgaben und Akademische Angelegenheiten
Juristische Fakultät
Studierendensekretariat
Juristische Fakultät

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