Alle Informationen zur Hausarbeit in „Quellenexegese zum römischen Recht“ von Herrn Prof. Dr. Christoph Becker finden Sie hier.

 

Der Sachverhalt der Hausarbeit wird ab dem 24. Juli 2023 unten mit Direktlink und auch in Digicampus zur Verfügung gestellt.

 

 

Sollte während der Bearbeitungszeit die Universitätsbibliothek Augsburg zur Vorbeugung gegen Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus geschlossen werden, dürfen die Teilnehmenden ihre Bearbeitung auf elektronisch zugängliche Literatur beschränken. Die entstehenden Beeinträchtigungen würden bei der Beurteilung berücksichtigt. Verzögerung der Prüfungsabläufe soll nach besten Kräften vermieden bleiben; eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist nicht vorgesehen.

 

 

 

Sachverhalt

 

 

Herr Prof. Dr. Becker empfiehlt die Verwendung des folgenden Deckblatts. Das Deckblatt ist sowohl als Word-Datei, wie auch als PDF hier abrufbar.

 

Deckblatt (Word) .docx                  Deckblatt (PDF).pdf

 

 

Organisatorischer Ablauf

Schriftliche Ausarbeitung

Die schriftliche Ausarbeitung sollte - Deckblatt, Inhaltsverzeichis, Aufgabenstellung, Quellen- und Literaturverzeichnis sowie Abkürzungsverzeichnis nicht mitgezählt, jedoch die Fußnoten und die Lehrzeichen einschließend - einen Umfang zwischen 15.000 und 20.000 Zeichen (etwa 8 bis 12 Seiten) haben. Diese Zahlenangabe versteht sich nicht als zwingende Vorgabe, sondern lediglich als Orientierungshilfe für diejenigen Teilnehmer, welche sich in einem Studiengang befinden, bei dem kein Kreditpunktesystem gilt (insbesondere Studiengang Rechtswissenschaft).
Teilnehmer aus Studiengängen, in denen das Kreditpunktesystem angewandt wird, können sich ebenfalls an einem Umfang von etwa 15.000 bis 20.000 Zeichen ausrichten. Wenn allerdings das für den Studiengang einschlägige Modulhandbuch einen Spielraum für die angestrebte Leistungspunktezahl enthält, stimmen Sie bitte den zu Ihrer angestrebten Leistungspunkteanzahl erwarteten Umfang vor Einreichen der Bearbeitung mit dem Lehrstuhl ab.

Rückgabe

Zulassung zum Seminar

Die erfolgreiche Teilnahme an der Hausarbeit eröffnet nicht bereits allein, sondern nur in Verbindung mit dem Besuch der Veranstaltung "Quellenexegese" (im selben oder einem anderen Semester) die Zulassung zum Seminar in der juristischen Universitätsprüfung gemäß § 40 Abs.1 Satz 3 der bayerischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen.

Detail Informationen

Terminübersicht

 

24.7.2023 Beginn der Bearbeitungszeit
  Ende der Bearbeitungszeit
   
   

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