Wer die Veranstaltung „Quellenexegese zum Römischen Recht“ im Wintersemester 2021/2022 innerhalb des Studiengangs „Rechtswissenschaft“ zur Vorbereitung auf das Seminar der juristischen Universitätsprüfung (§ 40 Abs. 1 Satz 3 der bayerischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen) am Bildschirm besuchte, um das propädeutische Prüfungsmodul „Anwesenheit“ abzuleisten, bearbeitet den nachstehenden Fragebogen. Teilnehmende anderer Studiengänge benötigen keinen Präsenznachweis und brauchen daher den Fragebogen nicht zu bearbeiten.

 

Die erfolgreiche Bearbeitung des Fragebogens gilt als hinreichender Nachweis der Anwesenheit in der Veranstaltung. Der Anwesenheitsnachweis wird jedoch auch durch erfolgreiche Bearbeitung der Hausaufgabe (vom 8.2.2022 bis zum 12.4.2022) erbracht.

 

Die Bearbeitung des Fragebogens ist also nur dann erforderlich, wenn man

 

  • keine Hausarbeit und
  • keine Abschlußklausur zum Sommersemester 2021 einliefert

oder befürchtet, dass eine einzuliefernde Hausarbeit oder Abschlußklausur den Anforderungen nicht genügen könnte.

 

WICHTIGER HINWEIS: Zwingend erforderlich ist die Anmeldung in STUDIS zu dem Modul „Anwesenheit Quellenexegese“! Durch die Anmeldung enstehen Ihnen keinerlei Nachteile wenn weder der Fragebogen noch die Hausarbeit bzw. die Abschlußklausur in Quellenexegese abgeben werden.

 

Die Anmeldephase in STUDIS zu dem Modul „Anwesenheit Quellenexegese“ wurde bereits am 27. Januar 2022 beendet. Wenn Sie sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht für dieses Modul angemeldet haben, stellen Sie bitte sofort einen Antrag zur Nachmeldung an das Sekretariat des Lehrtuhls.

 

Die Bearbeitung übersenden Sie bis zum 19. Februar 2022 elektronisch (sekretariat.becker@jura.uni-augsburg.de) oder per Post (Universität Augsburg, Juristische Fakultät, Lehrstuhl Professor Dr. Christoph Becker, 86135 Augsburg) an den Lehrstuhl. Im Falle des Postweges muss die Sendung den Poststempel oder Einlieferungsvermerk des Postunternehmens (nicht privater Freistempler oder selbstgedruckte Frankierung) von spätestens dem 19. Februar 2022, 24.00 Uhr, tragen.

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